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Sonntag, 1. Juni 2014, 20:56

Der "Hessische Weg gegen Fracking" kann auch im Nachbarland gegangen werden.

*Betreff:* Detmolder Erklärung gegen Fracking: Aufsuchungsgenehmigungen
nicht verlängern.

*Bezirkskonferenz Naturschutz*

*im Regierungsbezirk Detmold*

*- Der Sprecher -*

*KarstenOtte

*32120 Hiddenhausen, d. 1. Mai 2014
Heidestr. 42



*Betreff: „Detmolder Erklärung gegen Fracking“: Aufsuchungsgenehmigungen
nicht verlängern*

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Bezirkskonferenz Naturschutz bitte ich Sie herzlich, sich
der „Detmolder Erklärung gegen Fracking“ anzuschließen (siehe Anlage).
Aktueller Anlass ist die Verlängerung der Konzessionen für die
Aufsuchungsfelder in der Region OWL durch die Bergbehörde in Arnsberg.

Wir gehen davon aus, dass auch Ihr Kreis bzw. Ihre Kommune sich gegen
Fracking in Ihrem Gebiet ausspricht. Der Erlass des
Wirtschaftsministeriums NRW vom 29.1.2014 (s. u.) gibt Ihnen die
Möglichkeit, eine formelle Stellungnahme abzugeben – anders als 2009/10,
als die Bergbehörde in Arnsberg die Konzessionen erstmals vergeben hat.

Wir bitten Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die nun
oder in den nächsten Monaten anstehenden Verlängerungen abzulehnen, mit
guten Argumenten rechtssicher begründet. Gleichlautende Schreiben
gingen an alle Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister in OWL.

Mit den nachfolgenden Links in dieser Mail glauben wir, Ihnen gute
Argumente für Ihre Stellungnahme liefern zu können*. *Dabei halten wir
es für wichtig, dass*die Ablehnung nicht allein begründet wird mit einer
zu erwartenden Gefährdung des Grund- und Trinkwassers sowie unserer
Mineral- und Heilwasserquellen und der Thermalbäder, sondern auch mit
den Raumkonflikten*, die durch die Bohranlagen und Rohrleitungen und
durch die erforderliche Verkehrsinfrastruktur unweigerlich entstehen
werden.**


*Raumkonflikte*

Das folgende Link über die Unvereinbarkeit von Fracking mit den Zielen
der Raumordnung liefert beispielhafte Argumente zum Thema, aus denen Sie
Gründe für eine Ablehnung speziell für das Gebiet Ihrer Kommune ableiten
können.


Download: http://www.korfftext.de/fracking/Raumordnung.pdf

Auch das Rechtsgutachten der Universität Marburg, erstellt im Auftrage
des Hessischen Umweltministeriums, arbeitet mit diesen Argumenten und
weist nach, dass nur 16 % des 5.212 Quadratkilometer großen
Aufsuchungsfeldes „Adler South“ für Fracking geeignet sind. Mit Hilfe
dieses Gutachtens hat die hessische Umweltministerin Puttrich die
Aufsuchungserlaubnis verweigert und steht nun in einem Klageverfahren,
angestrengt von dem kanadischen Konzern BNK.

Download: http://www.korfftext.de/fracking/Rechtsgutachten.pdf


*Stellungnahmen von Kommunen*

Das Recht jeder Kommune, eine Stellungnahme zu Bergbauangelegenheiten
auf ihrem Gebiet abzugeben, hat das BVerwG mit Urteil vom 15.10.98
festgestellt.

Download: http://www.korfftext.de/fracking/BVerwG.pdf


So fordert auch der Fracking-Erlass des Wirtschaftsministeriums v.
29.1.2014 Arnsberg auf, jede betroffene Kommune am Verfahren zu
beteiligen. Das hatte Arnsberg 2009 und 2010 nicht getan.


http://www.korfftext.de/fracking/Erlass_Fracking.xps


*Bundesberggesetz*

Für die rechtliche Situation schon bei der Erteilung der
Aufsuchungserlaubnisse 2009 und 2010 und jetzt bei den Verlängerungen
dieser Konzessionen ist wichtig, dass das BBergG schon in seiner
jetzigen Form Gründe benennt, Aufsuchungserlaubnisse zu versagen bzw.
nicht zu verlängern.

Download: http://www.korfftext.de/fracking/Versagung.pdf


Nützlich sind auch folgende Dokumente:

http://www.korfftext.de/fracking/Aufsuchungsfelder1.pdf


http://www.korfftext.de/fracking/aufsuchungsfelder2.pdf


http://www.korfftext.de/fracking/BBU2.pdf

Auch die OECOS GmbH Hamburg gibt auf ihrer Website wichtige Hinweise
auf die Umweltauswirkungen von Fracking. OECOS ist Mitverfasserin des
aktuellen, noch nicht veröffentlichten Umweltgutachtens des
Umweltbundesamtes (UBA) und zitiert hier aus diesem Gutachten:
http://bit.ly/1hTjfoT


*Wir bitten Sie: Schließen Sie sich der „Detmolder Erklärung“ an und
geben Sie eine entsprechende Stellungnahme im Verfahren ab.*



Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Otte


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Fritz Buhr, Arbeitsgemeinschaft der Paderborner Natur- und
Umweltschutzverbände,


Rochusweg 51, 33102 Paderborn
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