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Mittwoch, 30. Juni 2021, 13:49

Fracking Verbotsantrag DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt

https://die-linke.news/hubertus-zdebel-m…ne-ausnahmen-ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24.6.2021, den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen zu verbieten, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied des Bundestages und für die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss erklärt hierzu:
„Mit dieser Entscheidung ist Fracking in sogenannten ‚Tight-Gas-Reservoirs‘ weiter zugelassen. Damit wird dem Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen. Denn Fracking-Gas als fossiler Energieträger führt nicht nur bei seiner Verbrennung zur Emission des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids. Hinzu kommt die Freisetzung von Methan über Bohrlöcher oder defekte Transportleitungen. Methan ist dabei deutlich klimaschädlicher als Kohlenstoffdioxid.

Gleichzeitig wird Fracking Wahlkampfthema. Es sei daran erinnert, dass der Bundestag gemäß Wasserhaushaltsgesetz noch in diesem Jahr entscheiden muss, ob das Fracking-Verbot in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein bestehen bleibt. In einigen Tagen liegt der Jahresbericht 2021 der mit den Vorarbeiten für diese Entscheidung beauftragten Expertenkommission Fracking vor.

Es ist an der Zeit, dass dem Fracking-Spuk endlich ein Ende gesetzt wird. Die Arbeit der Fracking-Kommission hat gezeigt, dass die Gefahren von Fracking weiter bestehen. Die von der Kommission aufgezeigten Erkenntnislücken und der erhebliche Forschungsbedarf müssen bereits aus Vorsorgegründen dazu führen, dass die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz zur Überprüfung des Verbots von Fracking in verschiedenen Gesteinsschichten ersatzlos gestrichen wird.“

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Mittwoch, 30. Juni 2021, 13:53

Einordnung Expertenbericht Fracking

Moin,

https://expkom-fracking-whg.de/bericht

unser Wirken blieb nicht ohne Folgen. :-)

- Die Kommission betont, dass darüber hinaus zur Risikoabschätzung und -minderung auchspezifische Gefährdungspfade und dieVulnerabilität der lokalen Schutzgüter zu betrachten sind. Da Deutschland dichter besiedelt ist als z. B. die USA, muss die Vulnerabilität grundsätzlich höhereingeschätzt werden.

- Die klimapolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit Verabschiedung des zuvor genannten Paragraphen des WHG und der Einsetzung der Expertenkommission Fracking erheblich verändert. Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klimapolitischen Aspekten auch gesellschafts-, wirtschafts- und gesundheitliche Belange betrachtet werden.

Allerdings bleiben Sie bei der unseriösen Definition von "unkonventionelle Lagerstätten":

- Als unkonventionelle Lagerstätten gelten solche, in denen Erdöl bzw. Erdgas in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein in kleinen Poren eingeschlossen ist.

Und die Kommission betrachtet ihre Arbeit als erledigt:

- Mit dieser fachlichen Grundlage zum Stand von Wissenschaft und Technik bezüglich der Auswirkungen von Fracking unkonventioneller Lagerstätten auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, ist nach Einschätzung der Expertenkommission die Aufgabe abgeschlossen. Die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots für Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach WHG § 13a Absatz 1) kann nun vorgenommen werden.

Der Bundestag hat - wie zu erwarten war - den Antrag der Linken auf ein komplettes Fracking-Vebot abgelehnt https://die-linke.news/hubertus-zdebel-m…ne-ausnahmen-ab

Wir sollten einfach unsere Stellungnahmen mit dem Verweis auf den fertigen Bericht nochmal nehmen und an alle energie-/umweltpolitischen Sprecher*innen (plus Fraktionsvorsitzende?) mit der Forderung nach einem umfassenden und zeitunabhängigen Fracking-Verbot senden.

Hier ist nochmal meine Muster-Stellungnahme https://docs.google.com/document/d/1Lwtt…edit?format=pdf

Gerne auch Abgeordnetenwatch nutzen.

LG
Andy