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Freitag, 4. Juli 2014, 21:21

Frackingverbot oder Fracking-Ermöglichungsgesetz?

"Die heute in einem Schreiben an die SPD-Bundestagsfraktion vorgestellte Einigung von Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks beim Thema Fracking bedeutet einen erheblichen Rückschlag für den Umweltschutz. Ohne das Gutachten des Umweltbundesamtes abzuwarten, in dem die erheblichen Gefahren des Frackings analysiert und bewertet werden, haben sich beide Minister bereits darauf festgelegt, der umweltzerstörenden Methode der Gasgewinnung den Weg zu ebenen. So soll Fracking im Schiefergestein in relevanten Schichten zugelassen und Fracking im Sandgestein problemlos erlaubt werden. Dies soll zukünftig in mehr als Dreiviertel der Fläche Deutschlands erfolgen können. Damit fällt das Eckpunktepapier noch hinter die unzureichenden Erklärungen von Gabriel und Hendricks aus den letzen Wochen zurück."

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu diesem
Schreiben:
„Mit blumigen Formulierungen und der Beteuerung, die Sorgen der Menschen beim
Fracking ernst zu nehmen, leiten beide Minister ihr Eckpunkte-Papier ein. Doch
statt der Forderung der Bevölkerung nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot
nachzukommen, wollen sie diese hochgefährliche Art des Gasbohrens lediglich auf eine sichere
rechtliche Grundlage stellen. Damit haben die beiden Verantwortlichen den Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen den Interessen der
Gasindustrie geopfert.“
Der BBU betont, dass das Eckpunkte-Papier zudem in sich widersprüchlich und
naturwissenschaftlich unhaltbar ist.
So wollen Gabriel und Hendricks Fracking im Schiefergestein unterhalb von 3.000 m zulassen, obwohl sie nach eigenen Aussagen „die Auswirkungen noch nicht abschätzen können“.
Das von beiden Ministern in den letzen Wochen in Aussicht gestellte ausnahmslose Verbot von Fracking im Schiefergestein ist einer Höhenbegrenzung ohne naturwissenschaftliche Grundlage gewichen.
Für das Sandgestein (Tight-Gas-Lagerstätten) ist überhaupt keine
Höhenbegrenzung vorgesehen. So kann in dieser Gesteinsart bis zur Oberfläche gefrackt werden,
obwohl bisher keine Daten über die Überwachung bisheriger Frack-Tätigkeiten im
Sandgestein und potentielle Umweltschäden vorliegen und ermittelt wurden. Der
Fracking-Großversuch mit der Gesundheit der Menschen und den natürlichen Lebensgrundlagen soll damit
weitergehen und sogar noch ausgeweitet werden.
Ins Nichts aufgelöst hat sich auch die Ankündigung
eines „Frackings ohne Chemie“.

Gabriel und Hendricks legen sich nicht darauf fest, dass eingesetzte
Frackflüssigkeiten nicht wassergefährdend sein dürfen. Sie propagieren vielmehr ein Fracking mit
„schwach wassergefährdenden Substanzen“. Damit erweist sich die Aussage im
Eckpunkte-Papier, dass „der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers absolute
Priorität“ haben, als substanzlose Beschwichtigung gegenüber der eigenen SPD-Fraktion.
Mit der Beschränkung, Fracking lediglich in bestimmten Gebietsytypen zu untersagen, werden zudem über Dreiviertel der Fläche Deutschlands zu potentiellen Fracking-Gebieten. Damit setzen Gabriel und Hendricks ungebrochen die Fracking-freundliche Linie des früheren Umweltministers Altmaier (CDU) und des ausgeschiedenen Wirtschaftministers Rösler (FDP) aus der letzten Legislaturperiode fort.
Oliver Kalusch erwartet von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und
besonders der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU nun ein konsequentes Handeln: „Die
Mitglieder des Bundestags wissen jetzt, was auf sie, die Bevölkerung und die
Umwelt zukommen soll. Bereits in der letzen Legislaturperiode scheiterten die
Fracking-Pläne auch an der konsequenten Haltung der Bundestagsabgeordneten. Die
Anti-Fracking-Bewegung ermutigt die Abgeordneten, weiterhin standhaft zu bleiben und sich konsequent
gegen Fracking zu stellen.“
Der BBU weist darauf hin, dass in den benachbarten Niederlanden ebenfalls
Fracking droht. Noch bis zum 9. Juli können auch Bundesbürgerinnen und Bundesbürger
dagegen grenzüberschreitend Einspruch erheben. Weitere Informationen dazu unter
http://www.bbu-online.de sowie unter
https://respons.itera.nl/Formulier/Struc…ie%20Schaliegas.
Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus
den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198,
Kontonummer: 19002666 (IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33).
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
www.bbuonline.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und
Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere
Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen,
dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung
zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die
gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.


BBU-Pressemitteilung: Bonn, Berlin, 04.07.2014