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1

Mittwoch, 20. November 2013, 18:13

Briefwechsel Fracking freies Hessen mit dem Büro des MP Kretschmann

Eine zurückhaltende Zusammenfassung des Briefwechsels:

Aus dem Schriftwechsel ist zu entnehmen, dass die Verlautbarungen zum Thema Fracking und das tatsächliche Handeln leider noch nicht deckungsgleich sind.



Als B90 Die Grünen Sondierungsgespräche mit CDU/CSU führten, schrieb unsere BI einen Brief an MP Kretschmann, der auch an den Verhandlungen für die Grünen teilnahm (Brief an MP. Kretschmann)

Als Entgegnung erhielten wir einen Brief aus dem Büro Kretschmann (3x Antw. Büro Kretschmann, Bilder bitte anklicken und vergrößern)

Zu diesen Auskünften nimmt unsere BI mit einem Antwortschreiben Stellung (Brief an W. Kretschmann vom 20.11.)

Dem Schreiben (Brief an W. Kretschmann vom 20.11.) ist eine Mail des BUND Konstanz angefügt (BUND Konstanz.....)
»Henner« hat folgende Bilder angehängt:
  • Antw.Büro Kretschmann.jpg
  • Antw. Büro Kretschmann (2).jpg
  • Antw.Büro Kretschmann3.jpg
»Henner« hat folgende Dateien angehängt:

2

Donnerstag, 21. November 2013, 19:47

Andys Kommentar zu Ereignissen in BW

Folgende Mail gehört zwar nicht zum Schriftwechsel der BI mit dem Büro Kretschmann.. Sie kommentiert jedoch das Handeln der Akteure in BW und passt daher hier her:



Hallo an alle,

das, was in Baden-Württemberg passiert, kann ich nur noch als "Stand-up-Comedy"
bezeichnen. Und wieder einmal haben wir einen grünen Umweltminister, der sich
zum Hampelmann macht oder machen lässt.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-…--77146323.html

Zitat: "Aufsuchen – das ist zunächst Büroarbeit"

Zur Erinnerung: Am Bodensee soll eine Aufsuchungserlaubnis verlängert werden,
die bereits in 2009 erteilt worden ist. Seitdem macht die Firma Parkyn Energy,
deren Mutter 3-Legs jetzt schleunigst alle unrentablen Felder in Polen
verschachern will, "Aufsuchungs-Schreibtischarbeiten". *Ganze 5 Jahre für
Büroarbeit* und die *Fa. Parkyn Energy hat immer noch keine Ergebnisse* deshalb
/MUSS/ sie die Aufsuchungserlaubnis verlängert bekommen.

???

Komisch nur, dass man selbst auf der Basis des bösen Bergrechtes hätte
argumentieren können, dass

"an die beabsichtigte Aufsuchung*strenge Maßstäbe* angelegt werden müssen, um zu
verhindern, dass durch unsachgemäße oder mangelhafte Aufsuchungsarbeiten die
Erschließung von Rohstoffvorkommen blockiert und insoweit eine unproduktive
Vorratshaltung betrieben wird. Eine Erlaubnis ist daher zu versagen, wenn die
nach dem Stand der Untersuchungstechnik und den geologischen Erkenntnissen
mögliche und für eine sachgerechte Untersuchung notwendigen Arbeiten nicht in
dem notwendigen Umfang mit den entsprechenden Explorationsverfahren in einer
angemessenen Zeit vorgenommen werden. (*BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 7 C 4.10*)."
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ents…030311U7C4.10.0
BVerwG 7 C 4.10
BVerwG 7 C 4.10

Eigentlich sind die politisch Verantwortlichen in Baden-Württemberg ja gegen
Fracking. Zumindest in den Medien. Aber man MUSS ja die Aufsuchungserlaubnis
einer Firma verlängern, die seit fünf Jahren mit "Schreibtischarbeiten" hätte in
die Puschen kommen müssen, bisher aber lieber mit dem konzessionierten Gebiet an
den Börsen Investoren hat generieren wollen und ansonsten nicht viel Engagement
gezeigt hat.

Aha! So verhindert man also Fracking. Indem man Aufsuchungserlaubnisse für so
genannte unkonventionelle Lagerstätten, die man nur mittels Fracking ausbeuten
kann, erteilt.

Ich würde sagen: Weiter so Herr Umweltminister Untersteller. Er erweist - ebenso
wie sein Kollege Habeck in Schleswig-Holstein - seiner Partei mal wieder
Bärendienste, gerade auch im Hinblick auf die Europawahl 2014.

Gruß

Andy Gheorghiu

3

Freitag, 22. November 2013, 17:42

Kommentar zu Erlaubnis Debatte in BW

Hallo an alle,

anbei z.K.

Wer auch immer Kontakte zu den Anreinerstaaten des Bodensees besitzt, sollte versuchen sie diesbezüglich entsprechend zu bemühen.

Gruß

Andy

Anfang der weitergeleiteten E-Mail

Liebe Annamaria,

na, wenn die Argumentation "zu schräg", d.h. für Herrn Lehmann scheinbar nicht nachvollziehbar ist, dann möge er mal erklären, wie die _anscheinend unumgängliche Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe, die man nur mittels Fracking fördern kann_, mit dem anscheinend _guten Willen_ und diesem Statement von ihm zusammenpasst:

"_DAS UMWELTMINISTERIUM HAT SCHON VOR LÄNGERER ZEIT ANGEKNDIGT, DASS ES IM KONZESSIONSGEBIET SCHON AUS GRÜNDEN DES GRUNDWASSERSCHUTZES - DAS GESAMTE KONSTANZER FELD DIENT DER TRINKWASSERGEWINNUNG - KEINE FÖRDERGENEHMIGUNG ERTEILEN WIRD_."

Wenn das Umweltministerium Baden-Württemberg schon vor längerer Zeit angekündigt hat, dass es im (ich nehme mal an: gesamten) Konzessionsgebiet keine Fördergenehmigung erteilen wird, dann müssen wir Herrn Lehmann, das Umweltministerium und alle, die es in Baden-Württemberg wissen wollen, vor den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Automatismus des 12 BBergG ergeben, warnen:

_ 12 Abs. 2 BBergG sagt:_
_Entdeckt der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken die in dieser Erlaubnis bezeichneten Bodenschätze im Erlaubnisfeld, so DARF DIE VON IHM BEANTRAGTE BEWILLIGUNG nur aus Gründen des Absatzes 1 und NUR VERSAGT WERDEN, WENN DIE TATSACHEN, DIE DIE VERSAGUNG RECHTFERTIGEN, ERST NACH DER ERTEILUNG DER ERLAUBNIS EINGETRETEN SIND._
_ ----_
_Dies hat zur Folge, dass die Behörde Tatsachen, die in ihren Konturen bei der Entscheidung über die Erlaubnis bereits erkennbar waren oder bei entsprechender Nachforschung hätten erkennbar sein müssen, bei einer Entscheidung über die Erteilung einer Bewilligung nicht berücksichtigen darf (Kommentar Boldt/Weller zu 12 BBergGRz. 9). _
.......

Den Bergbehörden, zuständigen Ministerien und politischen Entscheidungsträgern muss also klar gemacht werden, dass:

-die Anwendung der Fracking-Technik eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Förderpotenzials und die Gewinnbarkeit von Schiefergas ist (_falls man dem "schrägen Andy Gheorghiu" nicht glaubt, kann man sich u.a. mit Dr. Brian Horsefield, deutsches GeoForschungszentrum Potsdam, bzw. Dr. Georg Meiners, ahu AG bzw. anderen Experten in Verbindung setzen. Sie werden dies mit Sicherheit bestätigen_).
-Insofern kam man auch hinsichtlich der Bindungswirkung der Erlaubnis den Gegenstand Fracking" nicht außer Acht lassen. Wenn man es dennoch tut, dann schafft man erst (_bewußt_) Ansprüche für die antragstellenden Unternehmen. Schließlich überreicht man Ihnen mit der Aufsuchungserlaubnis eine Bergbauberechtigung, also eine Rechtsposition, die der Antragsteller bislang nicht hatte. Eventuell ist für Herrn Lehmann (und die weiteren politischen Entscheidungsträger in Baden-Württemberg) dieser heutige Artikel auch interessant: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale…z-a-935035.html In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die IWW (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser) in einem aktuellen Gutachten(http://www.awwr.de/fileadmin/download/do…gebiet_ruhr.pdf) zum Fracking im Einzugsgebiet der Ruhr folgendes festgestellt hat: "Berücksichtigt man die ÖFFENTLICHEN INTERESSEN - insbesondere den Schutz der Trinkwasserversorgung- und die nach derzeitigem Kenntnisstand nur unzureichende Aussicht auf eine wirtschaftliche Gewinnbarkeit auf den verbleibenden, relativ kleinen Potenzialflächen, stellt sich auf Grundlage des vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten (Frau Prof. Böhm, Marburg; Hessischer Landtag 2013) zur Auslegung von 11 Nr. 10 BBergG die FRAGE DER GENEHMIGUNGSFHIGKEIT einer flächenhaften Erschließung der Schiefergasvorkommen im Einzugsgebiet der Ruhr."
Falls diese Ausführungen mit Bezug zum bestehenden Bundesberggesetzes sowie Raumordnungsrecht "zu schräg" erscheinen, dann kann sich Herr MdL Lehmann jederzeit mit mir in Verbindung setzen.

mit den besten Grüßen

Andy Gheorghiu
www.resolution-korbach.org

4

Dienstag, 4. Februar 2014, 11:30

Erkundungsrechte für Fracking am Bodensee verkauft

Hallo an alle,

ich sende euch die beigefügten Informationen, weil diese Entwicklung exakt dem entspricht, wovor wir die Landesregierung in Baden-Württemberg gewarnt haben.
1. Hat der Mutterkonzern 3Legs keinen Hehl daraus gemacht, dass die Aufsuchungslizenzen weiterverkauft werden würden.
2. Haben wir der Landesregierung in Baden-Württemberg alle rechtlichen Möglichkeiten offeriert, um die Konzessionen nicht verlängern zu müssen.

Nun zu einigen "Schmankerl" der aktuellen Entwicklungen:

"a contribution of EUR400,000 towards our past costs. This transaction is CONSISTENT WITH OUR STRATEGY, ANNOUNCED LAST YEAR, of limiting our geographical scope to Poland in order to maximise our focus on our Baltic Basin concessions..."

400 T EUR als Entschädigung für noch nicht vollendete Schreibtischaufwandsarbeiten (wie die Bergbehörde in Freiburg immer argumentiert hat)? Na, leichter als mit der Gutgläubigkeit hochbezahlter deutscher Beamter und politisch Verantwortlicher, kann man sein Geld wohl kaum verdienen.

Und was lesen wir da weiter? "CONSISTENT WITH OUR STRATEGY, ANNOUNCED LAST YEAR." Wow, dies alles hat die Firma vor einem Jahr angekündigt, aber kein Verantwortlicher in BW wollte uns glauben schenken.

Zudem haben wir die Bestätigung dafür, dass die Aufsuchung sehr wohl mehr als nur "Schreibtischarbeiten" beinhaltet, nämlich mindestens eine Fracking-Stimulationsbohrung:

"All of these targets can be tested with a single borehole."

Das habe ich am 14. November 2013 geschrieben (der Schriftverkehr wurde allen Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg zugesandt):

"_Eigentlich sind die politisch Verantwortlichen in Baden-Württemberg ja gegen Fracking. Zumindest in den Medien. Aber man MUSS ja die_
_Aufsuchungserlaubnis einer Firma verlängern, die seit fünf Jahren mit "Schreibtischarbeiten" hätte in die Puschen kommen müssen, bisher aber lieber mit dem konzessionierten Gebiet an den Börsen Investoren hat generieren wollen und ansonsten nicht viel Engagement gezeigt hat_."

Dieser Fall hier offenbart uns auf jeden Fall, dass es im "Fracking-Business" nicht immer um das wirliche Bohren geht, sondern auch Geld durch Spekulationsgeschäfte generiert werden kann.

Schöne Grüe

Andy Gheorghiu
www.resolution-korbach.org

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http://www.rosepetroleum.com/

PRESS RELEASE

21-January-2014

COMPLETION OF ACQUISITION OF TWO HYDROCARBON LICENCES IN GERMANY

Rose Petroleum ("Rose") (formerly VANE Minerals), the AIM-listed (Ticker: ROSE) natural resources company, is pleased to announce the completion of its purchase of the entire issued share capital of Parkyn Energy Holdings plc (the "Acquisition"), which in turn owns 100% of Parkyn Energy Germany ltd, the sole owner of two hydrocarbon licences in southwestern Germany, further details of which were announced on 5 August 2013 (the "Licences").
Under the terms of the Acquisition, which has been completed, Rose has acquired a 100% interest in the two concessions covering over 635,000 acres for 400,000. In addition, the Licences are subject to a 2% overriding royalty interest (ORRI) in favour of 3Legs Resources plc of gross sales of hydrocarbons less certain costs, plus a 0.5% ORRI to the original finder.
Matthew Idiens, CEO, said, "This announcement heralds Rose as a new petroleum company with exciting assets familiar to our experienced in-house technical team. Fortunately, as the licenses appear to have both conventional and unconventional targets, this will allow us to progress the conventional plays until the regulatory environment becomes clearer on unconventional plays. This is an exciting moment for the Company and we look forward to updating our shareholders with progress."
The Licences
The Konstanz and Biberach licences in southwestern Germany (state of Baden-Württemberg), are located within the large Molasse Basin and contain both conventional and unconventional petroleum plays. Several conventional Oil ">The Konstanz licence covers an area of 369,863 acres and has significant historic data available, including two oilfields and two deep wells in the area, which have enabled the identification of four main targets: (a) shale oil in Tertiary black shales (Schöneck shales); (b) shale oil in Lower Jurassic (Posidonienschiefer) black shales; (c) shale gas in Early Permian (Autunian) black shales; and (d) tight gas in Upper Carboniferous (Stephanian) sandstones. All of these targets can be tested with a single borehole. All the shale sections have been sampled and show promising geochemical, maturity and petrological properties.
The Biberach licence covers an area of 266,073 acres and has less historic data than the first area, but the directors of Rose believe that it has similar target zones: (a) shale oil in Tertiary black shales (Schoeneck shales); (b) shale oil in Lower Jurassic Posidonienschiefer black shales; and (c) possibly shale gas and tight gas from Early Permian & Upper Carboniferous formations. Additional seismic data will be required to confirm the targets. Two conventional oilfields exist as separate permits in this licence area, owned by a third party. Geochemical studies have shown that the conventional Oil ">Steven D. Van Nort, MS Geology, Director Rose Petroleum plc, who meets the criteria of a qualified person under the AIM Rules - Note for Mining and Oil & Gas Companies, has reviewed and approved the technical information contained within this announcement._