Grundwertekommission beim SPD-Parteivorstand
September 2016 SPD.DE
Zitat aus der Gesamtwürdigung:
CETA ist mit Blick auf die Schiedsgerichtsbarkeit und auch Gestaltungsrechte ein spürbarer Fortschritt gegenüber den heutigen Verhandlungsergebnissen zu TTIP. Allerdings ist dieser Fortschritt bislang nicht groß genug, um die zentralen Anforderungen des Parteikonvents zu erfüllen. Insbesondere vermag CETA nicht den grundsätzlichen Mangel derartiger Abkommen zu beseitigen, den Handels-und Investitionsinteressen einen höheren Rang zu verleihen als dem demokratisch legitimierten Gemeinwohl.
Damit interpretiert CETA die Handelsarchitektur als eine Res privata. Um sie zu einer Res publica zu machen, wäre die vollständige Streichung des Investitionsschutz-Kapitels eine sinnvolle Konsequenz. Die Vertragsparteien verfügen jeweils über ausgewachsene Rechtssysteme, wonach ein Sonder-Investitionsschutz entbehrlich ist, zumal das Klagerecht nach CETA in der heutigen
Form materiellrechtlich auf Investitionen beschränkt ist und nicht auf andere Schutzgüter (Arbeitsnehmerrechte, Umwelt-und Gesundheitsschutz) angewendet werden kann.
Darüber sind weder Arbeitnehmerrechte noch die öffentliche Daseinsvorsorge hinreichend geschützt. Das Arbeitskapitel enthält keine Sanktionen. Die Ausnahmeregelungen zu öffentlichen Dienstleistungen sind nicht wasserdicht.
Die Abschaffung des gesonderten Investorenschutz würde auf diese Weise ein grundlegendes Hindernis für die Zustimmung zu CETA beseitigen.
Kommentar: In diesem Papier werden die Gefahren, die von der Ermächtigung des Konsutatorischen Rates ausgehen nicht betrachtet. Die Experten dieses Gremiums sollen nach Vertragsabschluss die Verträge interpetieren und verändern können, ohne dass Parlamente gefragt werden. Diese bedrohliche Aushebelung der Demokratie wird in diesem Paier der SPD nicht erwähnt.
Zur Regulatorischen Kooperation ergänzende Informatonen im 2.Anhang.