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Freitag, 3. Februar 2017, 22:10

. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Verlängerungsanträge der Wintershall Holding GmbH für die Felder Ruhr und Rheinland abgelehnt

Hallo an alle,

hervorragende Neuigkeiten aus NRW. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Verlängerungsanträge der Wintershall Holding GmbH für die Felder Ruhr und Rheinland abgelehnt!!!!

Schön, dass sich mal eine Bergbehörde unserer Argumentation annehmen kann. :-))

Im Gegensatz zum "Erlischen durch Auslaufen von Aufsuchungserlaubnissen" bedeutet diese Ablehnung natürlich, dass in diesem Fall kein weiteres Unternehmen so leichtfertig eine Aufsuchungserlaubnis für diese Flächen mehr erhalten kann. Wenn wir "Ruhr" und "Rheinland" von dieser Karte abziehen, dann haben wir mittlerweile ein ganz großes Stück von NRW befreit!

Offizielle Begründung:

Die landesweit für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat die Anträge der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Laufzeit von zwei Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas in den Suchfeldern „Ruhr“ und „Rheinland“ abgelehnt.

Die Wintershall Holding GmbH hatte im Juni 2016 bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt, die Laufzeit der bestehenden Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in den beiden Feldern um drei Jahre zu verlängern. Um Bedenken und Anregungen berührter Kommunen, Kreise und Behörden einholen zu können, war die Laufzeit der Erlaubnisse zunächst nur um ein halbes Jahr bis Anfang Februar 2017 verlängert worden.

Auf Bundesebene sind zwischenzeitlich im Bereich des Wasserrechts neue gesetzliche Regelungen zum Fracking beschlossen worden, die am 11.02.2017 in Kraft treten werden. Danach wird eine für den Fracking-Einsatz bei der Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas in bestimmten Gesteinsschichten erforderliche wasserrechtliche Genehmigung zu versagen sein. Praktisch wird damit eine Erdgasgewinnung mittels Fracking in solchen Gesteinsschichten untersagt.

Zudem ist nach dem am 08.02.2017 in Kraft tretenden Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen die Gewinnung von Erdgas aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten mittels Einsatz der Fracking-Technologie ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die mit dem Fracking verbundenen Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.

Nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Erkenntnissen ist eine spätere Gewinnung von Erdgas in den beiden Feldern auf Grund der geologischen Gegebenheiten nur mit Fracking möglich. Da der Fracking-Einsatz jedoch aus den schon erläuterten Gründen ausgeschlossen ist, besteht für das Unternehmen keine Aussicht, dass nach einer Aufsuchung auch eine Gewinnung genehmigungsfähig wäre. Seitens der Bezirksregierung Arnsberg kam daher eine Verlängerung der Laufzeit der Erlaubnisse nicht in Betracht und die entsprechenden Anträge wurden abgelehnt.

Weitere Informationen zur Lage der nicht verlängerten Erlaubnisfelder sind im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg im Themenbereich zur Erdgassuche/ Erdgasgewinnung zu finden."
mit den besten Grüßen ins Wochenende und ein fröhliches Glückauf obendrein!

Andy