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Freitag, 17. Mai 2019, 06:56

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

"Der Bundesrat berät derzeit die „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“ (BR-Drs. 138/19).

Gegenstand der Verordnung ist die Erleichterung des Baus von Terminals für LNG (Liquefied Natural Gas, verflüssigtes Erdgas), um dieses künftig vermehrt aus dem Ausland importieren und in das hiesige Gasnetz einspeisen zu können. Ziel ist die Diversifizierung und Sicherung der Gasversorgung in Deutschland vor dem Hintergrund, dass die Gasförderung in Europa zurückgeht und sich ein größerer Bedarf von Importen abzeichnet. Bisher gibt es in Deutschland noch keine LNG-Infrastruktur, drei Projekte in Norddeutschland befinden sich derzeit in Planung.

Inhalt der Verordnung

Als bisheriges Hemmnis für den privatwirtschaftlichen Bau von LNG-Terminals gilt die Regelung, dass Anlagenbetreiber den Netzanschluss selbst bauen und bezahlen müssen. Mit dem vorliegenden VO-Entwurf werden die Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, die Leitungen zwischen den LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und sie so an das Gasnetz anzuschließen. Außerdem müssen die Fernleitungsnetzbetreiber zukünftig 90 Prozent der Errichtungskosten des Netzanschlusses sowie die Betriebskosten der Leitung tragen. Durch eine parallele Änderung der Anreizregulierungsverordnung können die Fernleitungsnetzbetreiber diese Kosten wiederum auf die Netzentgelte umlegen.

Positionierung Thüringens

Die Verordnung wurde am 02.05.2019 im Wirtschafts- und im Umweltausschuss des Bundesrates beraten, Thüringen hat sich in beiden Ausschüssen kritisch positioniert.

Der Wirtschaftsausschuss hat der Verordnung mit 12 : 1 (TH) : 3 (BR,HE,MV), also gegen die Stimme Thüringens zugestimmt. Eine begleitende Entschließung der Länder BY/NW/NI mit begrüßendem Tenor wurde ebenfalls gegen die Stimme Thüringens angenommen.

Der Umweltausschuss hat seine Beratung um eine Runde vertagt, Thüringen hat folgende Protokollerklärung abgegeben:

„Thüringen stellt fest, dass aus dem Verordnungsentwurf nicht hinreichend ersichtlich ist, wie die Schaffung der neuen Gasinfrastruktur mit den langfristigen Klimazielen im Einklang steht. Es ist darauf hinzuweisen, dass über das Terminal grundsätzlich auch über Fracking gewonnenes unkonventionelles Erdgas importiert werden könnte. Die Fracking-Technologie ist jedoch mit einer Reihe von Risiken verbunden. Der Einsatz dieser Technologie wird daher in Frage gestellt. In Deutschland sind kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben derzeit nicht zulässig. Problematisch am Verordnungsentwurf ist darüber hinaus, dass die Netzanschlusskosten auf die Netzentgelte und damit auf die Verbraucher umgelegt werden sollen.

Insoweit wird der Verordnungsentwurf seitens Thüringen kritisch gesehen.“

Die Verordnung erreicht das BR-Plenum voraussichtlich am 7. Juni 2019.

Im Thüringer Landtag hat die Fraktion DIE LINKE für die Plenarsitzung am 8. Mai 2019 eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Gasversorgung in Thüringen und bundesweit, Vorbereitung für eine neue Infrastruktur“ (DS 6/7160) beantragt. Im Bundestag hat die Fraktion DIE LINKE im März einen Antrag eingebracht, der die Verwendung öffentlicher Mittel zum Bau von Flüssiggas-Import-Infrastrukturen ablehnt (BT-Drs. 19/8512)."

LG
Andy


Andy Gheorghiu
- Policy Advisor -
Food & Water Europe
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