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Dienstag, 31. Juli 2012, 12:25

Bisheriges Ergebnis unserer Umfrage bei den hessischen Parteien

Die SPD die Piratenpartei, die CDU undBündnis 90 /Die Grünen beantworteten unsere Anfrage, von FDP und Die Linke
erhielten wir bisher keine Antwort.
Hier unsere Fragen und die bisherigen Antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir setzen uns als Bürgerinitiative dafür ein, dass in Hessen eine Erlaubnis für die Erkundung und das Ausbeuten durch
unkonventionelles Gasbohren ausgeschlossen wird.
Wir möchten die Haltung der hessischen Parteien zu den damit verbundenen
Fragen erkunden, um diese dann im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, die erbetenen Antworten knapp und leicht verständlich zu formulieren.
  1. Teilen Sie unsere Auffassung, dass
a)
die Risiken des Frackings für Mensch und Umwelt zu hoch sind, um
dieses Verfahren hier in Nordhessen zu erlauben
(insbesondere im Hinblick auf die vielfachen undgroßflächigen Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,
FFH- sowie
Natura2000-Gebiete, die 3 Naturparke (Habichtswald, Kellerwald, Diemelsee), des Nationalparkes und UNESCO-Weltnaturerbes (Buchenwälder Kellerwald- Edersee), des mit öffentlichen Mitteln geförderten Naturschutzgroßprojektes Kellerwald-Edersee, der Arche-Region
Kellerwald-Edersee, des beantragten UNESCO-Weltkulturerbe (Bergpark Wilhelmshöhe) sowie der vielfachen und großflächigen land-, vieh- und forstwirtschaftlichen Flächen im beantragten Feld
Adler-South)
?
Antwort der SPD:
Durch den Einsatz von Chemikalien und Additive beim sogenannten Erdgas-Fracking sind die Risiken für Mensch, Umwelt und unser Trinkwasser bisher nicht abschätzbar. Die SPD steht dem Fracking daher kritisch gegenüber. Da wir über die Technologie und ihre Risiken mehr wissen wollen, führt der Hessische Landtag - auf Antrag der SPD - am 10. September eine öffentliche Expertenanhörung zu diesem Thema durch.

Antwort der Piraten:
Wir teilen Ihre Auffassung, dass Fracking eine nicht nur für
Nordhessen, sondern für gesamt Hessen ungeeignete Methode ist,
da die Besiedlungsdichte zu hoch ist und dort, wo sie geringer
ist, wichtige landwirtschaftliche Betriebe und/oder wertvolle
natürliche Ressourcen liegen, deren Schädigung einen nicht
wieder gut zu machenden Schaden verursachen würde.

Antwort der CDU:
Mögliche Risiken des Fracking-Verfahrens werden derzeit in verschiedenen
wissenschaftlichen Gutachten untersucht. Erst wenn die Ergebnisse dieser
Untersuchungen vorliegen, lassen sich die Risiken bewerten und mit den Chancen des
Fracking-Verfahrens in Abwägung bringen. Vor einer umfassenden Risikoanalyse sollten -
wie von der Landesregierung angekündigt - keine Erkundungsgenehmigungen
ausgesprochen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt hat in diesem
Zusammenhang allerhöchste Priorität und ist nicht verhandelbar. Genehmigungen kann es
nur dann geben, wenn jede Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt zuverlässig
ausgeschlossen werden kann. Die zurzeit im Raum stehenden Erlaubnisverfahren sind als
Art Konzession anzusehen, in dem Gebiet weiter untersuchen zu dürfen. Für die dann
später stattfindenden Untersuchungen sind separate Genehmigungen notwendig, für die
das o.g. gilt.

Antwort Bündnis 90/ Die Grünen:
Die
möglichen Auswirkungen der Erdgasförderung durch "Fracking"
in Nordhessen und in anderen Regionen Deutschlands sind bislang noch
ungeklärt. Es gibt keine abschließenden wissenschaftlichen
Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und Natur,
um die Risiken abschließend bewerten zu können. Die bisherigen
Erkenntnisse machen uns aber allen Grund zur Sorge. Dies gilt
insbesondere für potentielle Auswirkungen auf Grund- und
Trinkwasservorkommen. 2
Bestehende
Untersuchungen in den USA zeigen bereits weit reichende negative
Auswirkungen auf Umwelt und Gewässer sowie Gefahren für die
menschliche Gesundheit.
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Hessen fordern, diese Art der Erdgasförderung und
seine Er-probung in Hessen nicht zu genehmigen bis Methoden
eingeführt sind, bei denen unkonventionelles Erdgas nachweislich
ohne Einsatz von Chemikalien und ohne Gefährdung der
Wasserressourcen geborgen werden kann.
Ein
unkontrollierter Austritt der geförderten Kohlenwasserstoffe im
Untergrund oder in die Atmosphäre muss nachweislich ausgeschlossen
werden.

b)
die
ständig billiger werdenden, umweltschonenden Erneuerbaren
Energien der
sinnvollere Weg künftiger Energieversorgung sind?

Antwort der SPD:
Das Ziel der hessischen SPD ist es, Hessens Energiebedarf (Strom und Wärme) bis spätestens zum Jahre 2050 zu 100% mit erneuerbaren Energien zu decken. Für die Übergangszeit ist Gas eine sinnvolle Brückentechnologie. Der Import von konventionellem Erdgas ist ausreichend. Auf unkonventionelles heimisches Erdgas, welches mit großem technischem Aufwand und mit Belastungen für Mensch und Umwelt gefördert werden müsste, könnte aus unserer Sicht verzichtet werden.

Antwort der Piraten:
Es wird viel von der Energiewende gesprochen, auch wenn häufig nur im Zusammenhang mit der Abkehr von der Atomkraft. Eine ganzheitliche Betrachtung und damit zwingend eine Abwendung von fossilen Brennstoffen hin zu umweltfreundlichen Energiequellen, die damit einhergehend
erneuerbare Energien sein müssen, ist überfällig. Statt in teure und risikoreiche Technologien zur Gewinnung veralteter Energieträger zu investieren, bedarf es einer konsequenten Unterstützung der Forschung neuer Formen der Energiegewinnung, die zukunftsträchtig sind.

Antwort der CDU:
Erneuerbare Energien und fossile Energieträger (insbesondere Gas) sind keineGegensätze sondern werden in den kommenden Jahrzehnten sicherlich beide gebraucht, um eine zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten. Die
Erneuerbaren Energien können mittelfristig nicht ohne entsprechende (fossile) schnell regelbare ,,Back-Up"-Kraftwerke auskommen, was insbesondere den Einsatz von gasbetriebenen Kraftwerken(GuD-oder Gasturbinen-Kraftwerke) unumgänglich macht. Das ist allgemeiner Konsens,hataber unmittelbar nichts mit der Frage der Fracking-Technologie zu tun.

Antwort Bündnis 90/ Die Grünen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen fordern die beteiligten Industrien (Öl-, Gas-,
Kohleförderung, Energieversorger) auf, ihre Investitionsplanungen
konsequent auf den Ausbau Erneuerbarer Energien auszurichten anstatt
Milliardenbeträge in risikobehaftete Projekte wie Fracking zu
stecken.

Trotzdem ist klar zu stellen, dass Erdgas im Rahmen der Energiewende hin zu
einer Vollversorgung durch Erneuerbare Energien in den kommenden
Jahren noch eine wichtige Rolle spielen wird. Erdgas erzeugt bei der
Stromerzeugung nur halb bis ein Drittel so viel CO2 wie Kohle. Weiter
können Gaskraftwerke innerhalb weniger Minuten vom Ruhezustand aus
an das Netz gebracht werden und stellen damit eine ideale Ergänzung
zu Strom aus Erneuerbaren Energien dar, deren Einspeisevolumen aus
Wind- und Sonnenstrom natürlichen Schwankungen unterliegt. Deshalb
sollte eine Erdgasförderung grundsätzlich in Deutschland möglich
sein. Denn weniger heimische Erdgasförderung bedeutet höhere
Importe, und wir wissen häufig wenig darüber, unter welchen
ökologischen und sozialen Standards das Erdgas in diesen Ländern
gefördert wird. Andererseits besteht jedoch auch keine Eile, das
Erdgas zu fördern. Der zeitliche Druck, mit welchem die
Erdgasunternehmen in die Förderung von unkonventionellem Erdgas in
Deutschland einsteigen wollen, ist in kurzfristigem und
nicht-nachhaltigem Gewinnstreben begründet. Im deutschen Gasmarkt
existiert derzeit weder ein Erdgasmangel (im Gegenteil!), noch droht
das unkonventionelle Erdgas aus dem Boden zu entweichen, hat es sich
doch über viele Jahrmillionen dort gebildet.


2

Dienstag, 31. Juli 2012, 12:42

Fortsetzung: Antworten der Parteien


2. Sind
Sie bereit die Erlaubnis für das Erkunden von Frackinggebieten von
der
Zustimmung der betroffenen Bevölkerung abhängig zu machen (Volksbefragung
, Bürgerentscheid
)?
Antwort der SPD:
Dem steht das Bundesbergrecht entgegen, das eine Zustimmung der
betroffenen Bevölkerung nicht vorsieht. Für eine Änderung des
Bergrechts sehe ich derzeit keine Mehrheit im Bundestag. Allerdings
sind die ablehnenden Stellungnahmen der Städte und Gemeinde, die
durch entsprechende Beschlüsse der Kommunalparlamente verstärkt
wurden, sind ein deutliches Zeichen an BNK, das Fracking in unserer
Region nicht gewünscht ist.

Antwort der Piraten:
Obgleich sich die Piratenpartei Hessen gegen das Fracking ausgesprochen
hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob es für sie
einen möglicherweise lokal begrenzten Mehrwert ergibt, der die
Risiken übersteigt. Hierzu ist es jedoch von außerordentlicher
Bedeutung, dass Nutzen und Risiken transparent gemacht werden und
den Bürgerinnen und Bürgern in verständlicher Form zur
Verfügung stehen. Nur dann kann eine informierte Bürgerschaft
eine auf Fakten basierende Entscheidung im Sinne des Gemeinwohles
treffen.

Antwort der CDU:
Die Antwort zu 2. steht zusammengefasst mit unter der Antwort zu 3.



3. Teilen
Sie die Auffassung, dass gegen die klare Ablehnung der Kommunen
keine Erlaubnis erteilt werden dürfte, weil diese als
Sachwalter des öffentlichen Interesses zu betrachten
sind?
Antwort der SPD:
Sachwalter des öffentlichen Interesses sollten alle staatlichen Ebenen sein,
nicht nur die Kommunen. Das Problem des Bundesbergrechts ist, dass es
quasi ein Freibrief für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen
darstellt. Unserer Forderung ist daher, auf Bundesebene das Bergrecht
zu modernisieren und auch klare sowie verbindliche Informations- und
Beteiligungsverfahren für Kommunen und Bevölkerung festzuschreiben.


Antwort der Piraten:

Wir unterstützen das Prinzip der Subsidiarität. Wo also eine
Bürgerbefragung nicht möglich ist, beispielsweise aus zeitlichen Gründen
oder aus politischen Motiven, muss die Kommune als am "nächsten
gelegene" Institution entscheiden können. Wenn mehrere Kommunen
betroffen sein sollten, wären diese in Gemeinschaft für eine Genehmigung
zuständig, etc.. Hierbei darf nach unserer Ansicht gegen den
ausgesprochenen Willen der Kommune im Regelfall nicht entschieden
werden. Wir gehen davon aus, dass Ausnahmen von dieser Regel zwar
grundsätzlich denkbar wären, diese jedoch besonders begründet liegen
müssten und transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Es wäre
erstrebenswert, dass in solchen Fällen eine geeignete Form der Bürgerbefragung
zwingend wäre.

Antwort der CDU auf Frage 2+3
Es ist sicherzustellen, dass die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten transparent und umfassend informiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung bereits zwei lnformationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt. Auch im weiteren Verfahren wird auf eine enge Einbeziehung der Menschen vor Ort wertzulegen sein. Das gleiche gilt auch für die betroffenen Kommunen die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend zu beteiligen sind.

4.
Sind Sie mit uns einig, dass im öffentlichen Interesse vor der
Bearbeitung einer Erlaubnis für die Erkundung eines
Frackingfeldes in Hessen das Bergrecht so geändert werden
muss, dass
a)
eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Prüfung nach den
Kriterien des Wasserrechts zwingend vorgeschrieben sind?

Antwort der SPD:
EineNovellierung des bundesweit geltenden Bergrechts mit dem Ziel eine
Umweltverträglichkeitsprüfung bereits bei einer Erkundung zwingend
vorzuschreiben ist notwendig und wird von der hessischen SPD
unterstützt. Die Landesregierung sollte eine entsprechende
Bundesratsinitiative ergreifen.


Antwort der Piraten:
4. a) – c) Zu diesen Fragen gibt es bislang noch keine Beschlusslage der
Partei, weshalb ich sie im einzelnen nicht beantworten kann. Jedoch
erscheinen Ihre Forderungen auf den ersten Blick nachvollziehbar und
adäquat. Ich werde sie daher der entsprechenden Arbeitsgruppe zukommen
lassen, damit sie sich hiermit beschäftigen und ggf. eine Beschlussvorlage erstellen
kann.

Antwort der CDU
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mittels Fracking sollte unserer Ansicht nach eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgesehen werden. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dies in den entsprechenden bergrechtlichen Vorschriften aufgenommen wird.


b)die Beweislast umgekehrt wird (jetzt müssen die Geschädigten dieSchadensursache beweisen können)?

Antwort der SPD:
Eine Beweislastumkehr ist notwendig, um die Bevölkerung besser vor
möglichen Risiken zu schützen.

Antwort der CDU:
Für Aktivitäten im untertägigen Bergbau gibt es nach § 120 des
Bundesberggesetzes
die Bergschadensvermutung. Danach wird vermutet, dass ein Schaden durch
einen
Bergbaubetrieb verursacht worden ist, wenn im Einwirkungsbereich der untertägigen Aufsuchung
oder Gewinnung eines Bergbaubetriebes durch Senkungen, Pressungen oder Zerrungen
der Oberfläche oder durch Erdrisse ein Schaden entstanden ist, der
seiner Art
nach ein Bergschaden sein kann. Mit dieser Regelung soll die für den
Geschädigten im
untertägigen Bergbau schwierige Beweissituation erleichtert werden. Da Fracking
als
untertägige Bergbauaktivität anzusehen ist, besteht keine Notwendigkeit, hierfür eine
gesonderte Regelung einzuführen.

c) die Schadensrisiken, die durch das Fracking entstehen, nicht nach 30
Jahren verjähren (
die in den Untergrund verpressten Gifte können z.B. noch in 100Jahren in das Trinkwasser gelangen)?

Antwort der SPD:
Eine Verjährung von Folgeschäden sollte generell ausgeschlossen werden.
Leider hat die Landesebene nur die Möglichkeit, über den
Trinkwasserschutz Auflagen für Erkundungsphase zu erlassen.
Landespolitisch gibt es nicht die Möglichkeit, Fracking vollständig zu verbieten.

Antwort der CDU:
Die Zulassung von Bohrungen zur Aufsuchung von Erdgas mittels Fracking ist im
Rahmen des geltenden Rechts von einer insolvenzsicheren Sicherheitsleistung abhängig zu
machen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Verursacher von möglicherweise auftretenden
Schäden für diese einzustehen hat.