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Freitag, 20. Juli 2018, 16:01

BBU: LBEG macht den Erörterungstermin zum Exxon-Gasförderprojekt Goldenstedt Z 23 zur Farce

(Bonn, Goldenstedt, Hannover, 19.07.2018) Schwere Vorwürfe erhebt der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. gegenüber dem
niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
hinsichtlich dessen Durchführung des Erörterungstermins am 17.7.2018 zur
Förderausweitung der ehemaligen Frac-Bohrung Goldenstedt Z23 der
ExxonMobil Production Deutschland GmbH auf täglich mehr als 500.000
Kubikmeter Erdgas im Landkreis Vechta. Der Umweltverband wirft dem LBEG
vor, keinen fairen Termin durchgeführt zu haben und ihn zur Farce
gemacht zu haben. Dies zeigte sich bereits am Stil des
Versammlungsleiters: Während die Einwendenden arrogant und herablassend
behandelt wurden, war sein Verhalten gegenüber Exxon eher als devot zu
bezeichnen. Bezüglich der inhaltlichen Aspekte zeigte die Behörde kaum
Interesse an einer Sachaufklärung. Aufgrund des Verhaltens der Behörde
hagelte es auf dem Termin Befangenheitsanträge gegen LBEG-Mitarbeiter.
Angesichts der auf dem Termin trotzdem offenkundig gewordenen
schwerwiegenden Mängel des Antrags fordert der BBU eine grundlegende
Überarbeitung der Antragsunterlagen, eine Neuauslegung und einen
erneuten Erörterungstermin.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Bereits zu Beginn des Erörterungstermins forderten die Umweltverbände
BBU, BUND und NABU vehement die Absetzung des Termins. Alle waren erst
durch ein Schreiben des LBEG am 9.7.2018 davon in Kenntnis gesetzt
worden, dass der Termin am 17.7.2018 stattfindet. Diese Frist war
unangemessen kurz. Sie verhinderte sowohl eine angemessene Vorbereitung
als auch die Teilnahme mehrerer Experten der Umweltverbände, die so
schnell nicht ihre Termine ändern konnten. Dass das LBEG trotzdem an dem
Termin festhielt, führte zu einem Befangenheitsantrag gegen fünf
Behördenverantwortliche. Gegen alle üblichen Verfahrensweisen setzte das
LBEG diesen Termin trotzdem fort.“

Weiter führt Oliver Kalusch aus: „Wie groß die Nähe der LBEG-Mitarbeiter
zu ExxonMobil ist, zeigte sich auch beim Thema Wortprotokoll. Statt
dieses selbst zu veranlassen, hat die Behörde es ExxonMobil überlassen,
den Tonmitschnitt der Veranstaltung und die Übertragung in den Entwurf
eines Wortprotokolls zu organisieren. Dies verstößt eindeutig gegen die
entsprechende Ausschlussbestimmung des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
wonach Verfahrensbeteiligte nicht für die Behörde tätig werden dürfen.
Den entsprechenden Antrag des BBU, wieder einen rechtskonformen Zustand
herzustellen, lehnte das LBEG jedoch ab.“

Auch in inhaltlicher Hinsicht entsprach der Termin nicht den allgemein
üblichen Standards. So fehlten zahlreiche technische Details des
Vorhabens wie Auslegungsdaten von Anlagen, technische
Verfahrensfließbilder und Angaben zu Emissionen, die für eine Bewertung
der Umweltauswirkungen zentral sind. Dies solle in anderen
Betriebsplänen erfolgen, für die dann aber keine
Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung mehr
vorgesehen sind. Bereits im jetzigen Antrag wurde auf bestehende
Betriebspläne verwiesen, ohne die notwendigen Angaben daraus im
Planfeststellungsantrag aufzuführen. Damit haben ExxonMobil und das LBEG
gemeinsam die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgehöhlt.

Bei der Abarbeitung der vom LBEG vorgelegten Tagesordnung wurden immer
wieder Tagesordnungspunkte in der Mitte abgebrochen, obwohl es seitens
der Einwendenden noch zahlreiche Argumente zu dem jeweiligen
Themenkomplex gab. Wie gering das Erkenntnisinteresse der Behörde war,
wurde besonders beim Thema „Bodensenkungen“ deutlich. Trotz Intervention
von Einwenderseite wurde der Punkt abgebrochen, obwohl die Lehren aus
der Situation im niederländischen Groningen noch gar nicht erörtert
waren. In Groningen sackt den Anwohnern aufgrund der Gasförderung
förmlich der Boden unter den Füßen weg.

Abschließend erklärt Oliver Kalusch: „Man muss lange suchen, um ein
Planfeststellungsverfahren und einen Erörterungstermin mit derart vielen
Mängeln zu finden. Der Präsident des LBEG, Andreas Sikorski, wäre gut
beraten, die Verfahrensabläufe und das Selbstverständnis der Mitarbeiter
in seiner Behörde einer intensiven Prüfung zu unterziehen. Wir als
Umweltverband fordern ihn auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine
grundlegende Überarbeitung der Antragsunterlagen und eine Neuauslegung
erfolgen und ein erneuter Erörterungstermin auf einer fairen Grundlage
durchgeführt wird.“

Hintergrund: Die Einwendung des BBU vom 03.06.2018:
https://bbu-online.de/Einwendungen/Einwe…dt%20Z23_OU.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn.