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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Donnerstag, 20. November 2014, 15:49

Entwurf für neues Fracking Gesetz und Kommentierung

So verharmlosend berichtet die Presse:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/erdga…n-aid-1.4681646


Der Gesetzesentwurf (Stand 19.11.2014) kann als Anhang heruntergeladen werden.
Nachfolgend eine zusammenfassende Kommentierung unsererseits:

Im Gesetzentwurf wird Fracking:

abhängig von der Gesteinsart und Fördertiefe, im
· Sandstein: generell erlaubt
· Schiefergestein tiefer 3000m: generell erlaubt
· Schiefergestein flacher 3000m: erlaubt (nach Zustimmung der Lobby-Kommission)
· Schieferölfracking: generell erlaubt!!

Chemikalieneinsatz
Giftige Chemiekalien:
erlaubt, wenn das fertige Gemisch als WGK 1 oder WGK 0 klassifiziert wird.
(Hinweis: nicht jeder humantoxische Stoff ist automatisch auch wassergefährdend)

Flowback
· Verpressung wird generell erlaubt (außer in Wasserschutzgebieten), und dies sogar von unaufbereitetem Flowback!
("anfallende Flüssigkeiten")
· Keine Tiefenvorgaben bzgl. der Verpressung von Flowback (oberflächennahen Verpressung)
· Fracfluide sollen in >3km tiefe verbracht werden (aber nach Gebrauch das Flowback dann auch oberflächennah
verpresst werden dürfen
· Nachträgliche Erlaubnis-Freistellung für bestehende Versenk-Bohrungen!!
(Möglicherweise sogar alle schon bestehenden Bohrungen für künftige Versenkung
nutzbar, jedenfalls hat das LBEG bislang so verfahren, schon mit der
ursprünglichen Bohrgenehmigung die Versenkung wasserrechtlich hinreichend genehmigt wäre und
eine Konsultation der Wasserbehörden überflüssig)

Lobby-Kommission
· UBA
· Helmholtz GFZ Potsdamm
(dort ist Horsfield das Aushängeschild und Leiter des industriefinanzierten
GASH und des Helmholtz-getragenen SHIP-Projekts als Schiefergas-Lobbyplattform)
· Helmholtz UFZ (von dort stammt Borchers als Leiter der Exxon-Studie)
· Ein fremdes Bergamt
· BGR (Die nach dem Rotenburg-Beben 2004 ihren Siesmologen einen Maulkorb erteilte, dass die Erdgasförderung nicht in Frage zu kommen habe als Ursache)
· Eine Universität benannt durch den Bundesrat
Es reicht, wenn die Kommission Beeinträchtigungen "grundsätzlich" ausschließt (Ausnahmsweise dennoch-Beeinträchtigung sind also möglich - von wegen völlige Sicherheit müsste bekundet werden)
Unklar, ist, ob sogar die Kommission - ohne Einbindung der UWB - die wasserrechtliche Erlaubnis ersetzen kann (Ermächtigung der "zuständigen Behörde" = Bergamt für Gesamtverfahren gemeint oder UWB für die konkrete Erlaubnis gemeint?)

Sonstiges
· NSG/Natura2000-Gebiete schließen nur den Bau von Anlagen aus, seitliches Unterfracken wäre jedoch möglich!
· Wasserschutzgebiete (WSG) sind ausgeschlossen, Trinkwassergewinnungsgebiete jedoch nur mit Landesregelung ausgeschlossen, bei Überwachung von Grundwasserschäden durch den Betreiber
· Keine BBergG-Änderung! bzgl. Beweislastumkehr, etc.
· Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): keine UVP-V-Änderung in diesem Paket! (Möglw. separat?? Es wird auf UVP-V verwiesen)
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Donnerstag, 20. November 2014, 19:02

Stellungnahme vom NABU zum Fracking Gesetzentwurf

*NABU: Keine Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür*

*Tschimpke: Bundesregierung gefährdet Schutz von Mensch, Natur und
Trinkwasser durch zu viele Schlupflöcher*

Berlin – Der NABU hat die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe
für ein Fracking Gesetz als eine „Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür“ kritisiert. Mit ihrem Gesetzentwurf schafft die
Bundesregierung entgegen ursprünglicher Ankündigungen unzählige Schlupflöcher, die eine Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen vielerorts möglich machen. Damit bleibt der Entwurf weit hinter den
Forderungen des NABU zurück: „Zum Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser, ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung Fracking-Vorhaben in Deutschland zulässt. Die Bundesregierung ist
gegenüber der Industrie eingeknickt und weicht sogar die Mindestbohrtiefe von 3.000 Metern und das bereits angekündigte Moratorium bis 2021 auf“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Nach den jetzt vorliegenden, zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Entwürfen soll die
unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe mittels Fracking durch Probebohrungen zur Erforschung möglich werden. Unternehmen können ihr Fracking-Vorhaben
über eine Expertenkommission beantragen, was dann von den Landesbergämtern und den örtlichen Wasserbehörden entschieden wird. Bereits ab dem Jahr 2019 können Konzerne bei erfolgreichen Probebohrungen auf den kommerziellen Einsatz von Fracking hoffen.

Der NABU begrüßt zwar die Intention der Bundesregierung, den Rechtsrahmen anzupassen. „Die von Bundesumweltministerin Hendricks getroffenen Regelungen werden nicht ausreichen, die Gefahren und Risiken für Mensch, Natur und Trinkwasser hinreichend zu bannen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, weil die Erkenntnisse nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind“,
so NABU-Energieexperte Sebastian Scholz.

Der NABU lehnt den Einsatz der Fracking-Technologie zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas in Deutschland aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab und fordert durch Ausschöpfung aller
juristischen Möglichkeiten ein faktisches nationales Fracking-Verbot.


Sebastian Scholz, NABU-Energieexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1617,

Mobil +49 (0)172. 41 79 727, E-Mail: Sebastian.Scholz@NABU.de
<mailto:Sebastian.[email]Scholz@NABU.de[/email]>

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Sonntag, 30. November 2014, 13:31

Fracking-Gesetzgebung: Terminplan / Dokumente Resortabstimmung

Fracking-Gesetzgebung:
Dokumente vom 20.11.2014 (Resortabstimmung) zum download

Zeitplan:
· 20.11.2014 Resortabstimmung
· 08.12.2014 Anhörung Länder und Verbände
· 08.01.2015 Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen (Länder und Verbände)
· Anfang Februar 2015 Einbringen in das Bundeskabinett und danach
Beratung Bundesrat & Bundestag

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Freitag, 19. Dezember 2014, 11:25

Referentenentwurf Fracking-Gesetze: BMWI, Dezember 2014

Die Referentenentwürfe zur Fracking-Gesetzgebung (BMWI, Dezember 2014) können nachfolgend von unserer Seite oder über die Links zu Gegen-Gasbohren heruntergeladen werden.
  1. Schreiben der Abteilungsleiter Dr. Wendenburg, BMUB und Dr. Scheremet, BMWi (vom
    17.12.2014) mit den nachfolgend genannten drei dazugehörigen Anlagen
    http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content…18_16_38_04.pdf
  2. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und
    naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur
    Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
    http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content…12-2014kons.pdf
  3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der
    Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
    http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content…nwBV_181214.pdf
  4. Referentenentwurf zur Verordnung zur Einführung von
    Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim
    Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen
    .
    http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content…ergV_181214.pdf
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Montag, 22. Dezember 2014, 19:17

BBU zur Frackinggesetzgebung

Die vollständige Pressemitteilung (PM) des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kann als Anlage heruntergeladen werden.
Auch eine Analyse zum Thema kann hier heruntergeladen werden. Sie stammt nicht aus der Feder des BBU, passt aber gut zum Thema.
--
(Berlin, Bonn, 19.12.2014) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) stoßen die Rechtsänderungsentwürfe zu Fracking, die vom Bundes-Umweltministerium am Freitag vor Weihnachten zur Stellungnahme an zahlreiche Verbände geschickt wurden. Dies betrifft sowohl den Zeitraum, zu dem das Paket verschickt wurde wie dessen Inhalt. Wieder einmal möchten die Minister zu einem für sie günstigen Zeitpunkt Pflöcke einschlagen, um ein Pro-Fracking-Recht durchzusetzen. Inhaltlich bedeuten die Rechtsänderungsentwürfe nichts anderes als den Versuch, die gefährliche Gasfördermethode auf Kosten der Gesundheit der Menschen und der Umwelt durchzusetzen.
...
Als skandalös empfindet der BBU auch den Inhalt der Rechtsänderungsentwürfe. Oliver Kalusch erklärt dazu: „Nun haben wir es offiziell. Nachdem das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Mitte November veröffentlicht hatte, dass Fracking durch die geplanten Rechtsänderungsentwürfe erlaubt werden soll, wurde dies in den Folgetagen von der Bundes-Umweltministerin heftig dementiert. Doch die nun zur Stellungnahme übersandten Dokumente zeigen, dass nichts von ihren Beteuerungen, es würde sich um ein Fracking-Verbot handeln, wahr ist.
Fracking soll in vielen Facetten und mit vielen Tricks erlaubt werden, bis hin zur kommerziellen Förderung.“
So kann Fracking im Sandgestein problemlos auf über 80% der Fläche Deutschlands erfolgen. Einschränkende Bestimmungen, z.B. für Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete, umfassen nur einen kleinen Flächenanteil.
Fracking im Schiefergestein ist in einer Tiefe unterhalb von 3.000 m problemlos auf über 80% der Fläche Deutschlands möglich. Fracking im Schiefergestein in einer Tiefe von 3.000 m bis zur Oberfläche kann erfolgen, wenn dies eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission befürwortet. Dies kann in zwei Stufen erfolgen: In der ersten Stufe kommt es zu Probebohrungen, in der zweiten zur industriellen Förderung. Die Kommission ist dabei so zusammengesetzt, dass kritische Positionen zu Fracking kaum zu erwarten sind. So sind insbesondere Vertreter der Umweltverbände und Bürgerinitiativen nicht als Mitglieder der Kommission vorgesehen. In dem Hintergrundpapier „Fracking-Gesetz unter der Lupe“ hat die Anti-Fracking-Bewegung bereits jetzt zahlreiche Defizite und Gefahren des Pro-Fracking-Pakets der Ministerien offengelegt (siehe Anlage).
Oliver Kalusch stellt abschließend eine klare Forderung: „Bundes-Umweltministerin Hendricks hat in den letzten Monaten immer wieder betont, sie würde das weltweit strengste Fracking-Recht in Deutschland einführen. Das fordern wir nun von ihr ein. Das weltweit strengste Fracking-Recht existiert in Frankreich. Dort ist die gefährliche Methode des Gasförderns verboten. Wir fordern Frau Hendricks daher auf, ihre Rechtsänderungsentwürfe zurückzunehmen und einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen.“
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Sonntag, 1. Februar 2015, 22:51

Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen (Länder- und Verbändebeteiligung Frackinggesetzgebung)

Referentenentwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technik und anderen Vorhaben
Aktenzeichen: WR I 2 21111/8, IVB1-33303/17#004

Nachfolgend haben wir die uns vorliegenden Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen zum dowload bereitgestellt (die ersten 17 Stellungnahmen hier im Beteitrag 6, die weiteren Stellungnahmen im Beitrag 8).

Am 11.02.2015 erfolgte die Länderbeteiligung, am 12.02.2015 die Verbändebeteiligung.

Unsere Bürgerinitiative hat im Rahmen der Verbändebeteiligung
- die Stellungnahme des BBU gemeinsam mit vielen anderen Bürgerinitiativen gezeichnet,
- eine eigene umfangreiche Stellungnahme gemeinsam mit der BI lebenswertes Korbach erarbeitet
und eingereicht (siehe Stellungnahme 150219_BIs Nordhessen_Stellungnahme zu den Referentenentenentwürfen.pdf).
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Freitag, 13. Februar 2015, 09:46

Pressemitteilung – 12.02.2015: Nordhessische Ideen zur Novellierung der Fracking-Bundesgesetzgebung

Am 12.02.2015 fand in Berlin die Verbändebeteiligung statt. Wir waren dabei.
Link zu unserer Pressemitteilung.

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Donnerstag, 19. Februar 2015, 15:39

RE: Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen (Länder- und Verbändebeteiligung Frackinggesetzgebung)

InStellungnahmen zu den Referentenentwürfen (Länder- und Verbändebeteiligung Frackinggesetzgebung)

Nachfolgend haben wir die uns vorliegenden Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen zum dowload bereitgestellt (die ersten 17 Stellungnahmen oben im Beteitrag 6, die weiteren Stellungnahmen hier).
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Montag, 27. April 2015, 21:05

Fracking im Bundestag (07.05.2015)

TAGESORDNUNG
103.Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 07. Mai 2015 um 9 Uhr
https://www.bundestag.de/blob/281048/28c…-woche-data.pdf
---

a) ErsteBeratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderungwasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur
Risikominderung beiden Verfahren der Fracking- Technologie Drucksache18/4713

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
Drucksache 18/4714

c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Verbot von Fracking in Deutschland
Drucksache 18..

d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen – Bundesberggesetz unverzüglich reformieren
Drucksachen 18/848, 18/1124

--
Der Bundesrat tagt am 08.05.2015
(siehe Link).
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Mittwoch, 6. Mai 2015, 09:05

Kommentierung des Fracking Gesetzentwurfs durch Andy Gheorghiu

ANDY GHEORGHIU CONSULTING
Campaigner/Consultant/Researcher
für Klima- und Umweltschutz,
Energiepolitik und Weiterentwicklung
demokratischer Prozesse
E-mail:
andy.gheorghiu@mail.de
Ascher 14
Tel.: +49 (0) 56 31 / 50 69 507
34497 Korbach
Mobil: +49 (0) 160 / 20 30 974

Zitat aus der Kommentierung:

"Die beabsichtigten Regelungen auf Bundesebene schaffen einen "stabilen Rechtsrahmen" für
Fracking
anstatt es zu verbieten:
2.1 Die politisch beabsichtigte Festlegung, Fracking in Deutschland für Schiefer- oder Kohleflözgas
unterhalb von 3.000 Metern zu erlauben, ist wenig wissenschaftlich. Die Antwort der
Bundesregierung, dass der Gesetzgeber in vielen Fällen in pauschalierender Weise Grenzen oder
Grenzwerte festlegen muss, überzeugt keinesfalls. In dem Zusammenhang weise ich explizit auf die
Angaben des damaligen Antragstellers in Nordhessen, die BNK GmbH, hin. Das Unternehmen hatte
in den Antragsunterlagen vom "Zielhorizont in ca. 3000 Metern Tiefe" gesprochen.
2.2 Damit jedoch nicht genug:
Fracking-Vorhaben in Schiefer- oder Kohleflö
zgestein sollen
(ober und unterhalb der wenig
wissenschaftlichen Grenze von 3000 Metern) zu Forschungszwecken und anschließend zu
kommerziellen Zwecken stattfinden können, wenn sie von einer „Expertenkommission“ als
"unbedenklich" eingestuft wurden. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“
besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover-Erklärung“ bereits als Befürworter
des Fracking positioniert haben."
»Henner« hat folgende Datei angehängt: