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Mittwoch, 11. Januar 2023, 09:45

H.J. Fell: Kleine Verbesserungen für Erneuerbare Energien im Jahre 2023

<https://mailchi.mp/hans-josef-fell/die-b…70?e=968a62cf0c>


Newsletter vom 10. Januar 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

Kleine Verbesserungen für Erneuerbare Energien im Jahre 2023, aber
immer noch kein Klimaschutz.

In der letzten Bundestagssitzungswoche vor Weihnachten 2022 wurde ein
umfangreiches Gesetzespaket mit dem Ziel des beschleunigten Ausbaus der
Erneuerbaren Energien beschlossen.

Damit geht die Ära 16 Jahre Merkel endgültig zu Ende, bei der es mit
jeder EEG Novelle immer neuen Druck auf den Ausbau der Erneuerbaren
Energien gab. Die Einbrüche beim jährlichen Ausbau von Solar- und
Windenergie, Bioenergie und Wasserkraft waren verheerend. Hätte es diese
gesetzlich verordneten Einbrüche nicht gegeben, sondern wären die vom
EEG 2000 angestoßenen exponentiellen Wachstumskurven fortgeführt worden,
dann könnten wir heute bereits in der Nähe von 100% Ökostrom sein und
nicht, wie die aktuellen Zahlen aufzeigen, bei knapp 50% Ende 2022.

Die Energiepreissteigerungen der letzten beiden Jahre wären bei Weitem
nicht so hoch gewesen, allein im Stromsektor gäbe es gar keine; die
Abhängigkeit von russischen Energielieferungen wäre schon vor Jahren
verringert worden; Kohlekraftwerke wären nicht reaktiviert worden; die
letzten Atomkraftwerke wären am 1.1.2023 vom Netz gegangen und der
Ausbau der LNG Terminals wohl nicht notwendig. Auch Lützerath würde
nicht abgebaggert werden.

Die Ampelkoalition hat nun deutlichen Willen für den Ausbau der
Erneuerbare Energien gezeigt und tatsächlich starke Ausbaubremsen gelöst.

Es wurden wichtige Maßnahmen ergriffen, die hier nicht alle aufgezählt
werden können. Daher verweise ich auf die _Zusammenstellung des
Wirtschaftsministeriums
<https://hans-josef-fell.us18.list-manage…c0&e=968a62cf0c>_
unter Robert Habeck, wo Sie diese nachlesen können.

Beispielhaft seien wichtige Punkte erwähnt, die einen echten Schub für
den Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirken werden: Die
Umsatzsteuerbefreiung bei kleinen Solaranlagen; der Abbau bürokratischer
Hürden im Bereich der Steuern und der Netzeinbindung; die deutliche
Vergütungserhöhung bei PV Dachanlagen; das neue Förderprogramm für die
Unterstützung von Bürgerenergien; die Befreiung von der
Ausschreibungspflicht von Bürgerenergie bei Windkraftprojekten bis 18 MW
und PV Parks bis 6 MW; das 2% Flächenziel für die Bundesländer für
Windkraftanlagen; die höheren Ziele für Offshore Windkraftausbau; die
Sonderregelung für die Förderung und die Erleichterungen bei
Biogasanlagen und Einige mehr.

Allerdings gab es auch große Irritationen aufgrund der politischen
Diskussionen und einer wie so oft ungenauen Medienberichterstattung. So
haben mir Handwerker erzählt, dass Dach-PV Anlagenbestellungen storniert
wurden, weil Dachbesitzer fürchteten von der Gewinnabschöpfung der
Erneuerbare Energien betroffen zu sein. Offensichtlich kam es nicht
überall an, dass die Gewinnabschöpfung nur Anlagen größer 1 MW betrifft,
welche von Dachanlagen auf privaten Dächern nicht erreicht werden.

Als großes Hemmnis wird sich aber erweisen, dass neuen,
privatrechtlich-direkten Stromlieferverträgen (PPA) tatsächlich eine
fiktive Gewinnabschöpfung drohen kann. Das wird im kommenden Jahr große
Chancen des ungeförderten Ausbaus der Erneuerbaren Energien brach liegen
lassen – ganz zum Schaden des Klimaschutzes.

Gerade die Gewinnabschöpfung der Erneuerbaren Energien wird aber die
Bürokratielast weiter erhöhen, obwohl doch genau der viel beschworene
Bürokratieabbau eine der zentralen Ziele für einen beschleunigten Ausbau
der Erneuerbare Energien sein muss.

So gut nun viele beschlossenen Änderungen im EEG und anderen Gesetzen
sind, so wenig werden sie aber die notwendige, starke Beschleunigung
bewirken, die der Klimaschutz tatsächlich braucht. Schon das für den
Klimaschutz völlig unzulängliche Ziel der Ampelkoalition von 80%
Ökostrom bis 2030 ist damit nicht erreichbar, geschweige denn das aus
Klimaschutzgründen notwendige Ziel von 100% Erneuerbare Energien in
allen Energiesektoren bis 2030.

Um das zu erreichen braucht es im kommenden Jahr große
Gesetzesänderungen und kein weiteres Herumdoktern an den unter den
Merkelregierungen geschaffenen Behinderungsstrukturen.

Ein großer Teil der Dezember-Änderungen liegen innerhalb des komplett
verfehlten Ausschreibungssystems. So werden dort Flächenkulissen
erweitert, Ausschreibungsvolumina erhöht, Befreiungskriterien für
Bürgerenergien formuliert. Alles nur wieder neue Vorschriften, neue
hemmende Bürokratie.

Auch die viel gelobte Erhöhung der Höchstwerte für Vergütungen in den
Ausschreibungen sind in Wirklichkeit ein Offenbarungseid. Die Einführung
der Ausschreibungen unter Abschaffung der gesetzlich garantierten,
festen Einspeisevergütung wurden ja vor allem damit begründet, dass der
Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen zu einer schnellen
Kostensenkung führen soll. Das Gegenteil ist der Fall: eine deutliche
Erhöhung der Höchstwerte der Vergütungen und gleichzeitig sind gerade
_die letzten Ausschreibungen massiv unterzeichnet
<https://hans-josef-fell.us18.list-manage…86&e=968a62cf0c>_.

Ein deutlicheres Zeugnis für das komplette Versagen des Systems der
Ausschreibungen kann es nicht geben. Daher müssen die Ausschreibungen –
zugunsten einer modernen festen Einspeisevergütung – endlich wieder
abgeschafft werden. Damit das EU-rechtlich durchsetzbar wird, braucht es
eine EEG Umlage II, aus der alle neuen Anlagen vergütet und wieder von
den Stromkunden bezahlt werden soll.

Dies wäre einer der ganz wichtigen Gesetzesänderungen.

Doch selbst die Verbände der Erneuerbaren Energien halten blind an den
Ausschreibungen fest. Sie fordern nur innerhalb der Ausschreibungen
Verbesserungen, was, wie man deutlich sieht, nicht funktionieren kann.

Ich erinnere gerne daran, dass wir Abgeordnete unter Rot-Grün im Jahre
2000 auch nicht am alten – weitgehend unwirksamen – Stromeinspeisegesetz
aus der Ära Kanzler Kohl herumgedoktert haben. Wir haben das
Stromeinspeisegesetz abgeschafft und mit dem EEG ein neues Gesetz
geschaffen.

Genau diesen Mut des Parlamentes braucht es auch heute für neue, große
gesetzliche Initiativen:

Abschaffen der Ausschreibungen, Einführung einer
Kombikraftwerksvergütung, Erlaubnis eines unbürokratischen und
abgabefreien Energysharings nach der EU-Richtlinie RED II; neues
Strommarktdesign – am besten mit einer eigenen Grünstrombörse – sowie
Einführung des Klimaschutzes als kommunale Pflichtaufgabe.

Und es braucht auch eine Start-Up-Offensive für alle vielversprechenden
Innovationen im Klimaschutzsektor, sowie eine industrielle Offensive für
den Bau von Fabriken in den Technologiebereichen: Solar, Windanlagen,
Speicher, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie, Wärmepumpen, dezentraler
grüner Wasserstoff aus Elektrolyse und Algen, elektrische Antriebe auch
bei Bussen, LKW, Landmaschinen, Baumaschinen u.v.a.m.

Hier zeigt die Ampelkoalition noch große Schwächen, die sie beim Ausbau
der LNG Terminals oder Verträgen für den Import von blauem (also höchst
klimaschädlichen) Wasserstoff eben nicht zeigt.

Unter dem Strich muss man daher leider feststellen, dass die
Ampelkoalition bisher in der Verfestigung der klimaschädlichen Erdgas-
und Kohleenergie mehr geschaffen hat, als beim beschleunigten Ausbau der
Erneuerbaren Energien.

Das _Verfehlen der schon vollkommen unzulänglichen nationalen Klimaziele
<https://hans-josef-fell.us18.list-manage…58&e=968a62cf0c>_
auch im Jahre 2022 ist bezeichnend.

Damit ist auch die Ampelkoalition nicht auf dem Boden der Verfassung,
denn die Verfassungsrichter stellen ja längst fest, dass der Klimaschutz
Verfassungsrang hat und die Klimaschutzmaßnahmen erheblich angeschärft
werden müssen.

Das genau muss sich in diesem Jahr 2023 ändern, ansonsten geht auch die
Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz in die Geschichte als die
großen Klimazerstörer ein, ähnlich wie die Regierungen unter den
Kanzler*innen Angela Merkel und Helmut Kohl.


Herzliche Grüße und alles Gute,

Ihr Hans-Josef Fell

Hammelburg, 10.Januar 2023


Diesen Beitrag finden Sie hier
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auch auf meiner Homepage.



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Hans-Josef Fell ist Präsident der Energy Watch Group. Er war 1998-2013
MdB für Bündnis/Die Grünen und ist Mit-Autor des Entwurfs
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2000.

http://hans-josef-fell.de
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info@hans-josef-fell.de <mailto:info@hans-josef-fell.de>
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Donnerstag, 2. März 2023, 19:19

EEG-Novelle mit Licht und Schatten im Bundestag verabschiedet

Hans-Josef Fell Newsletter vom 08. Juli 2022
Liebe Leser*innen,

gestern verabschiedete der Bundestag die jüngste EEG-Novelle gemeinsam mit
einer Reihe anderer Gesetze, die alle eine deutliche Beschleunigung des
Ausbaus der Erneuerbaren Energien bringen sollen.

Historischer Konsens im Bundestag
Die schon lange vor dem Ukraine-Krieg rasant gestiegenen fossilen
Energiepreise, die Kriegsfinanzierung Russlands durch deutsche
Energieeinkäufe und die sich stetig beschleunigende Erdaufheizung haben
zu einem bemerkenswerten Konsens im Bundestag geführt: Alle Fraktionen
mit Ausnahme der AFD-Fraktion waren sich einig, dass es nun einen
wesentlich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht, um
die katastrophale Abhängigkeit von fossilen Energien schneller zu
beenden.

Dies war in den letzten 16 Jahren unter Kanzlerin Merkel noch vollkommen
anders. In dieser Zeit wurde von der CDU/CSU zusammen den wechselnden
Koalitionspartnern SPD und FDP der Niedergang des Ausbaus der
Erneuerbaren Energien organisiert, was letztendlich in die heutige
Energienotlage geführt hat.

Einbindung der Opposition im weiteren Prozess dringend erforderlich
Der nun zu beobachtende neu geschaffene Konsens für den schnellen Ausbau
der Erneuerbaren Energien im Bundestag, hat eine historische Dimension.
Daran sollte die Ampelkoalition nach der Sommerpause im Herbst
anknüpfen und auch die Union sowie die Linke in die Erarbeitung weiterer
Energiegesetze einbinden. Denn, dies ist die letzte historische Chance,
einen weitgehend gesamtgesellschaftlichen Konsens für das Ziel von 100%
Erneuerbaren Energien herzustellen, der aus Klimaschutzgründen dringend
notwendig ist und nicht weiter aufgeschoben werden darf.

MdB Andreas Jung, CDU, hatte in seiner Rede kritisiert, dass die
Ampelkoalition das Gesprächsangebot der Union nicht aufgegriffen hat, um
gemeinsam eine EEG-Novelle zu erarbeiten, die auch die Zustimmung der
Union finden könnte. Die Ampelkoalition sollte dieses Angebot für die
Energiegesetznovellen im Herbst unbedingt aufgreifen, obwohl die Union
selbst in ihrer Regierungsarbeit alle Gesprächsangebote der Grünen im
Energiebereich ausgeschlossen hatte.

Durchbruch im Bereich der Wasserkraft, nicht jedoch für die Bioenergie
Die Union hat in der Debatte zielgenau auf große Defizite der
EEG-Novelle hingewiesen: Die fehlende Unterstützung des Ausbaus der
Geothermie und der Bioenergie, insbesondere für Biogas, weshalb
deren erheblichen Potentiale zur Ablösung der russischer
Erdgaslieferungen eben nicht gehoben werden.

Immerhin hat die Ampelkoalition im Bundestag den noch im
Regierungsentwurf vorgesehenen Abbau der Kleinwasserkraft korrigiert.
Die Kleinwasserkraft wird nun doch – völlig zurecht – in die Kategorie
des „überragenden öffentlichen Interesses“ aufgenommen und die Vergütung
der Anlagen bleibt wie bisher bestehen. Ein großer Erfolg, der auch
der Energy Watch Group zuzurechnen ist. So hatte die Energy Watch Group
doch in ihrer jüngsten Kurzstudie
die Bedeutung der Kleinwasserkraft für das Energiesystem und als
bürgerliche Energiequelle herausgestellt, was viel Beachtung in den
Verhandlungen zum EEG fand.

Leider ist ein solcher Durchbruch im Bereich der Bioenergie bisher nicht
gelungen, weshalb die Anstrengungen dazu im Herbst intensiviert werden
müssen.

Bedeutsame Verbesserungen der EEG Novelle
Dass nun alle Erneuerbaren Energien gesetzlich als „überragendes
öffentliches Interesse“ deklariert werden, ist einer der wichtigsten
energiepolitischen Paradigmenwechsel auf Vorschlag von Minister Robert
Habeck. Im Resultat werden künftig viele Abwägungsprozesse, die bisher
im Rahmen von Genehmigungsprozessen oder Gerichtsverfahren zu Lasten des
Ausbaus der Erneuerbaren Energien gingen, nun zugunsten der
Erneuerbaren Energien entscheiden werden. Ein großer grüner Erfolg.

Durchaus bringt die EEG-Novelle viele Detailverbesserungen an Stellen,
die bisher durch Bürokratie oder ungenügende Vergütungs-Unterstützung
eine massive Bremswirkung erzeugten. So sind nun PV-Anlagen bis 10 kW
auf den Dächern von der Einkommensteuer befreit. Im Entschließungsantrag
verspricht die Koalition dies auch für Anlagen bis 30 kW im Herbst zu
schaffen. Garten PV ist endlich zugelassen, die Verschlechterung der
Balkonmodule in letzter Minute abgewehrt. Viele weitere Verbesserungen
für die Solarenergie wird es geben, nachzulesen teilweise im PV Magazin.

Auch die Windkraft wird durch die EEG-Novelle deutlich besser gestellt.
Nun sind die Länder gesetzlich verpflichtet, 2% ihrer Landesfläche für
Windkraft auszuweisen und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Bayern und andere Bundesländer werden es nun schwer haben, die bisherige
Windkraftblockade aufrecht zu halten.

Bestehende fossile Denkmuster
Andererseits zeigte aber die Debatte im Bundestag auch, dass viele alte
Denkmuster immer noch nicht überwunden sind. So glaubt die FDP allen
Ernstes noch immer, dass die Erneuerbaren Energien hoch subventioniert
seien und die Vergütung abgeschafft werden sollte, sobald das letzte
Kohlekraftwerk abgeschaltet ist. Eine Abschaffung der immensen und
kürzlich erst wieder gestiegenen fossilen Subventionen für Erdgas und
Erdöl hat die FDP nicht gefordert.

Instrumentalisierung des Naturschutzes durch die AFD
Erhellend waren auch die Reden der AFD. Sie fokussierten sich fast
ausschließlich darauf, dass Erneuerbare Energien im Allgemeinen und die
Windkraft im Besonderen, die Biodiversität gefährden würden.
Bemerkenswert ist, dass sie damit die pauschale Kritik der
Naturschutzverbände, wie z.B. NABU, BUND, WWF, Deutsche Umwelthilfe,
aufgreifen und diese für Ihr ihre eigenen Interessen, die Unterstützung
von Kohle und Atomkraft, instrumentalisieren. Ähnlich, wie es viele
fossile Interessenvertreter*innen und Bürgerinitiativen gegen
Erneuerbare Energien eben auch tun.

Es zeigte sich dabei einmal mehr, dass die Naturschutzverbände die
Taktgeber*innen für die Gegner*innen des Ausbaus der Erneuerbaren
Energien sind. Wenn auch sicherlich unbeabsichtigt von den
Naturschutzverbänden selbst, ist diese Instrumentalisierung des
Naturschutzes in ihrer Wirkung eben doch sehr effektiv.

So wirken die Naturschutzverbände letztlich gegen ihre eigenen Ziele:
Indem sie den Kern des Klimaschutzes – den Ausbau der Erneuerbaren
Energien – massiv behindern, behindern sie schließlich auch den Schutz
der Biodiversität. Genau diese wird schließlich über die beschleunigend
voranschreitende Aufheizung der Erde massiv zerstört. Während vielleicht
einzelne Rotmilane durch die Verhinderung des Ausbaus von Windrädern
geschützt werden, sterben gleichzeitig Arten wie das Schneehuhn oder der
Eisbär in der Arktis aufgrund ebendieses zu langsam voranschreitenden
Ausbaus klimaschützender Erneuerbarer Energien aus. Die
Naturschutzverbände sollten daher intern dringend eine Debatte darüber
führen, warum sie ausgerechnet von der AFD im Bundestag so dominant
argumentativ aufgegriffen werden und wie dies künftig verhindert werden
kann.

Zusammenfassend zeigte die Debatte zum EEG im Bundestag deutlich: Es gibt Licht und Schatten.
Obwohl es insbesondere für den Ausbau der Solarenergie und der Windkraft
enorme Verbesserungen gibt, bleiben die ganz großen strukturellen
Bremsen der Merkel-Regierungen weiterhin bestehen.

Insbesondere drei strukturelle Hemmnisse bleiben bestehen
Die Abhängigkeit von den Beihilfeprüfungen der EU-Kommission,
  1. die Ihre Schwerpunktinteressen klar bei den fossilen und atomaren
    Energien hat und damit jüngst im EU-Parlament einen verheerenden
    „Erfolg“ erzielte: Erdgas und Atom werden in der EU-Taxonomie als Grüne
    Energie anerkannt.
  1. Die großen Hemmnisse des Ausbaus der dezentralen Bürgerenergie,
    als eigentliche entscheidende Kraft der Energiewende, bleiben bestehen:
    Die bürger*innenfeindlichen, bürokratieschaffenden und ausbaubremsenden
    Ausschreibungen wurden außer mit einem Nebensatz der Linken in der
    Bundestagsdebatte gar nicht erst thematisiert. Dabei ist ebendiese
    Abschaffung der Ausschreibungen zwingend erforderlich. Auch
    Energysharing wird noch immer nicht ermöglicht, obwohl Deutschland
    längst wegen fehlender Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie vor
    dem EUGH verklagt wurde .
  1. Es fehlt an einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung
    für alle Erneuerbaren Energien in Form eines eigenen Vergütungssatzes
    für eine dezentrale systemdienliche Einspeisung. Wie eine solche
    "Kombikraftwerksvergütung" für einen Mix aus allen Erneuerbaren Energien
    und Speichern aussehen kann, zeigt das EWG Politikpapier.
    Denn, auch dies hat die Debatte gezeigt: Die Stärkung der Netze auf
    Verteilnetzebene ist noch immer nicht im Fokus der Ampelkoalition.
Dringend notwendige Reformen nach der politischen Sommerpause
Fazit: Für den Herbst bleibt noch viel politische Überzeugungsarbeit in
der Ampelkoalition zu leisten. Die Abschaffung des Bürokratiemonsters
der Ausschreibung und ein Zurück zur gesetzlich garantierten
Einspeisevergütung für alle Erneuerbaren Energien, das Energysharing und
die Unabhängigkeit von den Beihilfeprüfungen der EU-Kommission müssen
endlich verwirklicht werden. Anders wird die Ampelkoalition selbst die
eigenen – in Anbetracht der voranschreitenden Klimakrise noch immer zu
schwachen – Ziele von 85% Ökostrom bis 2035 nicht erreichen, geschweige
denn das für den Klimaschutz eigentlich notwendige Ziel von 100%
Erneuerbaren Energien bis 2030.

Der Erhalt der Kleinwasserkraft als Mut-machender Erfolg
Und doch zeigt der große Erfolg des Erhalts der kleinen Wasserkraft
wieder, dass sich die Einmischung in die politische Debatte lohnt.

Ein weiterer Mut machender Aspekt der aktuellen Verabschiedung der
EEG-Novelle im Bundestag: Sie verdeutlicht wieder einmal, dass der
Bundestag der eigentliche Souverän er Gesetze ist. Er hat sich auch
diesmal mit vielen Verbesserungen nicht nur bei der Wasserkraft und der
Solarenergie gegenüber dem Regierungsentwurf durchgesetzt. Damit bleibt
das EEG 2023 in der Tradition des EEG 2000, welches aus der Mitte des
Parlamentes ohne Regierungsentwurf entstanden ist. Der Bundestag ist nun
im Herbst gefordert, nicht nur, wenn auch bedeutsame, kleinschrittige
Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf durchzuzusetzen, sondern
endlich die großen Strukturreformen des EEG anzupacken: Abschaffung der
Ausschreibungen, eine Kombikraftwerksvergütung und die Befreiungen des
Diktats der EU-Kommission.

Hammelburg, 08. Juli 2022,

Ihr Hans-Josef Fell

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