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Donnerstag, 14. Februar 2013, 18:49

Niedersachsen Koalitionsvereinbarung Rot-Grün - Wasser & Fracking Relevantes

Vielen Dank an den Ak Fracking Braunschweiger Land:

die für unkonventionelle Erdgas- und Erdölförderung
relevanten Passagen im rot-grünen Koalitionsvertrag [1]:


Seite 23:

Zitat

Die rot-grüne Koalition wird • die Gebührenordnungen auf eine
stärkere Kostendeckung der für behördliche Leistungen erhobenen
Gebühren hin überprüfen. Sie wird die Wasserentnahmegebühr
entsprechend den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie
anpassen. Sie wird die Ausnahmetatbestände bei der Förderabgabe auf
Gas und Öl überprüfen, um das Aufkommen daraus zu erhöhen. Sie
strebt schließlich nach genauer Prüfung wirtschaftlicher Aspekte
und ökologischer Lenkungswirkung die Einführung einer
differenzierten Rohstoffförderabgabe auf oberflächennah abgebaute
Rohstoffe wie Torf, Sand und Kies an.

Seite 82:

Zitat

Die rot-grüne Koalition strebt an, umweltschädliche
Subventionstatbestände abzubauen. Dazu gehören u.a. die Befreiung
des Bergbaus vom Wasserentnahmeentgelt und Subventionen zur
Intensivierung der Landwirtschaft. Damit verbundene Mehreinnahmen
bzw. Minderausgaben werden zur Finanzierung umweltbezogener
Förderprogramme und anderer Zukunftsausgaben eingesetzt. Sie dienen
dabei vor allem der Unterstützung der Energie- und Agrarwende, der
Steigerung der Ressourceneffizienz und der Schaffung nachhaltiger
Infrastrukturen.

Seite 83:

Zitat

Die rot-grüne Koalition wird • mit der Wirtschaft Gespräche über
die Einrichtung eines gemeinsamen Altlastenfonds aufnehmen. • die
Fachgesetze zu Wasserhaushalt, Naturschutz und Abfallwirtschaft
zeitnah novellieren. Ein CCS-Gesetz wird, falls erforderlich, auf
den Weg gebracht.

Seite 85:

Zitat

Gewässer wie Seen und Meere nehmen 70 Prozent der Oberfläche der
Erde ein. Sie liefern nahezu drei Viertel des Sauerstoffs, den wir
zum Atmen benötigen. Dennoch sind nur ein Prozent der irdischen
Wasservorkommen für den Menschen nutzbar, zudem sind zahlreiche
seiner Wirtschaftstätigkeiten mit einer starken Inanspruchnahme der
Ressource Wasser verbunden. Jegliche Abwässer, unabhängig vom
Verursacher, kehren früher oder später ins Grundwasser zurück. Das
kann eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit wie auch eine
Schädigung der Umwelt hervorrufen. Eine der wichtigsten
Vorschriften in diesem Bereich ist die Wasserrahmenrichtlinie der
EU.

Im Niedersächsischen Wassergesetz soll das klare Bekenntnis der
rot-grünen Koalition zum Ziel der Reinhaltung unserer Gewässer
formuliert werden. Es sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um
Grund- und Oberflächenwasser vor schädlichen Einträgen zu
schützen.

In Niedersachsen bedürfen das Zutagefördern von Lagerstättenwasser,
wie es bei der Erdöl- und Erdgasproduktion anfällt, das Verpressen
solcher Wässer in den Untergrund oder das Einbringen von
Flüssigkeiten zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus
unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) einer wasserrechtlichen
Erlaubnis.

Seiten 86 & 87

Zitat

Die Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bei
der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten zeigen, dass zur Beurteilung der Risiken und der
technischen Beherrschbarkeit viele und grundlegende Informationen
fehlen. Die rot-grüne Koalition will erreichen, dass alle
Genehmigungsverfahren für Bohrvorhaben mit einer umfassenden
Öffentlichkeitsbeteiligung und einer obligatorischen
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Darüber hinaus
sind die offenen Fragestellungen der vorliegenden Gutachten zu
klären.

Solange Risiken und Auswirkungen auf den tiefen Untergrund, auf
Grundwasser, Böden sowie Umwelt und Natur an der Oberfläche,
einschließlich der damit verbundenen Auswirkungen auf den
ländlichen Raum und die

Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger nicht kalkuliert werden
können, ist ein Einstieg in die Förderung von unkonventionellem
Erdgas nicht akzeptabel.

Die rot-grüne Koalition unterstützt den entsprechenden
Bundesratsbeschluss vom 1.2. 2013, der auf Initiative der Rot-Grün
regierten Länder zurückgeht. Sie will darüber hinaus erreichen,
dass die Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die
Beteiligung der Öffentlichkeit auf alle Kavernenspeichervorhaben
sowie für alle Vorhaben zur Versenkung von Lagerstättenwasser im
Untergrund ausgeweitet wird.

Seite 88:

Zitat

Niedersachsen strebt eine Neuordnung der Bürgerbeteiligung bei
öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen im Umweltrecht an, da
demokratische Prozesse von Alternativen leben. Neben einem
Planfeststellungsverfahren mit öffentlichem Scopingtermin zu Beginn
soll bei komplexeren Planungsprozessen schon im
Raumordnungsverfahren die Möglichkeit zur Finanzierung von
Machbarkeitsstudien für Alternativen geschaffen werden. Für
langfristige und komplexe Entscheidungsprozesse sollen in einem
frühen Stadium der Planung offene Beteiligungsverfahren wie z.B.
Open Space/Zukunftswerkstätten angewendet werden, um das Wissen und
die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig einfließen
zu lassen.

Seite 92:

Zitat

Niedersachsen wird keine Zuständigkeiten im Wasser- und Bergrecht
aufgeben. Die Anzahl der Kontrollinstanzen darf nicht sinken oder
die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Antrags- und
Genehmigungsbehörde beschränkt oder eingeschränkt werden.


[1]
http://www.gruene-niedersachsen.de/filea…rotgruennds.pdf