".....4. In inhaltlicher Hinsicht liegen die zentralen juristischen Probleme von CETA unter anderem in folgenden Regelungen:
(4.1)
CETA schränkt Menschenrechte, die Möglichkeiten des Umwelt- und Klimaschutzes und auch die Rechte von Verbraucherinnen und
Verbrauchern und Arbeitnehmenden in gravierender Weise ein und ordnet diese Ziele Handels- und Eigentumsinteressen unter.
(4.2)
CETA setzt Regulierungsausschüsse ein, deren Besetzung rechtlich genauso ungeklärt ist wie die Frage, welche Entscheidungsrechte sie haben. Der Vertragstext von CETA enthält eine nicht hinreichend eingegrenzte Generalermächtigungen für die Fortentwicklung des Abkommens
durch die Ausschüsse, die so mit dem Demokratieprinzip und dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das sowohl Art. 5 EUV als auch Art.23 GG zu Grunde liegt, nicht in Einklang gebracht werden können.
(4.3)
CETA etabliert einen sehr weitgehenden Investitionsschutz und stattet ausländische Unternehmen über die Investitionsgerichtsbarkeit mit
weitreichenden Sonderklagerechten aus. Das entzieht die Grundentscheidungen über die Sozial-und Wirtschaftsverfassung den demokratisch gewählten Parlamenten und verletzt demokratische Grundprinzipien sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit , wie sie in Art. 20 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 und 92 GG und Art. 2 EUV geschützt sind. Zudem verstößt die Einrichtung eines außerhalb des Verbundes europäischer
Gerichtsinstitutionen liegendes Gericht, das weltweit vollstreckbare Titel für Unternehmen gegen Staaten ausstellen kann, gegen den Grundsatz der Autonomie des Unionsrechts, der seine Grundlage in Art. 19 EUV iVm Art. 263 ff. AEUV findet und den der EuGH zuletzt in seinem Gutachten zum Beitritt der EU zur EMRK wieder betont hat (EuGH, Gutachten, 2/13 v. 18.12.2014, Rn.
170 ff.). Der Rechtsschutz in Europa obliegt den nationalen Gerichten im Verbund mit dem EuGH....."
http://www.berliner-wassertisch.info/wp-…nksfraktion.pdf