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Mittwoch, 6. November 2019, 17:52

Klage gegen das klimaschädliche EU-Singapur- Freihandelsabkommen wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.

Presseerklärung

Die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und den Fridays for Future sowie über 800 BürgerInnen gegen das klimaschädliche EU-Singapur- Freihandelsabkommen wurde nunmehr durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Zur Begründung wird behauptet, die Klage sei „offensichtlich unbegründet“.
Tatsächlich vermeidet das Bundesverfassungsgericht auf diese Weise nicht nur die beantragte verfassungsrechtliche sondern ebenfalls die völkerrechtliche Überprüfung des EU-Singapur-Handelsabkommens.
Denn die jugendlichen BeschwerdeführerInnen von Fridays for Future hatten insbesondere vorgetragen, dass das Paris Abkommen genauso wie die UN-Charta als „höchstrangiges Völkerrecht“ bzw. „ius cogens“ zu bewerten ist.
Dies hätte zum einen zur Folge, dass in Handelsabkommen Klimaschutzmaßnahmen Vorrang haben vor den Handelsinteressen der Industrie und diesen nicht etwa untergeordnet werden, wie dies in den aktuellen Handelsabkommen der Fall ist.
Zum anderen hätte die Anerkennung des Paris Abkommens als höchstes Völkerrecht gemäß Art. 53 WVRK auch die Folge, dass internationale Verträge – also auch Handelsabkommen – sogar ungültig sind, wenn sie Klauseln enthalten, die entweder Klimaschutzmaßnahmen erschweren bzw. verhindern oder wenn sie sogar klimaschädliche Maßnahmen enthalten.
Am Beispiel des EU-MERCOSUR-Abkommens und der apokalyptischen Brände der Amazonas-Regenwälder ist nun auch einer großen internationalen Öffentlichkeit grauenhaft deutlich geworden, wie extrem klimaschädlich solche EU-Handelsabkommen sind.
Deshalb ist es außerordentlich fatal, dass das Bundesverfassungsgericht sich um eine Bewertung des Paris Abkommens als höchstrangiges Völkerrecht und damit um die Feststellung der Nichtigkeit der EU-Handelsabkommen gedrückt hat.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht eine welthistorische Chance verpasst, die massiv klimaschädlichen Handelsabkommen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung sowie zum Schutz der globalen Lebensgrundlagen frühzeitig und eventuell noch rechtzeitig zu stoppen.
Schon in wenigen Jahren wird sich diese grandiose Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts als über alle Maßen verheerend und absolut unverzeihlich erweisen.
Karlsruhe, 6.11.2019
Gisela Toussaint
Rechtsanwältin