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Sonntag, 5. April 2015, 21:27

BBU: Bundeskabinett setzt Bevölkerung und Umwelt den Gefahren des Frackings aus

BBU-Pressemitteilung
01.04.2015

BBU: Bundeskabinett setzt Bevölkerung und Umwelt den Gefahren des Frackings
aus

(Bonn, Berlin, 01.04.2015) Als unverantwortliche Fehlentscheidung bezeichnet
der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) den heutigen
Beschluss des Bundeskabinetts, ein Pro-Fracking-Recht auf den Weg zu
bringen. Auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands wäre danach Fracking
grundsätzlich möglich. Fracking im Rahmen der Geothermie und im Sandgestein
wird auf dieser Fläche für alle Tiefen freigegeben. Dies gilt auch für
Fracking im Schiefergestein und in Kohleflözen unterhalb einer Tiefe von
3.000 Metern. Oberhalb dieser Tiefe wird die faktische Entscheidung in die
Hände einer überwiegend mit Fracking-Befürwortern besetzten Kommission
gegeben. Damit setzt das Bundeskabinett die Bevölkerung und die Umwelt
weiträumig den Gefahren der unbeherrschbaren Risikotechnik wie
Grundwasserkontaminationen und Erdbeben aus. Bereits jetzt gibt es im
Bundestag massiven Widerstand gegen das vorgelegte Fracking-Recht. Der BBU
appelliert an die Bundestagsabgeordneten, einzugreifen und das
Regelungspaket zu stoppen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die
Bundesregierung provoziert mit ihren Plänen einen völlig unnötigen
gesellschaftlichen Konflikt. In ganz Deutschland engagieren sich
Bürgerinitiativen gegen das gefährliche Gasbohren. Ein breites Bündnis von
Organisationen hat sich in der letzten Woche gegen die
Rechtsänderungsentwürfe ausgesprochen. Bereits jetzt ist absehbar, dass der
gesellschaftliche Widerstand gegen den Einsatz dieser Technik weiter
zunehmen wird. Doch die Bundesregierung forciert ihr Pro-Fracking-Recht,
obwohl gefracktes Gas für die Energieversorgung Deutschlands entbehrlich
ist. Die Regierung wäre gut beraten, ihre Fracking-Pläne aufzugeben und den
Ausbau der Nutzung regenerativer Energiequellen voranzutreiben.“

Empörend findet der BBU die Darstellungen von Bundes-Umweltministerin
Hendricks zur Rechtfertigung des Regelungspakets auf der heutigen
Bundespressekonferenz.

So wurde offenbar, dass die Aussage der Ministerin, ein Fracking-Verbot wäre
grundgesetzwidrig, aus der Luft gegriffen ist. So konnte die Ministerin auf
Nachfrage kein Rechtsgutachten vorlegen, das ihre Aussage bestätigen würde.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von
2011, gemäß dem ein Fracking-Verbot problemlos möglich ist, erwähnte sie
bezeichnenderweise nicht. Und der beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft
steht ihrer Aussage diametral entgegen, dass ein Technik-Verbot unmöglich
wäre.

Die Aussage der Ministerin, dass in Deutschland die bisher strengsten Regeln
für Fracking eingeführt werden, die es jemals gab, ist substanzlos. Denn mit
ihrem Regelungspaket hebelt Frau Hendricks bestehende, strengere
Ländermoratorien aus. Und konkrete technische Anforderungen für den
Frack-Prozess werden weder durch die vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe
festgelegt, noch sind derartige rechtliche Regelungen für die Zukunft
vorgesehen.

Befremdlich ist auch der Satz der Ministerin: „Die Expertenkommission war in
unserem Entwurf vom Dezember nicht drin.“ Die am 19.12.2014 an die Verbände
verschickte Fassung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes enthielt die
Expertenkommission bereits. Der BBU erwartet eine eindeutige Klärung der
Frage, auf wessen Betreiben und wann die Fracking Kommission ins Spiel
gebracht wurde und ob von außen Einfluss auf die Bundesregierung oder die
Ministerien genommen wurde. Die nebulöse Aussage, dies sei „auf Druck der
Union durch das Kanzleramt hinein verhandelt worden“, reicht nicht aus, um
die Hintergründe der geplanten Einsetzung der einseitig besetzten Kommission
zu klären.

Als hoffnungsvolles Zeichen sieht der BBU den fraktionsübergreifenden
Widerstand von Bundestagsabgeordneten gegen Fracking. Angesichts der
geplanten Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts im Eiltempo kommt diesen
Abgeordneten nun die wichtige Aufgabe zu, schnell einzugreifen und das
umweltschädliche Regelungspaket zu stoppen. Dabei können sie sicher sein,
die Interessen der Bevölkerung zu vertreten.

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden
aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ
37050198, Kontonummer: 19002666 (IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC:
COLSDE33).

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse
lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55,
53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände
und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.
Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind
aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der
Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für
menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und
weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen
Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.