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Donnerstag, 30. August 2012, 15:38

CDU Hessen stellt vor Genehmigung für Fracking strengste Bedingungen in unserem Sinne!

Die CDU schreibt auch: "Genehmigungen kann es nur dann geben, wenn jede Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden kann."

Diese Bedingung wird deutlich nicht erfüllt, wie folgendes Zitat zeigt:
Zitat aus dem Gutachten:Rechtliche Rahmenbedingungen
der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
von Prof. Dr. Alexander Roßnagel u.a
(im Auftrag der Exxon Mobile) aus Punkt 2 Seite 5:

Risiken durch die Frack-Flüssigkeit
für die Schutzgüter können ober- und unterirdisch entstehen.
Oberirdisch kann Frack-Flüssigkeit beim Anliefern, Mischen und
Einpressen ins Bohrloch sowie beim Aufnehmen und Abtransportieren
nach dem Rückspülen ins Erdreich eindringen und das Grund- und
Trinkwasser gefährden. Unterirdisch kann Frack-Flüssigkeit beim
Fracking-Prozess unmittelbar ins Grundwasser gelangen, wenn die
unterirdischen Rohrleitungen versagen. Mittelbar kann ein Risiko
entstehen, falls Frack-Flüssigkeit oder Erdgas (Methan) in
höherliegende grundwasserführende Gesteinsschichten aufsteigen.
Weitere Risiken ergeben sich aus der Rückführung der Frack-
Flüssigkeit, die mit Gas, Schwermetallen und radioaktiven Stoffen
aus dem Untergrund angereichert sein kann. Risiken entstehen auch
durch die Beförderungsvorgänge der anfallenden Flüssigkeiten
(„Flowback“) per Transportfahrzeug oder Pipeline, sowie der
anschließenden Entsorgung dieser mittels Verpressen in den
Untergrund.


Dieses zitierte Gutachten wurde, obwohl von Exxon Mobile in Auftrag gegeben, bei seiner Präsention im Regierungspräsidium, als neutrales Gutachten angepriesen. Da dieses Gutachten schon soviele Risiken beschreibt und die CDU hoffentlich zu ihren strengen Bedingungen steht, darf Fracking und die Erkundung des Gebietes nicht erlaubt werden.
Alle Antworten der Parteien sind mit dem Stichwort " Parteien" im Suchfeld zu finden.