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Samstag, 16. März 2013, 07:50

Anhörungsverfahren zu Fracking soll ohne mündliche Anhörung im Eilverfahren durchgepeitscht werden

BBU fordert von Bundesministerien ein faires Anhörungsverfahren zum geplantem Fracking-Recht
(Bonn, Berlin, 14.03.2013) – Mit Empörung hat der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die
Rahmenbedingungen der Verbändebeteiligung zum geplanten Fracking-Recht
reagiert.

Für die schriftliche Stellungnahme zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) setzte das Bundes-Umweltministerium den
beteiligten Kreisen eine Frist von 14 Tagen. Für die Änderung zur
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
(UVP-V Bergbau) gab das Bundes-Wirtschaftsministerium sogar nur 10 Tage
Zeit. Eine mündliche Anhörung, wie sie in vergleichbaren Fällen üblich
ist, wurde gar nicht anberaumt. Der BBU fordert von beiden Ministerien
ein faires Anhörungsverfahren und hat daher beantragt, die Frist bis zum
15. April 2013 zu verlängern und ca. zwei Wochen später eine mündliche
Anhörung durchzuführen.
...

Quelle (15. März 2013): http://standpunkte.blogsport.de/2013/03/…fracking-recht/