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Freitag, 8. Mai 2015, 16:10

BBU: Bundesrat verpasst Chance, für ein umfassendes Fracking-Verbot zu votieren

Pressemitteilung
des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Chance
verpasst, ein Votum für ein umfassendes Fracking-Verbot abzugeben. Zwar
konnten sich die Ländervertreter dazu durchringen, die Aufnahme eines
neuen Paragrafen ins Bundesberggesetz zu fordern, der Fracking zur
Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton oder Mergelgestein
sowie in Kohleflözgestein verbietet. Dies umfasst jedoch weder die
Erdöl- und Metallgewinnung, noch werden Mensch und Umwelt vor den
Gefahren des Frackings im Sandgestein geschützt, kritisiert der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.). Damit bleibt
die Entscheidung des Bundesrates hinter zwingend notwendigen
ökologischen Anforderungen zurück.


Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt
hierzu: „Der Bundesrat wäre gut beraten gewesen, sich dem Votum seines
Umweltausschusses anzuschließen. Dieser hatte ein umfassendes Verbot des
Frackings zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen gefordert. Dies sollte
unabhängig von der Gesteinsformation gelten. Mit der Entscheidung, für
Fracking im Sandgestein kein Verbot zu fordern, wird insbesondere die
Gesundheit der Menschen in Niedersachsen aufs Spiel gesetzt. Zudem
besteht die Gefahr, dass über den Zwischenschritt ‚Fracking in
Tight-Gas-Reservoirs‘ auch der spätere Einstieg in die
Schiefergasförderung erfolgt.“

Direkt verantwortlich für diese Entscheidung macht der BBU den
niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Dieser hatte in der
Bundesratsdebatte altbekannte Legenden wiederholt. So zum Beispiel die
angeblich erprobten Frac-Vorhaben im niedersächsischen Sandstein, die
die Beherrschbarkeit und Verantwortbarkeit dieser Technik belegen sollen
. Doch aussagekräftige Ergebnisse liegen nicht vor, da es niemals ein
systematisches Monitoring von Fracking-Auswirkungen in Niedersachsen
gegeben hat. Die Schwelle der Verantwortbarkeit liegt für den
Ministerpräsidenten offenbar sehr niedrig.

Befremdlich ist auch, dass Lies im Zusammenhang mit Fracking eine
nationale Energieautarkie ins Spiel bringt. Diese kann es nur mit
regenerativen Energien geben, und nicht mit der geringen Menge Erdgas,
die in deutschem Boden liegt. Für den BBU drängt sich der Eindruck auf,
dass es dem Ministerpräsidenten nur um den Förderzins geht, den die
Gaskonzerne in Niedersachsen entrichten.

In der Debatte wurde zudem auf handwerkliche Fehler in den
Rechtsänderungsentwürfen der Bundesregierung hingewiesen. Der BBU teilt
diese Auffassung. Er fordert die Bundesregierung daher auf, sein
Regelungspaket zurückzuziehen. Eine Neuvorlage dürfe nur auf der Basis
des umfassenden Verbotsvorschlags des Umweltausschusses des Bundesrates
erfolgen.

Quelle: http://www.gegen-gasbohren.de/2015/05/08…Gasbohren...%29


2

Freitag, 8. Mai 2015, 16:37

Fracking im Bundesrat (08.05.2015)

Die heutige 933. Sitzung des Bundesrates hat unter Punkt 36 a/b Fracking behandelt.

Diesbezügliche unterlagen, sowie auch eine Videoaufzeichnung können
unter folgendem Link angesehen oder auch heruntergeladen werden.
http://www.bundesrat.de/DE/service/media…?cms_id=5045012

Erste Pressemitteilungen liegen bereits vor (siehe nachfolgende Links):
http://www.presseportal.de/pm/22521/3017…durch-bundesrat
http://www.handelsblatt.com/wirtschaft-h…g/11752154.html

Die Bürgerinitiative Fracking freies Hessen hatte sich - im Vorfeld der
Bundesratssitzung - gemeinsam mit vielen anderen Organisationen mit
einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder gewendet.
http://frackingfreieshessen.de/index.php…D=1469#post1469

Die Abstimmungsergebnisse haben wir in beiliegender Tabelle zusammengefasst.
Weiter sind Stellungnahmen des Bundesrats zum Download angeboten.
»Tim« hat folgende Dateien angehängt:

3

Dienstag, 23. Juni 2015, 16:24

Hessen nicht für Fracking-Verbot bei Abstimmung im Bundesrat

Die FAZ vom 28.05.15 titelte mit "Hessen will Fracking verbieten lassen". Schaut man sich jedoch die Hessischen Vorschläge genauer an, so findet man wenig belastbares. Grund genug für unsere Bürgerinitiative immer wieder nachzufragen, zuletzt mit Schreiben vom 29. April 15, auf das uns nun mit Datum vom 17. Juni 15 eine Antwort aus der Hess. Staatskanzlei vorliegt.
Anlass war die Forderung des Umweltausschusses des Bundesrats nach einem Fracking-Verbot.
Wir fragten in Hessen bei Herrn Ministerpräsident Bouffier nach und erhielten nun wie folgt Antwort:
1.) Warum hat das Land Hessen diesen Antrag nicht mit eingereicht?
Keine Antwort
2.) Wurde dieser Antrag vom Land Hessen unterstützt?
Keine Antwort
3.) Wird sich die Hessische Landesregierung am 08.05. im Bundesrat für ein
Frackingverbot (im Sinne des oben genannten Antrags) einsetzen ?
Antwort: Das Land Hessen hat sich enthalten. Der Antrag hat dann im Plenum keine Mehrheit gefunden.

Das Antwortschreiben beantwortet somit nur eine unserer drei Fragen und uns wird zudem mitgeteilt, dass das Land Hessen nicht für ein Fracking-Verbot im Sinne der Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrats gestimmt hat, sondern sich enthielt.

Stattdessen wird im Schreiben ausgeführt, dass man ja deutlich mehr gegen Fracking tun will als im vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Die Position der schwarz-grünen Hess. Landesregierung lässt sich somit wie folgt skizzieren.
  • ein Fracking Verbot ist von schwarz-grün in Hessen nicht gewünscht,
    auch wenn gegenüber dem "Fracking-Erlaubnisgesetz", also dem
    Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Fracking in Teilbereichen
    eingeschränkt werden soll
  • es wird versucht die Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen (oder es liegt mangelnde Sachkentnis vor), wenn immer wieder behauptet wird, man will ein Verbot.
    Tatsächlich ist uns kein Papier bekannt, indem durch die Hess. Landesregierung ein Verbot gefordert wird.
    Vielmehr wurden durch geschickte Formulierungen immer Teilbereiche explizit
    ausgenommen, ohne dies der Öffentlichkeit deutlich zu kommunizieren oder
    zu begründen.
    Beispiele hierfür sind:
    • Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Öl soll erlaubt werden
    • Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Tight-Gas soll erlaubt werden
    • in Früheren Papieren soll Fracking generell erlaubt werden wenn keine Chemikalien eingesetzt werden.
Als Bürgerinitiative müssen wir daher leider feststellen, das unsere
Forderung eines Fracking-Verbots durch die Hess. Landesregierung nicht
unterstützt wird, auch wenn es in der Presse manchmal anders klingt.


Wir fordern ein ausnahmsloses Fracking-Verbot bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (im Sinne der
Korbacher Resolution).
»Tim« hat folgende Dateien angehängt: