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Samstag, 29. Juli 2017, 12:45

Wasserwirtschaft im Freihandelsabkommen EU-Japan

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird gefordert, dass die (in CETA noch offenen) Unzulänglichkeiten von CETA rechtzeitig - unbedingt vor dem tatsächlichen Abschluss der EU-Japan-Verhandlungen - vermieden werden. Bis zum Verhandlungsende zu warten ist nicht angebracht, da dann keine Änderungen im tatsächlichen Vertragstext möglich sind (vgl. CETA).
Anfang Juli 2017 wurde am Rande des G20-Gipfels eine "Grundsatzeinigung" verkündet, der tatsächliche Abschluss der Verhandlungen wurde von Seiten der EU-Kommission für Ende 2017, teilweise auch Herbst 2017, angekündigt.

Die Kritikpunkte (mit Belegstellen):
1. Investitionsschutz: CETA-vergleichbare Investitionsschutzstandards: "fair and equitable treatment" (Article [X14], S. 9/10) und (indirect) expropriation (Article 16, S. 11), Quelle: https://ttip-leaks.org/jefta-leaks/, Chapter "Investment").
Der Investitionsschutz beschränkt sich nicht auf eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung von ausländischen mit inländischen Investoren (wie regelmäßig dargestellt), sondern ermöglicht aufgrund der beiden genannten, zusätzlichen Investitionschutzstandards eine Diskriminierung inländischer kommunaler Unternehmen der Wasserwirtschaft gegenüber ausländischen Investoren und könnte sogar den bisherigen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung unterlaufen.
(Diese Probleme sind auch in CETA ungelöst. Im Vergleich zu CETA ist bei EU-Japan derzeit noch das "unreformierte" ISDS-System enthalten.) Es gibt Hinweise, nach denen der Investitionsschutz aus dem Abkommen genommen und separat abgeschlossen werden soll, http://www.euractiv.com/section/economy-…om-trade-deals/.

2. Vorsorgeprinzip: 1. Aussage Prof. Stoll, Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Göttingen, bei tagesschau.de unter "Beispiel Vorsorgeprinzip": " Das Prinzip, auf dem der EU-Umwelt- und Verbraucherschutz beruht, ist nicht gesichert", https://www.tagesschau.de/ausland/freihandel-japan-101.html# -
2. Interview mit Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband, auf n-tv/ Handelsblatt: „Das geht gar nicht, wenn das so käme. Das europäische Vorsorgeprinzip ist der Grundpfeiler, auf dem unser Verbraucherschutz, aber auch Umweltschutz oder andere Gesundheitsschutzgüter beruhen. Das heißt, es geht darum, dass ich eben nicht erst Gesundheitsgefahren für uns Menschen nachweisen muss. Das Kind darf doch nicht erst in den Brunnen gefallen sein, es dürfen nicht erst Menschen geschädigt sein, bis ich als Politik, als Staat in der Lage bin einzugreifen. (…) Und darum sagen wir ganz klar: Handelsabkommen ohne eine Absicherung des Vorsorgeprinzips sind indiskutabel.“
http://www.handelsblatt.com/video/untern…z/20011022.html)

3. Negativlisten D. h. alle Dienstleistungen werden liberalisiert, außer denen, die in Anhängen explizit ausgenommen sind. Aber Anhänge weder von EU-Kommission veröffentlicht noch geleakt veröffentlicht. Daher ist es nicht möglich, sich ein Bild des Verhandlungsstandes zu machen (z.B.: enthält EU-Japan einen Vorbehalt bei Abwasserentsorgung?) (Article [x7] 1. und 2. auf S. 6, Chapter "Investment“/“Liberalisation“ = GATS-Modus 3) und “Trade in Services”/“Cross border trade in services“, Article 5 Abs. 1. und 2. auf S. 4 und 5 = GATS-Modus 1 und 2)

4. Intransparenz: EU-Kommission hat bis zum 1. Leak am 21.3.2017 über taz, und ORF, keinerlei Texte oder Textvorschläge veröffentlicht.
Am 22.3.2017 wurden erstmalig zwei "Textual proposals" veröffentlicht, zu KMU und regulatorische Kooperation. 2. Leak dann am 23.6.2017 über Greenpeace, Analyse in Presseinfo von Greenpeace, aufgegriffen von Süddeutsche Zeitung, Tagesschau (NDR/WDR), und ORF.
Erst am 06.07.2017 veröffentlichte die EU-Kommission nach der „politischen Einigung“ am Rande des G20-Gipfels eine Reihe abgeschlossener Abkommenstexte. Einige Kapitel und Anhänge (z.B. die Negativlisten) wurden noch nicht veröffentlicht, auf diese könnte also noch EinflWasserwirtschaft im Freihandelsabkommen EU-Japan
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird gefordert, dass die (in CETA noch offenen) Unzulänglichkeiten von CETA rechtzeitig - unbedingt vor dem tatsächlichen Abschluss der EU-Japan-Verhandlungen - vermieden werden. Bis zum Verhandlungsende zu warten ist nicht angebracht, da dann keine Änderungen im tatsächlichen Vertragstext möglich sind (vgl. CETA).
Anfang Juli 2017 wurde am Rande des G20-Gipfels eine "Grundsatzeinigung" verkündet, der tatsächliche Abschluss der Verhandlungen wurde von Seiten der EU-Kommission für Ende 2017, teilweise auch Herbst 2017, angekündigt.

Die Kritikpunkte (mit Belegstellen):
1. Investitionsschutz: CETA-vergleichbare Investitionsschutzstandards: "fair and equitable treatment" (Article [X14], S. 9/10) und (indirect) expropriation (Article 16, S. 11), Quelle: https://ttip-leaks.org/jefta-leaks/, Chapter "Investment").
Der Investitionsschutz beschränkt sich nicht auf eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung von ausländischen mit inländischen Investoren (wie regelmäßig dargestellt), sondern ermöglicht aufgrund der beiden genannten, zusätzlichen Investitionschutzstandards eine Diskriminierung inländischer kommunaler Unternehmen der Wasserwirtschaft gegenüber ausländischen Investoren und könnte sogar den bisherigen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung unterlaufen.
(Diese Probleme sind auch in CETA ungelöst. Im Vergleich zu CETA ist bei EU-Japan derzeit noch das "unreformierte" ISDS-System enthalten.) Es gibt Hinweise, nach denen der Investitionsschutz aus dem Abkommen genommen und separat abgeschlossen werden soll, http://www.euractiv.com/section/economy-…om-trade-deals/.

2. Vorsorgeprinzip: 1. Aussage Prof. Stoll, Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Göttingen, bei tagesschau.de unter "Beispiel Vorsorgeprinzip": " Das Prinzip, auf dem der EU-Umwelt- und Verbraucherschutz beruht, ist nicht gesichert", https://www.tagesschau.de/ausland/freihandel-japan-101.html# -
2. Interview mit Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband, auf n-tv/ Handelsblatt: „Das geht gar nicht, wenn das so käme. Das europäische Vorsorgeprinzip ist der Grundpfeiler, auf dem unser Verbraucherschutz, aber auch Umweltschutz oder andere Gesundheitsschutzgüter beruhen. Das heißt, es geht darum, dass ich eben nicht erst Gesundheitsgefahren für uns Menschen nachweisen muss. Das Kind darf doch nicht erst in den Brunnen gefallen sein, es dürfen nicht erst Menschen geschädigt sein, bis ich als Politik, als Staat in der Lage bin einzugreifen. (…) Und darum sagen wir ganz klar: Handelsabkommen ohne eine Absicherung des Vorsorgeprinzips sind indiskutabel.“
http://www.handelsblatt.com/video/untern…z/20011022.html)

3. Negativlisten D. h. alle Dienstleistungen werden liberalisiert, außer denen, die in Anhängen explizit ausgenommen sind. Aber Anhänge weder von EU-Kommission veröffentlicht noch geleakt veröffentlicht. Daher ist es nicht möglich, sich ein Bild des Verhandlungsstandes zu machen (z.B.: enthält EU-Japan einen Vorbehalt bei Abwasserentsorgung?) (Article [x7] 1. und 2. auf S. 6, Chapter "Investment“/“Liberalisation“ = GATS-Modus 3) und “Trade in Services”/“Cross border trade in services“, Article 5 Abs. 1. und 2. auf S. 4 und 5 = GATS-Modus 1 und 2)

4. Intransparenz: EU-Kommission hat bis zum 1. Leak am 21.3.2017 über taz, und ORF, keinerlei Texte oder Textvorschläge veröffentlicht.
Am 22.3.2017 wurden erstmalig zwei "Textual proposals" veröffentlicht, zu KMU und regulatorische Kooperation. 2. Leak dann am 23.6.2017 über Greenpeace, Analyse in Presseinfo von Greenpeace, aufgegriffen von Süddeutsche Zeitung, Tagesschau (NDR/WDR), und ORF.
Erst am 06.07.2017 veröffentlichte die EU-Kommission nach der „politischen Einigung“ am Rande des G20-Gipfels eine Reihe abgeschlossener Abkommenstexte. Einige Kapitel und Anhänge (z.B. die Negativlisten) wurden noch nicht veröffentlicht, auf diese könnte also noch Einfluss genommen werden.

Die genannten Artikel sind weitgehend entsprechend dem CETA-Text, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D…114(01)&from=DE

Wolfgang Deinlein, Karlsruhe, 27.7.2017

Siehe dazu auch: http://publik.verdi.de/2017/ausgabe-05/g…unkt/seite-3/A0

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Montag, 7. August 2017, 15:21

Ein seltener Warnruf: Süddeutsche berichtet vom geplanten Handelsabkommen mit Japan