Diesen Brief haben wir an die Landräte und Bürgermeister Nordhessens versendet:
An
die BürgermeisterInnen
/ Landräte/Landrätinnen
Nordhessens
im
betroffenen beantragten Aufsuchungsfeld „Adler-South“
Betr.:
Antrag der BNK Petroleum Deutschland GmbH für die Erteilung der
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (unkonventionelles
Erdgas) gem. § 7 BBergG
Sehr
geehrte Damen und Herren,
soweit
uns bekannt ist, haben sich alle Gemeinden, Städte und Landkreise in
Nordhessen, die bislang in der Sache eine Stellungnahme abgegeben
haben bzw. eine Resolution verabschiedet haben, einheitlich gegen die
Erteilung der Erlaubnis bzw. für die Versagung der Erlaubnis für
die BNK Petroleum GmbH ausgesprochen. Dies ist ein einmaliger
politischer Konsens, der schon für sich betrachtet die Brisanz der
Thematik deutlich macht. Bei dem im Raum stehenden
Gefährdungspotential haben Sie in vernünftiger und
verantwortungsvoller Art und Weise für das Wohl Ihrer Einwohner und
unserer Umwelt entschieden. Dafür sind wir Ihnen, auch im Interesse
unserer Kinder und der nachfolgenden Generationen, sehr dankbar!
Während
den Informationsveranstaltungen am 12.06.12 im Regierungspräsidium
in Kassel sowie am 14.06.12 in der Ederberglandhalle in Frankenberg,
war erkennbar, dass Landesregierung und Regierungspräsidium den
Antrag der BNK PETROLEUM wohlwollend betrachten.
Während
diesen Veranstaltungen wurde der Eindruck erweckt, als gehe es bei
diesem Antrag zunächst nur
um die Erlaubnis zur Erkundung von Gasfeldern in Nordhessen.
Gleichzeitig
steht ganz klar fest, dass im letzten Schritt der Erkundung das
„Fracking-Verfahren“ oder wie von BNK Petroleum bezeichnet
„Stimulationsbohrung“ zum Einsatz kommen wird. Dieser Aspekt muss
bereits zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Entscheidung über
die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis mit einfließen, denn es
handelt sich hierbei schließlich um den Kernpunkt der Debatte. Sie
sind ja vom Bergamt zur Stellungnahme auf der Grundlage des § 15
BBergG aufgefordert worden, weil zu Ihren Aufgaben die Wahrnehmung
der öffentlichen Interessen gem. § 11 Abs. 10 BBergG gehört. Mit
diesen Vorgaben wollte der Gesetzgeber verhindern, dass
Bergbauberechtigungen verliehen werden, die voraussichtlich niemals
ausgeübt werden können. Sie sind ja nicht nur aufgefordert worden
eine Stellungnahme über die Erteilung der Erlaubnis für
seismologische Untersuchungen abzugeben. Deshalb halten wir die
Haltung des Bergamtes in dieser Frage für sehr zweifelhaft.
Weiterhin
wurde ausgesagt, dass die Bewilligung zur Gasgewinnung ein später
notwendiger, dann noch zu entscheidender Schritt sei. Auch diese
Information ist nach unserem Eindruck falsch. Ein Antragsteller hat
einen fast sicheren Anspruch auf die Bewilligung der Ausbeutung, wenn
die Genehmigung zur Erkundung gegeben wurde:
Kommentierung
Bergrecht §12
In
Abs. 2 wird die Rechtsposition des Antragstellers gefestigt
(Vertrauensschutz). Hat er die Erlaubnis, so hat er somit auch einen
Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung, da Aufsuchen und
Gewinnen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Behörde darf die
Bewilligung nur versagen, wenn die Tatsache, die zur Versagung der
Bewilligung führt, erst nach Erteilung der Erlaubnis eingetreten
ist. Das Risiko liegt also vor allem im nachträglichen öffentlichen
Interesse.
Während
der Informationsveranstaltung wurde immer wieder betont, dass dieses
Vorhaben mit großer Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz
angegangen werden soll. Das Verhalten der Behörden deutet darauf
hin, dass die angeblich angestrebte Öffentlichkeitsbeteiligung und
Transparenz vermieden wurde: Der Termin, bis zu dem sich die Kommunen
und Landkreise äußern sollten,wurde knapp angesetzt, die
Entscheidungsvorbereitung wurde in die Sommerferien gelegt und die
HNA wurde aus dem Regierungspräsidium ausdrücklich gebeten, die
Informationsveranstaltung nicht öffentlich anzukündigen (weil der
gewählte Raum zu klein sei!).
Im
benachbarten NRW, wo ebenfalls alle betroffenen Kommunen ein klares
NEIN zur Erteilung der Erlaubnis ausgesprochen haben, wurde die
Erlaubnis dennoch erteilt. Bei der Haltung und dem Vokabular der
Bewilligungsbehördenvertreter, drängt sich uns der Eindruck auf,
dass auch hier in Nordhessen – trotz des auch hier vorhandenen
klaren NEIN – die Erlaubnis, unter Außerachtlassung des manifesten
Bürgerwillens, auf jeden Fall erteilt werden soll.
Nach
unserer Einschätzung können die Genehmigungsbehörden nur durch
eine intensive öffentliche Diskussion (die dann vermutlich
Auswirkung auf das Wahlverhalten der Menschen in Nordhessen haben
kann) von der Erteilung der Erkundungsgenehmigung abgehalten werden.
Wir
bitten Sie deshalb hiermit dringend:
- Diskutieren
Sie den Erlaubnisantrag der BNK Petroleum GmbH, seine Rechtswirkung,
das Gefährdungspotential dieser Gasgewinnung und die damit
einhergehenden fundamentalen strukturellen Veränderungen für
unsere Region auch mit den Menschen Ihrer Gemeinden im Rahmen einer
Bürgerversammlung gem. § 8 a Abs. 1 HGO. Die Gemeinden, die
bislang noch keine Stellungnahme abgegeben haben, können die
Erkenntnisse dieser Bürgerversammlungen in ihren noch ausstehenden
Schreiben an das RP Darmstadt einfließen lassen.
- Die
aus unserer Sicht in der Kosten-Nutzen-Analyse unverhältnismäßigen
Gefährdungen für die Menschen und die Umwelt unserer Region können
nach einer Filmvorführung im Rahmen einer Podiumsdiskussion von
Parteien, gesellschaftlichen Gruppen und den Bürgern diskutiert
werden.
- Für
eine gute Öffentlichkeitswirkung und Bürgerbeteiligung wären
vorbereitende Artikel mit Information zum Stand der Debatte in den
örtlichen Nachrichtenblättern notwendig.
- Wir
bitten Sie auch, für den Termin Ihrer Stellungnahme (Ende August
2012) noch eine weitere Verlängerung zu beantragen. Sonst müsste
die Diskussion mit den Bürgern in der Ferienzeit erfolgen.
Wenn
Sie nicht selbst Veranstalter so einer Informationsveranstaltung sein
möchten, bieten wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Kräfte an, mit
Ihrer Unterstützung zu einer solchen Veranstaltung einzuladen, oder
einen Veranstalter zu suchen.
Abschließend
möchten wir daran erinnern, dass auf dem evangelischen Kirchentag
2011 die Kirchentagsresulution „Bewahrung der Schöpfung“
verabschiedet wurde, welche die Genehmigung des Frackings ablehnt.
Der
Umweltbeauftragte der Landeskirche, Herr Uwe Hesse, war bereit,
Vertreter zu Podiumsdiskussionen zu senden.
Frau
Dr. Saan Klein, die Umweltbeauftragte des Bistums Fulda, schrieb auf
unsere Bitte:
„Ihren
Wunsch nach einer angemessen Bürgerbeteiligung sowie für
transparente und ergebnisoffene Genehmigungsverfahren und
selbstverständlich für den größtmöglichen Schutz von Mensch und
Umwelt werde ich persönlich wohl auch auf Podien im Rahmen meiner
terminlichen Möglichkeiten unterstützen können.“
Bitte
lassen Sie uns wissen, ob Sie Interesse an der oben beschriebenen
Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Gemeinde haben und/oder ob wir uns
darum bemühen sollten.
.
Edit: Rechtschreibung