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Montag, 17. März 2014, 20:51

In Niedersachsen rudert man etwas zurück

*_Gemeinsame Presseinformation_*vom 17.03.14

*Minister Wenzel und Lies: *

*Ja zur Erdgasförderung! *

*Nein zu umwelttoxischen Substanzen unter Tage!*

Nach der Unterrichtung im Umweltausschuss des Niedersächsischen
Landtages am heutigen Montag haben die Minister Stefan Wenzel (Umwelt,
Energie und Klimaschutz) und Olaf Lies (Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)
vor der Presse in Hannover ihre gemeinsame Zielsetzung für die Zukunft
der Erdgasförderung in Niedersachsen vorgestellt. Danach bleibt Erdgas
als Energieträger ein wichtiger Baustein für die Übergangsphase bis zur
kompletten Umstellung auf Erneuerbaren Energien. Gleichzeitig nannten
die Minister die künftigen Voraussetzungen für die heimische
Erdgasförderung:

* Beide Minister lehnen die Erdgasförderung aus Schiefergestein bzw.
Tongestein (Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten)
grundsätzlich ab, da die Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.
* Hydraulische Bohrlochstimulation (Fracking) darf nur im
Sandgestein und in großen Tiefen ab 2500 Metern erfolgen. Diese
Art der Erdgasförderung wird in Niedersachsen seit mehr als 30
Jahren praktiziert.
* Zukünftig soll für jede Tiefbohrung mit Fracmaßnahmen eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
* Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf nur noch in den
geologischen Formationen, aus denen es gefördert wurde, erfolgen.
* Zurückgeführte Frac-Flüssigkeiten sind mit geeigneten Verfahren
aufzubereiten und über Tage ordnungsgemäß zu entsorgen. Die
unterirdische Versenkung ist kein zulässiger Entsorgungsweg.
* Die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger im Fall von
Bergschäden (z.B. Erdbeben, Bodenabsenkungen) ist deutlich zu
verbessern. Es soll im Bergrecht eine Beweislastumkehr zugunsten
der Bürgerinnen und Bürger verankert werden.
* Umwelttoxische Substanzen dürfen nicht mehr mehr in den Untergrund
eingebracht werden. (Erlaubt ist maximal die unterste
Wassergefährdungsklasse WGK 1).
* Wasserschutzgebiete, Trinkwasser- und
Mineralwassergewinnungsgebiete stehen für bergbauliche Nutzung
nicht zur Verfügung.

Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeiten derzeit gemeinsam einen
Erlass, um die oben genannten Punkte zu regeln und Bürgerinnen und
Bürgern sowie der Industrie Rechtssicherheit zu geben. Parallel wird in
einer Bundesratsinitiative eine entsprechende Änderung der
bundesrechtlichen Vorgaben (Bergrecht und Wasserrecht) vorbereitet, die
noch in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Zurzeit
gibt es einen Rechtsanspruch der Unternehmen auf Erdgasförderung ­- und
damit keine rechtlichen Möglichkeiten, Anträge auf Frac-Vorhaben
abzulehnen. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion unterwirft
sich die Industrie seit etwa zwei Jahren freiwillig einem Moratorium.
Jetzt ist es dringend an der Zeit, Rechtssicherheit zu schaffen.

Zum weiteren Vorgehen:

* Stellungnahmen zum Erlassentwurf des Landes werden ausgewertet und
im Mai in einer vierten Dialogrunde mit Industrie, Umweltverbänden
und Bürgerinitiativen erörtert.
* Mit einer Bundesratsinitiative zum Bundesbergrecht und zum
Wasserrecht soll das Vorgehen langfristig abgesichert und
rechtssicher gemacht werden

*Minister Lies erklärte am Montag:
*"95 Prozent des in Deutschland geförderten und damit zehn Prozent des
in Deutschland verbrauchten Erdgases stammen aus Niedersachsen. Damit
leistet niedersächsisches Erdgas einen wichtigen Beitrag zur
Versorgungssicherheit in Deutschland. Außerdem sichert dieser
Industriezweig weltweit anerkanntes Know-how sowie 25.000 direkte und
indirekte Arbeitsplätze, vorwiegend in strukturschwachen Regionen
unseres Landes. Erdgas wird im Rahmen der Energiewende ein wichtiger
Rohstoff bleiben. Wir haben in Niedersachsen statistisch noch
Erdgasvorräte für rund zehn Jahre. Mit hydraulischer Stimulation im
Sandgestein könnte dieser Zeitraum verdoppelt werden. Ich sehe in
Niedersachsen keine Zukunft für Fracking aus unkonventionellen
Lagerstätten, also aus Ton- oder Schiefergestein. Deshalb halte ich auch
meinen bisherigen Vorschlag nach einem wissenschaftlichen Modellversuch
nicht aufrecht. Aber: Auf seit 30 Jahren bewährte Erdgasfördertechniken
in Niedersachsen, also auf die Förderung aus tiefem Sandgestein, können
und wollen wir nicht verzichten. Ich betone außerdem: Kein anderes
Bundesland ist bei diesem Thema auch nur annähernd so erfahren,
fachkundig und so unmittelbar betroffen wie Niedersachsen."

*Minister Wenzel betonte:
*"Erdgas als Energieträger ist wesentlich klimafreundlicher als alle
anderen fossilen Brennstoffe wie etwa Braun- oder Steinkohle. Deshalb
bleibt dieser Industriezweig noch auf Jahre hinaus ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor - allerdings nur, wenn die mit der Förderung
verbundenen Risiken endlich berücksichtigt werden. Erdgasförderung und
Umweltschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Umweltschutz
muss auch unter der Erde stattfinden."

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Dienstag, 18. März 2014, 17:31

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz kommentiert die PM aus Niedersachsen

BBU-Pressemitteilung

18.03.2014





BBU kritisiert niedersächsische Minister Wenzel und Lies: Durchsichtiger

Teilrückzug beim Fracking reicht nicht aus



(Bonn, Hannover, 18.03.2014) Der Bundesverband Bürgerinitiativen

Umweltschutz (BBU e.V.) hat die Aussagen des niedersächsischen

Umweltministers Wenzel sowie von Wirtschaftsminister Lies zur zukünftigen

Fracking-Politik des Bundeslandes deutlich kritisiert. Wenzel und Lies waren

am Montag nach einer Sitzung des Umweltausschusses vor die Presse getreten.

Ihr Ziel: Die Pläne für Fracking im Schiefergestein grundsätzlich

abzulehnen, um Fracking im Sandgestein weiterzuführen. Der BBU lehnt dieses

Experiment mit der Natur und der Gesundheit der Menschen ab und fordert

stattdessen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot.



Thorben Gruhl von der BBU-Mitgliedsinitiative No Moor Fracking war auf der

Pressekonferenz der beiden Minister anwesend. Er kritisiert: „Wenzel und

Lies verweisen darauf, dass Fracking seit über 30 Jahren in Niedersachsen im

Sandgestein erfolgt. Doch die Antwort auf die Frage, welche

Umweltauswirkungen dies gehabt hat, bleiben sie schuldig. Selbst das

niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat erklärt,

dass es bei den Fracs in Niedersachsen kein Monitoring und keine

systematische Auswertung von Umweltbeeinträchtigungen gegeben hat. Auf so

einer Grundlage ein ‚Weiter so‘ zu verkünden, ist unverantwortlich.“



Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU hält die von den

Ministern ins Gespräch gebrachten flankierenden Maßnahmen zum Fracking für

Augenwischerei: „Die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung für

Tiefenbohrungen mit Fracmaßnahmen wird zu keiner einzigen zusätzlichen

Sicherheitsmaßnahme führen. Dieses zentrale Ergebnis des vom

niedersächsischen Umweltministerium initiierten Fachgesprächs ‚UVP für

Fracking‘ wollen die Minister offensichtlich ignorieren. Zudem ist

schleierhaft, wie die von Wenzel und Lies ins Auge gefasst Aufbereitung

wieder zu Tage geförderter Frac-Flüssigkeiten erfolgen soll. Es ist ein

wichtiges Ergebnis des im Entwurf vorliegenden letzten Fracking-Gutachtens

des Umweltbundesamtes, dass kein im Betrieb erprobtes Behandlungsverfahren

für diese Abwässer existiert. Wir kritisieren zudem, dass die Verpressung

des höchst kontaminierten Lagerstättenwassers in den Untergrund weiter

erfolgen soll.“



Der BBU wirft Wenzel und Lies vor, die Interessen der Erdgaskonzerne

weiterhin vor die Interessen von Mensch und Natur in Niedersachsen zu

stellen. Statt in Presseinformationen Erdgas mit fossilen Energieträgern zu

vergleichen, muss Niedersachsen verstärkt den Weg zu regenerativen

Energieträgern beschreiten. Für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren

Gasförderung lang andauernde Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen in

Kauf zu nehmen, ist das Gegenteil des von Wenzel verkündeten „Umweltschutzes

unter der Erde“.



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aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ

37050198, Kontonummer: 19002666.