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Dienstag, 10. Juli 2012, 17:46

Anfrage an Parteien in Hessen

Folgenden Brief mit Fragen haben wir an die Parteien Hessens und die Kandidaten im Frackinggebiet gesendet. Die Antworten der Parteien werden wir der Öffentlichkeit zugänglich machen.


Sehr
geehrte Damen und Herren,



wir
setzen uns als Bürgerinitiative dafür ein, dass in Hessen eine
Erlaubnis für die Erkundung und das Ausbeuten durch
unkonventionelles Gasbohren ausgeschlossen wird.




Wir
möchten die Haltung der hessischen Parteien zu den damit verbundenen
Fragen erkunden, um diese dann im Rahmen unserer
Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.



Zu
diesem Zweck ist es notwendig, die erbetenen Antworten knapp und
leicht verständlich zu formulieren.



  1. Teilen
    Sie unsere Auffassung, dass



a)
die Risiken des Frackings für Mensch und Umwelt zu hoch sind, um
dieses Verfahren hier in Nordhessen zu erlauben




(insbesondere
im Hinblick auf die vielfachen und



großflächigen Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,
FFH- sowie



Natura2000-Gebiete,
die 3 Naturparke (Habichtswald, Kellerwald, Diemelsee), des
Nationalparkes und UNESCO-Weltnaturerbes (Buchenwälder
Kellerwald- Edersee), des mit öffentlichen Mitteln geförderten
Naturschutzgroßprojektes Kellerwald-Edersee, der Arche-Region
Kellerwald-Edersee, des beantragten UNESCO-Weltkulturerbe (Bergpark
Wilhelmshöhe) sowie der vielfachen und großflächigen land-,
vieh- und forstwirtschaftlichen Flächen im beantragten Feld
Adler-South)
?




b)
die
ständig billiger werdenden, umweltschonenden Erneuerbaren
Energien der
sinnvollere
Weg künftiger Energieversorgung sind?







2. Sind
Sie bereit die Erlaubnis für das Erkunden von Frackinggebieten von
der



Zustimmung der
betroffenen Bevölkerung abhängig zu machen




(Volksbefragung
, Bürgerentscheid
)?





3. Teilen
Sie die Auffassung, dass gegen die klare Ablehnung der Kommunen
keine Erlaubnis erteilt werden dürfte, weil diese als
Sachwalter des öffentlichen Interesses zu betrachten
sind?







4.
Sind Sie mit uns einig, dass im öffentlichen Interesse vor der
Bearbeitung einer Erlaubnis für die Erkundung eines
Frackingfeldes in Hessen das Bergrecht so geändert werden
muss, dass






a)
eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Prüfung nach den
Kriterien des Wasserrechts zwingend vorgeschrieben sind?





b)die
Beweislast umgekehrt wird (
jetzt
müssen die Geschädigten die



Schadensursache beweisen können
)?


c)die
Schadensrisiken, die durch das Fracking entstehen, nicht nach 30
Jahren verjähren (
die
in den Untergrund verpressten Gifte können z.B. noch in
100Jahren in das Trinkwasser gelangen)
?





Die
Antworten sollen nicht länger als 400 Zeichen sein. Sollten
Antworten für den von uns gedachten Zweck zu lang ausfallen, müssten
wir sie komprimieren.



Die
„Bekanntmachung“ des Antrags ist kurz vor den Sommerferien
erfolgt. Es bleibt uns wenig Zeit für eine wirksame
Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb müssen wir Sie um eine kurzfristige
Bearbeitung bitten. Sie sind sicher schon länger mit dem Thema
befasst. Deshalb haben wir für eine Beantwortung unserer Fragen
einen Zeitraum von 10 Tagen vorgesehen.






Mit
freundlichen Grüßen