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Mittwoch, 15. April 2015, 00:01

Widerstand gegen Fracking-Gesetzentwurf aus NRW

http://www.pressreader.com/germany/rhein…598225/TextView

Dazu der Kommentar einer Mitstreiterin:
"den Einsatz von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten rechtssicher
ausszuschließen" bedeutet leider kein "totales Frackingverbot". Dies
schon gar nicht, wenn "unkonventionell" die politisch motivierte
Definition meint, die neuerdings im Schwange ist, um die
tight-Lagerstätten aus der Schusslinie zu nehmen. Da wirft auch Herr
Hüwel einiges durcheinander.

Und "unkonventionelles Fracking" ist sowieso Stuss. Fracking, in allen
Formen und Farben, egal, ob nach Öl, Gas, Erdwärme oder Erz, und egal,
ob mit Wasserdruck oder anders, ist und bleibt Fracking.

Zusammenfassung:

Dieser Vorstoß aus NRW ist keine Forderung eines generellen Fracking Verbotes.
Doch diese Einwände aus NRW sind neben den Ankündigungen aus Schleswig Holstein (Forderung der Kompetenz, Fracking auf Landesebne zu verhindern) bisher die einzigen Reaktionen, die dem Fracking Ermöglichungsgesetz Widerstand auf Länderebne entgegen setzen.