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Dienstag, 20. August 2013, 14:50

Pressemitteilung BBU - zur erteilten Fracking-Erlaubnis in Schleswig-Holstein

Gerne veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Pressemitteilung des
BBU-Pressemitteilung vom 19.08.2013

(Bonn, Kiel, 19.08.2013) Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) auf die Erklärung des Ministeriums für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel reagiert, dass der Firma PRD
Energy GmbH für den Zeitraum von fünf Jahren eine Erlaubnis für das Aufsuchen
von Bodenschätzen im Feld Bramstedt erteilt worden ist. Erteilt hatte die
Erlaubnis das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Das
schleswig-holsteinische Umweltministerium als Fachaufsicht hätte die Erteilung
allerdings verhindern können. Damit wurde der erste Schritt in Richtung eines
möglichen Frackings im Feld Bramstedt vollzogen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die
Pressemitteilung des Umweltministeriums weist erhebliche Falschdarstellungen
auf, um diese Erlaubnis gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. So
erklärt das Ministerium, dass das Bergrecht einen Rechtsanspruch auf solche
Erlaubnisse vorsehe und die Landesregierung keinen Handlungsspielraum habe.

Dabei wird unterschlagen, dass der Antrag auf eine Erlaubnis abgelehnt werden
muss, wenn Versagensgründe gemäß § 11 BBergG (Bundes-Berggesetz) vorliegen.“

Zu den Konsequenzen führt Oliver Kalusch aus: „Die Rechtslage verlangt eine in
die Tiefe gehende Prüfung. Insbesondere ist die Erlaubnis zu verweigern, wenn
überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden
Feld ausschließen. Eine derartige intensive Analyse hat die hessische
Umweltministerin Lucia Puttrich durchführen lassen. In der Folge wurde ein
Aufsuchungsantrag in Nordhessen abgelehnt. Es ist nicht zu erkennen, dass sich
Umweltminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein auch nur im Ansatz diese Mühe
gemacht hat.“

Falsch ist auch die Darstellung des Ministeriums, durch die Erlaubnis würden
lediglich Claims abgesteckt, um einen Antragsteller vor Konkurrenten zu
schützen. Die Erteilung einer Bewilligung hat als eine wesentliche Folge, dass
bestimmte zentrale Versagensgründe für eine Gasförderung bei zukünftigen
konkreten Vorhaben im Erlaubnisfeld nicht mehr zu berücksichtigen sind, wenn sie
zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bereits bekannt waren. Damit ist Fracking
in einem Erlaubnisfeld nur noch schwer zu verhindern.

Auf scharfe Kritik des BBU stößt zudem die Informationspolitik des
schleswig-holsteinischen Umweltministers Robert Habeck. Hierzu erklärt Oliver
Kalusch „Das Umweltministerium verschanzt sich hinter abwegigen
Geheimhaltungsvorschriften, um den Bürgern das Recht auf Informationen über
beantragte bergrechtliche Erlaubnisse zu nehmen. Nordrhein-Westfalen informiert
hingegen im Internet über alle vorliegenden Anträge auf Erteilung einer
Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.“

Die skandalöse Verweigerungshaltung Habecks gegenüber der Öffentlichkeit ist
jedoch nur ein Teil des Skandals. Der Umweltminister verweigert sogar den
betroffenen Gemeinden die Kenntnisnahme eines Antrags und die Möglichkeit der
Stellungnahme. Damit verstößt Schleswig-Holstein permanent gegen einen Beschluss
des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.1998.

Mit Befremden sieht der BBU das widersprüchliche Verhalten des Umweltministers
Habeck. Einerseits betont Habeck, gegen Fracking zu sein, andererseits steht
seine Politik in deutlichem Gegensatz hierzu. Der BBU fordert Robert Habeck auf,
sich nicht nur verbal gegen Fracking auszusprechen, sondern konsequent im
eigenen Bundesland gegen Fracking vorzugehen und bergrechtliche Verfahren
endlich rechtmäßig durchzuführen.

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus
den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198,
Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
www.bbu-online.de ; telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72 .
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und
Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.Weitere
Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen,
dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der
Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen-
und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten
Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche
Energiequellen.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
Prinz-Albert-Straße 55
53113 Bonn
0228-214032
www.bbu-online.de