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Dienstag, 8. Mai 2018, 18:33

Plant die NS - Landesregierung eine Kehrtwende beim Fracking?

Kleine Anfragen für die Fragestunde mit Antworten der Landesregierung
Kleine Anfragen für die Fragestunde - Drs. 18/350




Anfrage der Grünen S. 65-67 1.März 2018
Antwort der Nicht Landesregierung soll allenfalls im Ausschuss gegeben werden, also Mo.!
41. Plant die Landesregierung eine Kehrtwende beim Fracking?
Abgeordnete Imke Byl, Helge Limburg, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-
mens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Jahrzehntelang wurde in Niedersachsen die umstrittene Frackingtechnologie angewandt, im Berg-
recht waren keine Umweltstandards vorgesehen. Unter der rot-grünen Landesregierung galt meh-
rere Jahre ein Frackingmoratorium, das der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies im Juni 2016 je-
doch für beendet erklärte. Im Bund wurde die Rechtslage im August 2016 neu geordnet, doch der
Einsatz von Fracking bleibt auch mit der Neuregelung grundsätzlich weiterhin zulässig. Die rot-
grüne Landesregierung hatte die Förderung von Schiefergas daraufhin per Erlass in Niedersachsen
untersagt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Im Jahr 2014 hat die Landesregierung mit einer umfangreichen Bundesratsinitiative zur Weiterent-
wicklung der berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der An-
wendung der Frack-Technologie den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene geprägt. Die im Juli
2016 vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Ände-
rung von berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen orientieren sich dabei klar an
den von Niedersachsen erarbeiteten Vorschlägen. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die
Weiterentwicklung der Umweltstandards, um mögliche Risiken für Grundwasser, Böden, Flora und
Fauna und die Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Mit dem Inkrafttreten der
bundesweit geltenden Regelungen zum Einsatz der Frack-Technologie endete auch das mehrjähri-
ge freiwillige Moratorium der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie, die auf der Grundlage
dieser neuen Anforderungen die Planungen zum Einsatz der Frack-Technologie in konventionellen
Lagerstätten wieder aufnahmen.
Die neugefassten Regelungen enthalten u. a. das grundsätzliche Verbot von Fracking-Maßnahmen
in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein (sogenannte unkonventionelle La-
65Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/430
gerstätten). Als Ausnahme von diesem Verbot dürfen insgesamt vier Erprobungsmaßnahmen zum
Zwecke der wissenschaftlichen Erforschung von Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den
Untergrund und den Wasserhaushalt, genehmigt werden. Diese Genehmigung bedarf jedoch der
Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Bei dieser Entscheidung der Landesregierung sind
nach Maßgabe von § 13 a Abs. 2 Satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes die geologischen Beson-
derheiten der betroffenen Gebiete und sonstige öffentliche Interessen abzuwägen.
Angesichts dieser neuen Rechtslage ist die Durchsetzbarkeit eines pauschalen und unbegründeten
Ausschlusses der genannten Erprobungsmaßnahmen in unkonventionellen Lagerstätten rechtlich
fragwürdig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall. Dabei setzt die Durchführung von
Erprobungsmaßnahmen zunächst voraus, dass die Bundesregierung - entsprechend den Regelun-
gen im Wasserhaushaltsgesetz - eine sechsköpfige unabhängige Expertenkommission einsetzt,
deren Aufgabe es ist, die vier maximal möglichen Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton-, Mer-
gel- oder Kohleflözgestein wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Die Einsetzung dieser
Expertenkommission steht nach wie vor aus. Der Landesregierung sind derzeit keine Planungen
bekannt, die eine oder mehrere Erprobungsmaßnahmen in Niedersachsen vorsehen.
1. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz der umstrittenen Frackingtechnologie in
Niedersachsen?
2. Wird die Landesregierung die Förderung von Schiefergas - einschließlich Pilotvorha-
ben und Probebohrungen - weiterhin ausschließen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.
Mit einem Anteil von 24 % am Primärenergieverbrauch (Quelle: AG Energiebilanzen, Primärener-
gieverbrauch, Stand 12/2017) ist Erdgas nach den Mineralölprodukten der zweitwichtigste Energie-
träger im Energiemix der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Wärmeerzeugung ist Erdgas derzeit
der mit Abstand wichtigste Energieträger. Im Jahr 2016 wurde 46 % der Raumwärme mit Erdgas
erzeugt.
Mit einem Anteil von 7,8 % im Jahr 2016 trägt die heimische Erdgasproduktion zur Deckung des
gesamtdeutschen Erdgasbedarfes bei. Dieser Anteil ist seit Jahren stark rückläufig, da die produ-
zierenden Lagerstätten einem natürlichen Förderrückgang unterliegen. Noch vor 20 Jahren lag der
Versorgungsanteil aus heimischer Erdgasproduktion bei 25 %. Unter anderem aufgrund des mehr
als sechs Jahre andauernden Investitionsstillstands bei Frack-Vorhaben ist die Förderung zurück-
gegangen. Der Bedarf wurde durch Erdgasimporte gedeckt.
Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und Erdgaspreise in
Deutschland. Die umweltverträgliche Nutzung heimischer Ressourcen trägt zur Versorgungssicher-
heit bei. Nach Angaben des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) betragen die
nachweislich bekannten Erdgasreserven in Deutschland derzeit rund 70,1 Milliarden m3 Rohgas
(davon 68,8 Milliarden m3 Rohgas in Niedersachsen). Gemessen an der Jahresfördermenge ergibt
sich damit eine statische Reichweite der Reserven von 8,1 Jahren.
Ergänzend dazu werden im Bereich von konventionellen Erdgaslagerstätten weitere Förderpoten-
ziale von rund 110 Milliarden m3 vermutet (allein 90 Milliarden m3 in sogenannten Tight-Gas-Lager-
stätten). Sofern diese Potenziale wirtschaftlich entwickelt werden könnten, würde sich die statische
Reichweite der Erdgasförderung (bei gleichbleibender Fördermenge) mehr als verdoppeln. Die
Erdgasförderung aus diesen sehr dichten, tief im geologischen Untergrund liegenden Sandsteinla-
gerstätten ist technisch und wirtschaftlich jedoch erst realisierbar, nachdem unter hohem hydrauli-
schem Druck künstliche Risse innerhalb der Lagerstätte geschaffen wurden (Fracking). Ein Ver-
zicht auf den Einsatz der Frack-Technologie hätte zur Folge, dass diese Energiereserven nicht er-
schlossen werden können.
Angesichts der derzeit noch hohen Bedeutung von Erdgas als Energieträger, der steigenden Im-
portabhängigkeit und der jahrzehntelangen Erfahrungen bei der Förderung von Erdgas aus sehr
tiefliegenden Sandsteinlagerstätten (Tight-Gas), verbunden mit der Anwendung einer umweltver-
träglichen Frack-Technologie, hält die Landesregierung eine Nutzung dieser heimischen Energie-
66Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/430
ressource weiterhin für vertretbar, zumal Erdgas eine wichtige Brückenfunktion auf dem Weg zu ei-
ner CO 2 -freien Energieversorgung darstellt.
Im Übrigen wir auf die Vorbemerkungen verwiesen.
3.
Wo wurde in Niedersachsen seit Ende des Frackingmoratoriums der Einsatz der Fra-
ckingtechnologie geplant, beantragt bzw. genehmigt (bitte jeweils Antragsteller, Zweck
der Bohrung, Gesteinsformation, Verfahrensstand, Landkreis benennen)?
Seit Juni 2016 wurde vom LBEG kein Einsatz der Frack-Technologie in Tiefbohrungen zugelassen.
Einzig das Förderunternehmen Wintershall Holding GmbH plant zurzeit eine hydraulische Bohr-
lochbehandlung der bestehenden Bohrung Düste Z10. Diese Bohrung befindet sich in der Samt-
gemeinde Barnstorf (Landkreis Diepholz).
Bei der Lagerstätte handelt es sich um eine konventionelle Sandsteinlagerstätte. Geplant sind bis
zu sieben einzelne Fracs in dieser Bohrung in einer Tiefe zwischen ca. 4 300 und 3 850 m. Um die-
ses konkrete Vorhaben umzusetzen, ist nach der neuen Gesetzeslage ein Planfeststellungsverfah-
ren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Ein Termin zur
Durchführung der Antragskonferenz (Scoping) steht bisher nicht fest.
Soweit die Unternehmen der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie dem LBEG weitere
Überlegungen zu Frack-Maßnahmen für die nächsten Jahre mitgeteilt haben, handelt es sich nach
Auskunft des LBEG nicht um verfestigte Planungen der Unternehmen, sondern um erste Vorüber-
legungen. Eine Rechtspflicht der Unternehmen, solche Vorüberlegungen bzw. deren Konkretisie-
rungs- und Verfestigungsgrad dem LBEG mitzuteilen, ist nicht erkennbar. Eine Veröffentlichung
solcher nicht hinreichend konkretisierter Überlegungen berühren die schutzwürdigen Interessen der
betroffenen Unternehmen, selbstbestimmt die Öffentlichkeit über etwaige Planungen zu informie-
ren. Einer Veröffentlichung stehen insoweit - auch unter Berücksichtigung des Interesses der Öf-
fentlichkeit an der Bekanntgabe - schutzwürdige Belange, insbesondere der Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen entgegen. Die Landesregierung könnte hierüber allenfalls nach Prü-
fung des jeweiligen Einzelfalls in einer vertraulichen Sitzung im zuständigen Ausschuss unterrich-
ten.
Darüber hinaus wurden 2011 sowohl vom Unternehmen DEA Deutsche Erdöl AG als auch vom Un-
ternehmen ExxonMobil Production Deutschland GmbH konkrete Frack-Maßnahmen für die Boh-
rungen Höhnsmoor Z1, Völkersen Nord Z5 und Bötersen Z11 geplant und zum Teil noch im berg-
rechtlichen Betriebsplanverfahren beantragt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Verfahrens- und
Genehmigungsanforderungen sind diese Vorhabensplanungen inzwischen hinfällig geworden.
Neue genehmigungsreife Planungen zu diesen Bohrungen sind dem LBEG nicht bekannt.
Im Übrigen wir auf die Vorbemerkungen verwiesen.

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Mittwoch, 9. Mai 2018, 16:53

Niedersachsen will Fracking erlauben - zur Erprobung

Niedersachsen schließt das unkonventionelle Fracking bei der Suche nach Erdgas möglicherweise nicht mehr wie bisher aus. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR.de. Zunächst hatte NDR 1 Niedersachsen darüber berichtet. Wie Sprecher Eike Frenzel sagte, will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) unkonventionelles Fracking künftig nicht mehr aus politischen Gründen gänzlich ausschließen.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac…racking740.html


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac…racking740.html

3

Donnerstag, 10. Mai 2018, 19:37

IG Schönes Lünne weiterhin gegen Fracking

Laut Medienberichten spricht sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Herr Althusmann für Fracking im Schiefergestein aus und will Probebohrungen in NDS ermöglichen.

Als Interessengemeinschaft Schönes Lünne lehnen wir dieses Vorgehen auf das Schärfste ab. Wir stehen auch weiterhin dafür ein, dass keine giftigen Chemikalien mit hohem Druck in den Untergrund gepresst werden. Unter dem Deckmantel von „Probebohrungen“ soll scheinbar der Einstieg in ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein hergestellt werden. Dabei sind schon heute die Gefahren für das Grundwasser und die Umwelt bekannt; Probebohrungen sind reine Augenwischerei.

Dass gerade Niedersachsen hier als einziges Bundesland vorprescht, verwundert. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben die handelnden Unternehmen in Niedersachsen immer wieder durch Unfälle und Umweltschädigungen deutlich gemacht, dass die aufgezeigten Risiken reale Gefahren sind.“

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Montag, 14. Mai 2018, 21:19

BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt

BBU-Pressemitteilung
14.05.2018


BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt

(Bonn, Hannover, 14.05.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Vorstoß des
niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann gestoßen,
Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik im Schiefergestein
zuzulassen. Der Umweltverband wirft dem CDU-Politiker vor, die
gefährliche Gasfördermethode ohne Rücksicht auf die mit dieser Technik
verbundenen erheblichen Umweltschäden etablieren zu wollen. Der BBU
fordert von der niedersächsischen Landesregierung, Althusmanns
Fracking-Plänen umgehend einen Riegel vorzuschieben.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen stand das
Bekenntnis ‚Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang
vor wirtschaftlichen Interessen‘. Mit seiner Fracking-Offensive zeigt
Althusmann, dass dies für ihn nur Lippenbekenntnisse sind. Denn gerade
aus den USA ist bekannt, dass Fracking zu erheblichen
Grundwasserkontaminationen führen kann. Hinzu kommen Gefahren durch
Erdbeben und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers aus
Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Um den Gaskonzernen den Einstieg
in die Fracking-Technik im Schiefergestein in Deutschland zu
ermöglichen, wirft Althusmann zudem juristische Nebelkerzen. So ist
seine Aussage irreführend, ein pauschaler Ausschluss von Probebohrungen
in unkonventionellen Lagerstätten sei rechtlich fragwürdig. Denn die von
der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzgebung besagt, dass
diese Erprobungsmaßnahmen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung
bedürfen. Legt die Landesregierung fest, dass die öffentlichen
Interessen Umwelt- und Gesundheitsschutz absoluten Vorrang haben, können
Anträge auf Fracking-Probebohrungen im Schiefergestein problemlos
abgelehnt werden. Doch genau dies will Althusmann nicht.“

Für den BBU ist es zudem befremdlich, dass der niedersächsische
Umweltminister Olaf Lies, der während seiner Zeit als früherer
Wirtschaftsminister Fracking im Sandstein (Tight-Gas-Reservoirs)
durchgesetzt hat, nun die Rolle des Althusmann-Kritikers spielt, während
Ministerpräsiden Stephan Weil schweigt. Denn die Kritik von Lies bleibt
folgenlos, wenn sich die niedersächsische Landesregierung nicht klar und
öffentlich gegen Althusmanns Fracking-Vorstoß positioniert. Der BBU
fordert daher die niedersächsische Landesregierung und den
Ministerpräsidenten Weil auf, ihr Schweigen aufzugeben und Althusmanns
Fracking-Plänen eine klare Absage zu erteilen.

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

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Donnerstag, 17. Mai 2018, 09:37

Bürgeinitiativen und NGOs protestieren in gemeinsamen Schreiben gegen den Vorstoß, Fracking auch in flacheren Schichten zu ermöglichen.

Bürgeinitiativen und NGOs protestieren in gemeinsamen Schreiben gegen den Vorstoß, Fracking auch in flacheren Schichten zu ermöglichen.
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