Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Sonntag, 1. Juli 2018, 10:34

Recht auf erneuerbare Eigenversorgung. Bürgerenergie-Akteure werden erstmals als das anerkannt,

Liebe UnterzeichnerInnen der Petition "Bürgerenergie für alle",

Es ist ein Durchbruch für die Bürgerenergie in Europa und eine krachende Niederlage für Peter Altmaiers Blockade-Kurs: am frühen Morgen des 14. Juni haben die VerhandlerInnen von Rat, Kommission und Parlament im sogenannten „Trilog“ einen Kompromiss für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie verkündet. Der Einigung war ein Verhandlungsmarathon vorangegangen. Am Vorabend begonnen, berichteten noch um Mitternacht EU-Parlamentarier auf Twitter von zähen Verhandlungen. Der frühe Morgen schließlich brachte den Durchbruch. Unser europäischer Partner rescoop spricht von einem Meilenstein, Greenpeace EU gar von der „rooftop revolution“: Energie-Aktive mit Sonnendach bekommen explizit das Recht, bis zu einer Anlagengröße von 25kWp abgabenfrei Strom zu verbrauchen und zu speichern. Zudem werden sie berechtigt, zu fairen Konditionen mit NachbarInnen Strom zu handeln.

Konkret heißt das: Europa definiert erstmals ein konkretes Recht auf erneuerbare Eigenversorgung. Bürgerenergie-Akteure werden erstmals als das anerkannt, was sie sind: ein integraler Bestandteil des Energiesystems. In vielen Ländern Europas wird damit der erneuerbare Eigenverbrauch erstmals ermöglicht. Und auch für Deutschland bringt das Paket erhebliche Verbesserungen: Die ab 10kW Anlagengröße fällige „Sonnensteuer“ in Deutschland wird zurückgedrängt und gilt erst für Anlagen ab 25 kW. Die Tür für Bürgerstromhandel und die Entwicklung von Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften wird aufgestoßen. Pachtmodelle für Solaranlagen werden erleichtert und ebenfalls bis 25 kWp von Abgaben befreit. Und: es gibt erstmals eine europaweite Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Vieles wird zwar von der konkreten Umsetzung in deutsches Recht abhängen. Weitere Kämpfe mit der Energiepolitik des Bundeswirtschaftsministeriums werden anstehen, und es ist Skepsis geboten. Aber fest steht ohne Zweifel: wir haben zusammen einen großen Sieg für die Bürgerenergie in ganz Europa errungen!

Das ist unser gemeinsamer Erfolg! Sie haben zusammen mit mehr als 19.000 Menschen die Petition „Bürgerenergie für alle“ gezeichnet, mit der wir Peter Altmaier signalisiert haben, dass seine Blockade in der EU erheblichen Widerspruch nach sich zieht. Wir sagen: vielen, vielen Dank für Ihre Unterstützung! Im Namen aller UnterzeichnerInnen hat das Bündnis Bürgerenergie die Petition letzte Woche an Peter Altmaier übergeben. Und das Ergebnis zeigt, dass es sich gelohnt hat. Gerade das „Anknabbern“ der Sonnensteuer ist eine Niederlage für Altmaier, der zwischenzeitlich die Senkung des Schwellenwertes auf 3 kW (!) gefordert hatte. Die Einigung zeigt: vereint können wir als Bürgerenergie-Akteure in ganz Europa etwas bewegen, die Fossilen-Lobby in die Schranken weisen und Schritt für Schritt das Fundament für eine Bürgerenergiewende schaffen. Ihr Engagement ist unser Auftrag, der Bundesregierung zu zeigen, welche Aufgaben durch die Einigung in Brüssel auf sie zukommen – und dafür zu sorgen, dass sie erledigt werden. Dazu werden wir eine rechtliche Expertise erstellen lassen. Wir werden Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden halten - hier können Sie diesen abonnieren.

Das Bündnis Bürgerenergie arbeitet bereits seit Jahren auf europäischer Ebene an einer Stärkung der ProsumentInnen-Rechte und hat dabei auch stets viele Partner-Organisationen involviert. Heute sind wir sehr glücklich über den Erfolg, der sich nach dieser jahrelangen Arbeit endlich auszahlt. Das Ergebnis zeigt: Es lohnt sich, dass die Bürgerenergie-Bewegung sich organisiert und mit einer Stimme spricht. Es bleibt noch viel zu tun, aber heute blicken wir mit Stolz auf diesen Erfolg. Und wir würden uns freuen, wenn Sie auch die nächsten Schritte gemeinsam mit uns gehen. Einer der nächsten Schritte wird die angesprochene Beauftragung einer rechtlichen Expertise sein, die den zwingenden Änderungsbedarf der deutschen Energiegesetzgebung erörtern soll. Diese Expertise wird viel Geld kosten. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns durch eine kleine Spende oder eine Mitgliedschaft im Bündnis Bürgerenergie weiterhin unterstützen. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen und einen Erfolg, wie wir ihn heute feiern können, wiederholen. Für Ihre zukünftige Unterstützung – sei es über eine Spende, eine Mitgliedschaft oder Ihr Einbringen auf inhaltlicher Ebene – möchten wir uns schon heute herzlich bedanken!

Im Namen des Bündnis Bürgerenergie

Marco Gütle

Marco Gütle hat diese Petition auf WeAct gestartet. Verändern auch Sie Politik mit WeAct und starten Sie eine Petition!.

2

Donnerstag, 23. August 2018, 14:44

Und so wird die Energiewende im Kleinen ausgebremst

Liebe Leute,

mal was zum Thema, wie die Energiewende auch im Kleinen ausgebremst wird.

Eine ältere Dame in Düsseldorf möchte gerne einen bescheidenen Beitrag zur Energiewende leisten und hat sich einen kleinen Simon (http://simon.energy/) geholt. Sie wollte ihn offiziell beim Düsseldorfer Netzbetreiber anmelden. Die Mail, die sie gestern bekam, lässt nicht nur sie ratlos zurück:

"bezugnehmend auf Ihre Anfrage zum Betrieb einer Balkon-Photovoltaikanlage
mit einer Leistung von 0,15 kWp,

hiermit übersende ich Ihnen die notwendigen Unterlagen für Ihre
Eigenstromerzeugungsanlage

Bezüglich der technischen Ausführung der PV-Anlage müssen die
Anforderungen der VDE-Anwendungsregel ?VDE-AR-N 4105:2011-08
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz? und ?VDE-AR-N 4100 "
und dem FNN-Hinweis - Anschluss und Betrieb von Speichern am
Niederspannungsnetz (Stand 2016) eingehalten werden.Verwiesen wird auch
auf die DIN VDE0100-551-1.

Ansprechpartner für Klärungen bezüglich der Änderung der Hausinstallation
und der Zählung der in unser Netz eingespeisten Energie ist ....

Für die weitere Bearbeitung benötigen wir von Ihnen :
- Kundenanfrage NGD
- Technischesdatenblatt NGD
- Lageplan mit Flurstücknummer,
- Auftrag zur Stromzählermontage/Inbetriebsetzung einer Elektroanlage
Die Kosten der Zählung sowie des Wechsels der Messeinrichtung
trägt der Betreiber der Anlage.

- ist die Balkon-Erzeugungsanlage über eine Energiesteckdose nach VDE V
0628-1 angeschlossen
- ist eine Zählersteckklemme am Zählerplatz montiert
- ist ein APZ-Verteiler verbaut und installiert nach VDE-AR-N 4101
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Wechselrichter
- Konformitätserklärung der Wechselrichter
- Skizze Messkonzept
- Messvariante NGD

Bei Batteriespeicheranlagen benötigen wir von Ihnen zusätzlich :

- Konformitätserklärung des Energieflussrichtungssensors
- Herstellerbescheinigung des Energieflussrichtungssensors
- Messkonzept gemäß FNN

Wir bitten Sie, alle Anträge und sonstigen Formulare an die folgende
Postanschrift zu senden:
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
OE 034/2
Höherweg 200
40233 Düsseldorf

oder per E-Mail an:...."

Den Hilferuf habe ich bis Berlin gehört..... :(

So wird das nichts mit der Energiewende....

Viele Grüße

Johanna