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Donnerstag, 11. April 2019, 17:04

Hubertus Zdebel (Linke) fordert Klarstellung des Fracking-Rechts und zentrale Meldestelle des Bundes

Der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Mitglied im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, zieht eine klare Schlussfolgerung aus der von ihm initiierten Berichterstattung des Bundesumweltministeriums am 10. April im Umweltausschuss über die Fracking-Maßnahme der Wintershall Holding GmbH bei der Bohrung Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf: „Es bedarf einer deutlichen Klarstellung des Fracking-Rechts des Bundes, insbesondere durch eine Änderung der UVP-Verordnung Bergbau. Den Bundesländern muss es unmöglich gemacht werden, Schlupflöcher zu erfinden, um bei Fracking-Maßnahmen die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu umgehen. Vorgänge wie bei dieser Wintershall-Bohrung dürfen sich nicht wiederholen.
 
Bei dem verharmlosend als ‚Drucktest‘ bezeichneten Vorgang handelte es sich eindeutig um Fracking. Selbst Haliburton, eines der weltweit größten Unternehmen im Bereich Gas- und Ölindustrie, spricht bei dieser Technik von ‘Mikro-Fracs’. Vollmundig hatten CDU, CSU und SPD versprochen, dass mit der Verabschiedung ihres Fracking-Rechts 2016 Fracking nur noch mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen könne. So sollte die aufgebrachte Bevölkerung in den potentiellen Fördergebieten beruhigt werden. Doch nachdem in Niedersachsen Anfang 2019 mit Deckung des Wirtschaftsministeriums des Landes durch eine mehr als fragwürdige Auslegung des Bergrechts für den Frac bei Düste Z10 UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung wegfielen, legt die Große Koalition die Hände in den Schoß und sieht keinen Handlungsbedarf mehr. Damit hat sie die Öffentlichkeit getäuscht. Ich fordere CDU, CSU und SPD auf, ihre Versprechen der Vergangenheit ohne Wenn und Aber einzuhalten.“
 
Zdebel weiter: „Es zeigt sich, dass Kontrolle und Bewertung von Fracking-Maßnahmen durch die Behörden äußerst unzureichend sind. Ich fordere daher eine zentrale Meldestelle des Bundes für Fracking-Maßnahmen, unabhängig davon, ob sie der Aufsuchung oder Gewinnung zugeordnet werden oder in sonstiger Weise definiert werden. Zu den Daten dieser Meldestelle muss die Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang haben. Wie bei Störfällen im Bereich des Immissionsschutzes könnte die Meldestelle beim Umweltbundesamt angesiedelt sein. Die Betroffenen vor Ort dürfen nicht lediglich durch Zufall erfahren, dass das gefährliche Gasbohren bei ihnen vor Ort erfolgt.“