Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

1

Freitag, 19. Juni 2015, 10:45

Fracking am 03.07.15 im Bundestag (114.-116. Sitzung)

Anbei zum download die offizielle Tagesordnung für die 114. - 116. Sitzung des Bundestages.
Das Fracking-Regelungspaket (Wasser- und Bundesnaturschutzgesetz sowie Bundesberggesetzt und Einwirkungsbereichs-Bergverordnung) ist auf der Tagesordnung.
Die UVP-V Bergbau und Allgm. BergbauVO bekanntermaßen noch nicht.

Angesetzt ist das Gesetzespaket als TOP 29 a) b) und c) für Freitag, 03.07.15,
9:00 - 10:30 Uhr.
Die Beschlussempfehlungen des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses liegen
noch nicht vor. Es kann also noch zu Veränderungen kommen.
»Tim« hat folgende Datei angehängt:

2

Freitag, 19. Juni 2015, 13:58

Nach 4 Jahren intensiver Debatte soll mit aller Macht noch vor der Sommerpause, am Freitag, 3. Juli 2015, ab 09:00 Uhr, die Abstimmung über einen stabilen Fracking-Rechtsrahmen für die Öl- und Gasindustrie durchgedrückt werden
(http://www.bundestag.de/dokumente/tageso…nung_116/277262).
Doch wir werden dies nicht geräuschlos hinnehmen! Umweltorganisationen (wie z.B. Campact, BUND, DNR, PowerShift, Umweltinstitut München, NABU und BBU planen an diesem Tag der Abstimmung eine
Protestaktion vor dem Bundestag.
Die Botschaft an die Abgeordneten soll lauten: Mit eurer Stimme für Fracking werdet ihr den Widerstand vor Ort erst richtig entfachen!
Kommt am 3. Juli 2015, 09:00 Uhr, nach Berlin und lasst uns gemeinsam den Abgeordneten zeigen, dass wir ihre Stimme für dieses Regelungspaket nicht legitimieren! Lasst uns mit unserer Präsenz bekunden, dass wir weiterhin Widerstand leisten werden und dass sich die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen für diese Abstimmung verantworten müssen!

Alle Bürgerinitiativen, die es ermöglichen können, am 3. Juli 2015 (von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr) nach Berlin zu kommen, um Fracking in Deutschland eine klare Absage zu erteilen, melden sich bitte (möglichst mit Angabe der Teilnehmerzahl bis zum 26. Juni 2015 bei andy.gheorghiu@mail.de).

3

Dienstag, 23. Juni 2015, 20:41

Koalition verschärft Fracking-Gesetzentwurf bzgl. 3000m Grenze

Wie der Donaukurier am 23.06.2015 berichtet, soll "Unkonventionelles Fracking" künftig auch unterhalb von 3000 Metern nur zu Erkundungszwecken oder unter besonderen Voraussetzungen erlaubt werden.
Eine kommerzielle Förderung im Schiefergesten wäre dann (anders als im jetzigen Gesetzentwurf) nicht mehr zulässig - egal ob über oder unterhalb 3000m Bohrtiefe (bisher war eine Zulassung nach Zustimmung einer Expertenkomission angedacht).

"..Darauf verständigten sich die Abgeordneten der Regierungskoalition bei Gesprächen über die geplante gesetzliche Regelung, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Kreisen der Unionsfraktion im Bundestag erfuhr. .."

Koalition verschärft Fracking-Gesetzentwurf - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/to…t154776,3067886

Anmerkung:
Konventionelles Fracking - mit diesem Kunsbegriff bezeichnet die Regierung Fracking in Sandsteinschichten - wäre von der vorgenannten Verschärfung nicht betroffen, obwohl auch hier erhebliche Gefahren bestehen.
Daher handelt es sich zwar um eine Verschärfung des Regierungsvorschlags, da dieser aber völlig unzureichende Regelungen enthält, würde auch die Verabschiedung der modifizierten Fassung des Gesetzespakets erhebliche Risiken für z.B. den Trinkwasserschutz bedeuten (vgl. hierzu z.B. http://www.frackingfreieshessen.de/index…d&threadID=1093).
»Tim« hat folgende Datei angehängt: