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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Dienstag, 26. Juni 2012, 14:26

Bergrecht wird nicht geändert / 13.6.2012


bundestag.de


Die Fraktionsparteien haben am 13.6. diverse Anträge zur Änderung des
Bergrechts abglehnt.

Somit stellt sich die Frage, was tun wir hier eigentlich??

2

Dienstag, 26. Juni 2012, 16:17

Was tun wir eigentlich

Nach meiner Einschätzung ist das einzige was wir tun können, in einer Bürgerinitiative so zahlreich zu werden und soviel Widerstand bei den betroffenen Menschen in Hessen gegen das Vorhaben zu erzeugen, dass die Genehmigungsbehörde ihren Ermessensspielraum aus politischer Rücksicht nutzt und die Erkundung nicht erlaubt!
Dafür bleibt uns nicht viel Zeit. Ist die Erkundung erst einmal erlaubt, kann die Genehmigungsbehörde die "Bewilligung" für die Gasausbeutung kaum noch versagen.

Die Genehmigungsbehörden können die Erlaubnis zur Erkundung in Hessen jetzt noch wegen "Öffentlichem Interesse" versagen:

Überwiegend öffentliches Interesse darf der Aufsuchung im gesamten Feld nicht
gegenüberstehe
n.

Von öffentlichem Interesse ist beispielsweise :Umweltschutz,
Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, militärische
Anlagen, Straßen, die Landesplanung, der Denkmalschutz und anderes.


Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er dient
dazu, den Beurteilungsspielraum der Behörden zu vergrößern.



3

Mittwoch, 27. Juni 2012, 01:24

Neue Studie von Roßnagel

Im Zuge des EXXON-Dialogprozesses gibt es jetzt eine neue Studie vom Kassler Professor Roßnagel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Frackings.
http://fracking.jimdo.com/downloadbereich/

-> siehe STUDIEN DIALOGPROZESS - Juni 2012, Roßnagel, Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking


In dem Dokument geht es auch mehrmals um die Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. auf S. 23).

Ich denke das Dokument gibt sehr detailliert Auskunft über die Rechtslage und es würde sich lohnen dieses ausgiebig zu studieren.