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Newsletter vom 10. Januar 2023
Liebe Leserinnen und Leser,
Kleine Verbesserungen für Erneuerbare Energien im Jahre 2023, aber
immer noch kein Klimaschutz.
In der letzten Bundestagssitzungswoche vor Weihnachten 2022 wurde ein
umfangreiches Gesetzespaket mit dem Ziel des beschleunigten Ausbaus der
Erneuerbaren Energien beschlossen.
Damit geht die Ära 16 Jahre Merkel endgültig zu Ende, bei der es mit
jeder EEG Novelle immer neuen Druck auf den Ausbau der Erneuerbaren
Energien gab. Die Einbrüche beim jährlichen Ausbau von Solar- und
Windenergie, Bioenergie und Wasserkraft waren verheerend. Hätte es diese
gesetzlich verordneten Einbrüche nicht gegeben, sondern wären die vom
EEG 2000 angestoßenen exponentiellen Wachstumskurven fortgeführt worden,
dann könnten wir heute bereits in der Nähe von 100% Ökostrom sein und
nicht, wie die aktuellen Zahlen aufzeigen, bei knapp 50% Ende 2022.
Die Energiepreissteigerungen der letzten beiden Jahre wären bei Weitem
nicht so hoch gewesen, allein im Stromsektor gäbe es gar keine; die
Abhängigkeit von russischen Energielieferungen wäre schon vor Jahren
verringert worden; Kohlekraftwerke wären nicht reaktiviert worden; die
letzten Atomkraftwerke wären am 1.1.2023 vom Netz gegangen und der
Ausbau der LNG Terminals wohl nicht notwendig. Auch Lützerath würde
nicht abgebaggert werden.
Die Ampelkoalition hat nun deutlichen Willen für den Ausbau der
Erneuerbare Energien gezeigt und tatsächlich starke Ausbaubremsen gelöst.
Es wurden wichtige Maßnahmen ergriffen, die hier nicht alle aufgezählt
werden können. Daher verweise ich auf die _Zusammenstellung des
Wirtschaftsministeriums
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https://hans-josef-fell.us18.list-manage…c0&e=968a62cf0c>_
unter Robert Habeck, wo Sie diese nachlesen können.
Beispielhaft seien wichtige Punkte erwähnt, die einen echten Schub für
den Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirken werden: Die
Umsatzsteuerbefreiung bei kleinen Solaranlagen; der Abbau bürokratischer
Hürden im Bereich der Steuern und der Netzeinbindung; die deutliche
Vergütungserhöhung bei PV Dachanlagen; das neue Förderprogramm für die
Unterstützung von Bürgerenergien; die Befreiung von der
Ausschreibungspflicht von Bürgerenergie bei Windkraftprojekten bis 18 MW
und PV Parks bis 6 MW; das 2% Flächenziel für die Bundesländer für
Windkraftanlagen; die höheren Ziele für Offshore Windkraftausbau; die
Sonderregelung für die Förderung und die Erleichterungen bei
Biogasanlagen und Einige mehr.
Allerdings gab es auch große Irritationen aufgrund der politischen
Diskussionen und einer wie so oft ungenauen Medienberichterstattung. So
haben mir Handwerker erzählt, dass Dach-PV Anlagenbestellungen storniert
wurden, weil Dachbesitzer fürchteten von der Gewinnabschöpfung der
Erneuerbare Energien betroffen zu sein. Offensichtlich kam es nicht
überall an, dass die Gewinnabschöpfung nur Anlagen größer 1 MW betrifft,
welche von Dachanlagen auf privaten Dächern nicht erreicht werden.
Als großes Hemmnis wird sich aber erweisen, dass neuen,
privatrechtlich-direkten Stromlieferverträgen (PPA) tatsächlich eine
fiktive Gewinnabschöpfung drohen kann. Das wird im kommenden Jahr große
Chancen des ungeförderten Ausbaus der Erneuerbaren Energien brach liegen
lassen – ganz zum Schaden des Klimaschutzes.
Gerade die Gewinnabschöpfung der Erneuerbaren Energien wird aber die
Bürokratielast weiter erhöhen, obwohl doch genau der viel beschworene
Bürokratieabbau eine der zentralen Ziele für einen beschleunigten Ausbau
der Erneuerbare Energien sein muss.
So gut nun viele beschlossenen Änderungen im EEG und anderen Gesetzen
sind, so wenig werden sie aber die notwendige, starke Beschleunigung
bewirken, die der Klimaschutz tatsächlich braucht. Schon das für den
Klimaschutz völlig unzulängliche Ziel der Ampelkoalition von 80%
Ökostrom bis 2030 ist damit nicht erreichbar, geschweige denn das aus
Klimaschutzgründen notwendige Ziel von 100% Erneuerbare Energien in
allen Energiesektoren bis 2030.
Um das zu erreichen braucht es im kommenden Jahr große
Gesetzesänderungen und kein weiteres Herumdoktern an den unter den
Merkelregierungen geschaffenen Behinderungsstrukturen.
Ein großer Teil der Dezember-Änderungen liegen innerhalb des komplett
verfehlten Ausschreibungssystems. So werden dort Flächenkulissen
erweitert, Ausschreibungsvolumina erhöht, Befreiungskriterien für
Bürgerenergien formuliert. Alles nur wieder neue Vorschriften, neue
hemmende Bürokratie.
Auch die viel gelobte Erhöhung der Höchstwerte für Vergütungen in den
Ausschreibungen sind in Wirklichkeit ein Offenbarungseid. Die Einführung
der Ausschreibungen unter Abschaffung der gesetzlich garantierten,
festen Einspeisevergütung wurden ja vor allem damit begründet, dass der
Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen zu einer schnellen
Kostensenkung führen soll. Das Gegenteil ist der Fall: eine deutliche
Erhöhung der Höchstwerte der Vergütungen und gleichzeitig sind gerade
_die letzten Ausschreibungen massiv unterzeichnet
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https://hans-josef-fell.us18.list-manage…86&e=968a62cf0c>_.
Ein deutlicheres Zeugnis für das komplette Versagen des Systems der
Ausschreibungen kann es nicht geben. Daher müssen die Ausschreibungen –
zugunsten einer modernen festen Einspeisevergütung – endlich wieder
abgeschafft werden. Damit das EU-rechtlich durchsetzbar wird, braucht es
eine EEG Umlage II, aus der alle neuen Anlagen vergütet und wieder von
den Stromkunden bezahlt werden soll.
Dies wäre einer der ganz wichtigen Gesetzesänderungen.
Doch selbst die Verbände der Erneuerbaren Energien halten blind an den
Ausschreibungen fest. Sie fordern nur innerhalb der Ausschreibungen
Verbesserungen, was, wie man deutlich sieht, nicht funktionieren kann.
Ich erinnere gerne daran, dass wir Abgeordnete unter Rot-Grün im Jahre
2000 auch nicht am alten – weitgehend unwirksamen – Stromeinspeisegesetz
aus der Ära Kanzler Kohl herumgedoktert haben. Wir haben das
Stromeinspeisegesetz abgeschafft und mit dem EEG ein neues Gesetz
geschaffen.
Genau diesen Mut des Parlamentes braucht es auch heute für neue, große
gesetzliche Initiativen:
Abschaffen der Ausschreibungen, Einführung einer
Kombikraftwerksvergütung, Erlaubnis eines unbürokratischen und
abgabefreien Energysharings nach der EU-Richtlinie RED II; neues
Strommarktdesign – am besten mit einer eigenen Grünstrombörse – sowie
Einführung des Klimaschutzes als kommunale Pflichtaufgabe.
Und es braucht auch eine Start-Up-Offensive für alle vielversprechenden
Innovationen im Klimaschutzsektor, sowie eine industrielle Offensive für
den Bau von Fabriken in den Technologiebereichen: Solar, Windanlagen,
Speicher, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie, Wärmepumpen, dezentraler
grüner Wasserstoff aus Elektrolyse und Algen, elektrische Antriebe auch
bei Bussen, LKW, Landmaschinen, Baumaschinen u.v.a.m.
Hier zeigt die Ampelkoalition noch große Schwächen, die sie beim Ausbau
der LNG Terminals oder Verträgen für den Import von blauem (also höchst
klimaschädlichen) Wasserstoff eben nicht zeigt.
Unter dem Strich muss man daher leider feststellen, dass die
Ampelkoalition bisher in der Verfestigung der klimaschädlichen Erdgas-
und Kohleenergie mehr geschaffen hat, als beim beschleunigten Ausbau der
Erneuerbaren Energien.
Das _Verfehlen der schon vollkommen unzulänglichen nationalen Klimaziele
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auch im Jahre 2022 ist bezeichnend.
Damit ist auch die Ampelkoalition nicht auf dem Boden der Verfassung,
denn die Verfassungsrichter stellen ja längst fest, dass der Klimaschutz
Verfassungsrang hat und die Klimaschutzmaßnahmen erheblich angeschärft
werden müssen.
Das genau muss sich in diesem Jahr 2023 ändern, ansonsten geht auch die
Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz in die Geschichte als die
großen Klimazerstörer ein, ähnlich wie die Regierungen unter den
Kanzler*innen Angela Merkel und Helmut Kohl.
Herzliche Grüße und alles Gute,
Ihr Hans-Josef Fell
Hammelburg, 10.Januar 2023
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auch auf meiner Homepage.
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Hans-Josef Fell ist Präsident der Energy Watch Group. Er war 1998-2013
MdB für Bündnis/Die Grünen und ist Mit-Autor des Entwurfs
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2000.
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