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Samstag, 22. Juni 2013, 13:26

Erdbebefolgen sollen durch freiwillige Leistungen entschädigt werden

Nach neuem Gutachten zur Erdgasförderung - Minister Lies: „Unternehmen sollen mögliche Erdbebenschäden unbürokratisch ersetzen“

Die Geschädigten haben nach jetzigem Bergrecht die Beweislast dafür, dass die Schäden durch die Gasförderung entstanden sind. Rechtschutzversicherungen haben dieses Risiko vorsorglich aus ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. So brauchen die Geachädigten ein gnädiges Entgegenkommen durch die Schädiger, das jetzt der Minister Lies fordert.
Der Minister sollte mit einer Gesetzesinitiative eine Umkehr der Beweislast fordern, damit die Geschädigten einen Rechtsanspruch bekommen, der von ihnen mit Aussicht auf Erfolg eingeklagt werden kann.



http://www.mw.niedersachsen.de/portal/li…6198&_psmand=18