"Nun zur Begründung: Dass das Verfahren vollständig und ausnahmslos verboten werden soll, schließt ja z.B. auch Fracking zu Forschungszwecken ein."
Das ist allerdings keine Begründung, sondern bestenfalls eine Präzisierung des Inhalts der Forderung.
"Denn auch ein einziger Frac ist einer zuviel."
So etwas nennt man, so denke ich, einen Zirkelschluss, wenn man damit das Verbot von Fracking begründen will.