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Sonntag, 14. Juni 2015, 21:54

BBU stellt einen Experten bei der Anhörung im deutschen Bundestag zum Frackingerlaubnisgesetz

BBU mit einem Experten auf der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum geplanten Pro-Fracking-Recht der Bundesregierung vertreten

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Dienstag, 16. Juni 2015, 14:50

RE: BBU stellt einen Experten bei der Anhörung im deutschen Bundestag zum Frackingerlaubnisgesetz

Mit dem Diplom-Physiker Oliver Kalusch stellte der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) einen von sieben Experten bei
der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema
Fracking. Die öffentliche Anhörung fand am Montag, den
8. Juni 2015 von 13.00
– 16.00 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt.
Bereits im Vorfeld hatte der BBU-Vertreter eine 10-seitige schriftliche
Stellungnahme abgegeben, in der er die Unbeherrschbarkeit der
Fracking-Methode belegt, das vorliegenden Gesetz der Bundesregierung zur
Etablierung von Fracking in Deutschland ablehnt und ein ausnahmsloses
Fracking-Verbot fordert.


Oliver Kalusch erklärt hierzu: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
führt in die völlig falsche Richtung. Fracking ist aufgrund der
unkontrollierbaren Grundwassergefahren und der Entstehung von Erdbeben
unbeherrschbar. Doch auf 75% der Landesfläche soll Fracking zukünftig
möglich sein. Dies gilt unabhängig davon, ob zur Gewinnung von Metallen,
Öl oder Tight-Gas gefrackt werden soll. Schiefergas soll unterhalb von
3.000 m mit der Fracking-Technik gewonnen werden. Dies gilt auch
oberhalb dieser Grenze für Bohrungen, die als Forschungsvorhaben
deklariert werden. Und zu kommerziellen Zwecken kann oberhalb der 3000
m- Grenze gefrackt werden, wenn dies eine sechsköpfige
Fracking-Kommission mehrheitlich befürwortet. Zudem soll diese
Kommission mehrheitlich mit frackingfreundlichen Institutionen besetzt
werden, Vertreter der Zivilgesellschaft werden bewusst nicht berufen.
Die Fracking-Kommission besitzt zwar keine rechtsstaatliche
Legitimation, ihren Entscheidungen soll aber eine präjudizierende
Wirkung zukommen. Damit soll Fracking in Deutschland einschränkungslos
durchgesetzt werden.“
Zum Hintergrund der 3.000 Meter-Grenze, unterhalb der Fracking auch
im Schiefergestein problemlos erlaubt sein soll, führt Oliver Kalusch
aus: „Hier geh es nicht um Sicherheit. Es handelt sich vielmehr eine
„ökonomische Grenze“, um möglichst schnell unterhalb von 3.000 Metern
Schiefergas fördern zu können.“
Weiter erläutert Oliver Kalusch: „Es ist wichtig, den Abgeordneten zu
erläutern, dass gerade kein Fracking-Verbotsgesetz, sondern ein
uneingeschränktes Pro-Fracking-Recht eingeführt werden soll. Das ist das
Gegenteil dessen, was Umweltministerin Hendricks und
Wirtschaftsminister Gabriel dem Parlament und der Öffentlichkeit immer
wieder versprochen haben. Die Parlamentarier sollten die Bundesregierung
beim Wort nehmen und fordern, dass ein neuer § 49a in das
Bundesberggesetz aufgenommen wird, gemäß dem die Gewinnung von
Bodenschätzen durch das Aufbrechen von Gestein verboten wird.“

Die Stellungnahme ist hier abrufbar
http://www.bundestag.de/blob/377310/e747…me_bbu-data.pdf

Der Mitschnitt der Anhörung ist im Parlamentsfernsehen zu finden unter
http://www.bundestag.de/mediathek?action…=search&lang=de

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BBU mit einem Experten auf der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum geplanten Pro-Fracking-Recht der Bundesregierung vertreten