Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Erste Sitzung der Fracking-Kommission ist ein Offenbarungseid
„Bereits die erste Sitzung der Fracking-Kommission am 16.5.2019 war ein Desaster für die Pro-Fracking-Politik der Bundesregierung“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied der Linksfraktion im Umweltausschuss des Bundestags.
Zdebel weiter: „Keine einzige Landesregierung wollte bisher Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein auf ihrem Gebiet zulassen. Selbst die Gaskonzerne haben darauf verzichtet, diesbezügliche Anträge zu stellen. Damit entfällt die wichtigste Aufgabe dieser Kommission: Die Begleitung derartiger Erprobungsvorhaben. Diese Pläne sollten auch für die Zukunft ersatzlos gestrichen werden.
Meine Fraktion beantragt gerade erneut, dass Fracking ohne Ausnahmen verboten werden soll. Damit wäre auch die zeitliche Befristung des Fracking-Moratoriums bis 2021 in diesen Gesteinsschichten hinfällig.“
Weiter erklärt Hubertus Zdebel: „Ihre ursprüngliche zentrale Aufgabe hat die Fracking-Kommission verloren. Die einzige sinnvolle Aufgabe, die sie jetzt noch übernehmen könnte, wäre die Klärung der Vorgänge um die Mini-Fracs der Wintershall Holding GmbH bei der Bohrung Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf Anfang dieses Jahres. Daran hat die Bundesregierung bisher bemerkenswert wenig Interesse gezeigt. Es ist inakzeptabel, dass unter den Augen der Kommission gefrackt wird und dies von ihr anscheinend nicht zur Kenntnis genommen wird.“
Zur Arbeitsplanung der Fracking-Kommission führt Hubertus Zdebel aus: „Laut ihrem veröffentlichten Berichtsentwurf soll die Fracking-Kommission nun Erfahrungen aus anderen Staaten auswerten oder Studien beauftragen, um den dortigen Stand von Wissenschaft und Technik auswerten zu können. Für die Kommission relevante Fragen beziehen sich aber ganz überwiegend nicht auf die Gefahren des Fracking-Prozesses, sondern auf Nebenaspekte und nachgelagerte Tätigkeiten.
So haben angepasste Monitoringstrategien und –verfahren nichts mit dem Stand der Technik im Bohrlochbergbau zu tun, sondern sind Messverfahren, die einen Schaden nach dessen Eintritt feststellen können. Auch der langfristige Verbleib von Lagerstättenfluiden und Flowback haben keinen Bezug zum Stand der Technik bei der Bohrung, sind aber für die Bewertung von Langzeitschäden von Fracking zentral.
Gleiches gilt für den Themenkomplex ‚Mechanische Langzeit-Integrität ausgeförderter Lagerstätten‘, was für die Erdbebengefahr in den Regionen von zentraler Bedeutung ist. Welche Aspekte im Bereich ‚Mikroseismische Begleiterscheinungen‘ betrachtet werden sollen, bleibt völlig unklar.
Für mich bleibt nur der Schluss, dass die Kommission den Vorgang der Bohrungen unter Einsatz der Fracking-Technik als völlig unproblematisch ansieht. Dies dürfte eine Vorentscheidung hinsichtlich des Ergebnisses der Überprüfung des Fracking-Moratoriums in bestimmten Gesteinsarten 2021 sein. Es drängt sich der Eindruck auf, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Fracking ausgestellt werden soll.“
Der Antrag der Linksfraktion im Bundestag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten (19/482)“ wird am kommenden Mittwoch 26.6. 19 im Umweltausschuss des Bundestags beraten.
Link zum Antrag mit Bundestag Drucksachennummer 19/482:
http://www.hubertus-zdebel.de/wp-content…n_verbieten.pdf