Die
FAZ vom 28.05.15 titelte mit "Hessen will
Fracking verbieten lassen". Schaut man sich jedoch die Hessischen Vorschläge genauer an, so findet man wenig belastbares. Grund genug für unsere Bürgerinitiative immer wieder nachzufragen, zuletzt mit Schreiben vom 29. April 15, auf das uns nun mit Datum vom
17. Juni 15 eine Antwort aus der Hess. Staatskanzlei vorliegt.
Anlass war
die Forderung des Umweltausschusses des Bundesrats nach einem Fracking-Verbot.
Wir fragten in Hessen bei Herrn Ministerpräsident Bouffier nach und erhielten nun wie folgt Antwort:
1.) Warum hat das Land Hessen diesen Antrag nicht mit eingereicht?
Keine Antwort
2.) Wurde dieser Antrag vom Land Hessen unterstützt?
Keine Antwort
3.) Wird sich die Hessische Landesregierung am 08.05. im Bundesrat für ein
Frackingverbot (im Sinne des oben genannten Antrags) einsetzen ?
Antwort: Das Land Hessen hat sich enthalten. Der Antrag hat dann im Plenum keine Mehrheit gefunden.
Das Antwortschreiben beantwortet somit nur eine unserer drei Fragen und uns wird zudem mitgeteilt, dass das Land Hessen nicht für ein Fracking-Verbot im Sinne der Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrats gestimmt hat, sondern sich enthielt.
Stattdessen wird im Schreiben ausgeführt, dass man ja deutlich mehr gegen Fracking tun will als im vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Die Position der schwarz-grünen Hess. Landesregierung lässt sich somit wie folgt skizzieren.
- ein Fracking Verbot ist von schwarz-grün in Hessen nicht gewünscht,
auch wenn gegenüber dem "Fracking-Erlaubnisgesetz", also dem
Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Fracking in Teilbereichen
eingeschränkt werden soll - es wird versucht die Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen (oder es liegt mangelnde Sachkentnis vor), wenn immer wieder behauptet wird, man will ein Verbot.
Tatsächlich ist uns kein Papier bekannt, indem durch die Hess. Landesregierung ein Verbot gefordert wird.
Vielmehr wurden durch geschickte Formulierungen immer Teilbereiche explizit
ausgenommen, ohne dies der Öffentlichkeit deutlich zu kommunizieren oder
zu begründen.
Beispiele hierfür sind:- Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Öl soll erlaubt werden
- Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Tight-Gas soll erlaubt werden
- in Früheren Papieren soll Fracking generell erlaubt werden wenn keine Chemikalien eingesetzt werden.
Als Bürgerinitiative müssen wir daher leider feststellen, das unsere
Forderung eines Fracking-Verbots durch die Hess. Landesregierung nicht
unterstützt wird, auch wenn es in der Presse manchmal anders klingt.
Wir fordern ein ausnahmsloses Fracking-Verbot bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (im Sinne der Korbacher Resolution).