Ein Text aus einem attac Verteiler:
Gleiches Recht für Investoren
Für den Europäischen Gerichtshof ist CETA mit EU-Recht vereinbar.
Gastkommentar
Von Andreas Fisahn
Andreas Fisahn ist Professor für öffentliches Recht an der Universität
Bielefeld
Weil die Wallonie der vorläufigen Anwendung von CETA, dem
Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, nicht zustimmen wollte, hätte
die EU CETA beinahe nicht vorläufig anwenden können. Deshalb wurden der
Region für ihr Einverständnis einige Zugeständnisse gemacht. So ließ
Belgien, von dem die Wallonie ein autonomer Teil ist, CETA vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Am Dienstag nun hat der
EuGH das Ergebnis seiner Überprüfung – in einem Gutachten – bekannt
gemacht. Der EuGH prüfte den Investorenschutz, das heißt die
Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichts für Konzerne auf
seine Europarechtskonformität. Gegen die Schiedsgerichte hatte eine
internationale Bewegung protestiert, weil über den Eigentumsschutz für
Investoren die demokratische Gestaltung von sozialen und
Umweltstandards beschränkt werde. Der EuGH prüfte dieses Argument unter
dem Stichwort »Autonomie des Europarechts«.
Der ganze Beitrag unter:
https://www.jungewelt.de/artikel/354027.…t-f%C3%BCr-inve
Und so schreiben ND und Süddeutsche:
[3]Paralleljustiz freigegeben - neues deutschland
https://www.neues-deutschland.de/artikel…ralleljustiz-fr
eigegeben.html
[4]Ceta als Chance
Süddeutsche.de
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/k…s-chance-1.4427
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Verweise
1.
https://www.jungewelt.de/artikel/354027.…investoren.html
2.
https://www.jungewelt.de/2019/05-02/index.php
3.
https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&ur…7-AMBA3L4qHND4w
4.
https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&ur…u5suWHrjkSq_JWw