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Sonntag, 18. Januar 2015, 23:07

Geplantes Fracking-Gesetz: Ein Gespräch mit Andy Gheorghiu

Geplantes Fracking-Gesetz: Bürgerinitiativen warnen vor Schlupflöchern für Konzerne. Ein Gespräch mit Andy Gheorghiu,
Mitglied der Bürgerinitiative »Fracking-freies Hessen«

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt haben Länder
und Umweltverbände aufgefordert, sich bis zum 23. Januar zu
Gesetzesvorhaben zum Fracking zu äußern. Geht es darum, nun in
Deutschland das umstrittene Aufbrechen des Gesteins zu erlauben, um
Erdgas aus dem Boden zu pressen?


Offenbar beabsichtigen die Ministerien, mit der neuen Regelung
Schlupflöcher zu öffnen, damit erdgasfördernde Konzerne in Niedersachsen
weiter bohren können. Dort werden bislang 95 Prozent des deutschen
Erdgases gefördert.

Welche Umweltgefahren sind mit Fracking verbunden?
Unabhängig davon, ob das Gas einzig mit Hilfe von Wasser oder mit
Chemikalien versetzt unter hohem Druck aus dem Boden gepresst wird, wird
viel Trinkwasser dabei verbraucht. Im Untergrund mischt sich sauberes
Wasser mit solchem, das bereits Schwermetalle enthält – bei beiden
Methoden! Auch die Gefahr der Kontamination des Wassers durch
Chemikalien ist groß. Fracking geht über das Risiko einer
Grundwasserverschmutzung hinaus. Im New York State wurde Fracking
kürzlich wegen »signifikanter Gesundheitsrisiken« verboten.

Wir kritisieren es auch, wenn die Bundesregierung durch einen
stabilen Rechtsrahmen für Fracking die politisch beschlossenen
Klimaschutzziele und die Energiewende torpediert.

In Deutschland ist die Rede von konventionellem und unkonventionellem Fracking – was ist der Unterschied?

In konventionellen Gasvorkommen kann das Erdgas, hauptsächlich
Methan, weitgehend selbständig aus Gesteinsporen entweichen. Bei
unkonventionellen müssen mit Hilfe von »Hydraulic Fracturing« künstliche
Risse geschaffen werden, damit das Gas entweicht. Im Prinzip ist es
aber Unsinn, Fracking als konventionell oder unkonventionell zu
bezeichnen. Diese Begrifflichkeiten sind politisch motiviert und dienen
dazu, Gefahren zu verschleiern. Zur Zeit wird versucht, das in
Niedersachsen im Sandstein praktizierte Fracking als konventionell
einzuordnen – und damit als angeblich weniger umweltgefährdend. In
Deutschland wird seit den sechziger Jahren Erdgas gefördert – und es
sei noch nie etwas passiert, verlautbaren Fracking-Befürworter aus
Industrie und Politik. Es gibt aber keinerlei spezifische Untersuchungen
darüber. Tatsache ist: Bohrschlämme sind mit teils krebserregenden
Kohlenwasserstoffen, giftigen Schwermetallen wie Arsen und Quecksilber
und radioaktiven Isotopen belastet. Zu Unfällen ist es auch schon
gekommen: vornehmlich durch undichte Rohrleitungen.

Wer hat vorrangig Interesse daran, mehr Fracking zu betreiben?

Die US-Administration hat ein weltweites Programm aufgelegt, um eine
Ausweitung der Schieferöl- und -gasförderung zu bewirken – auch in
europäischen Partnerländern. Konzerne wie Shell, Total, Chevron und
andere streben an, den Rechtsrahmen für ihre Geschäfte weltweit günstig
zu gestalten. Exxon Mobil hat kürzlich in Deutschland eine
Medienkampagne mit Anzeigen gefahren: »Lassen Sie uns über Fracking
reden«.

Welche Rolle spielen die Verhandlungen zu den
Freihandelsabkommen CETA und TTIP zwischen der EU und Kanada
beziehungsweise den USA in bezug auf Fracking?

Besonders die darin geplante Vereinbarung von internationalen
Schiedsgerichten und Sonderklagerechten für Konzerne ist für uns eine
große Gefahr. Beispiel: Weil die Provinzregierung im kanadischen Quebec
ein befristetes Verbot für Fracking eingeführt hatte, fühlte sich das
Unternehmen Lone Pine in seinen Rechten eingeschränkt. Es fordert 250
Millionen Euro Schadensersatz von der kanadischen Regierung. Als
Grundlage hierfür dient der nordamerikanische Freihandelsvertrag
»NAFTA«. Fakt ist: In Nordrhein-Westfalen haben Unternehmen eine Fläche
von 60 Prozent mit Lizenzen belegt, um dort Erdgas zu fördern. Würde
die Bundesregierung oder das Land NRW dies doch noch verhindern wollen
und wären die Sonderklagerechte vereinbart, dann könnten die Unternehmen
sie auf Schadensersatz verklagen. Wir Steuerzahler müssten im Ernstfall
dafür geradestehen.

Gibt es Gegenwehr?

Regionale Bürgerinitiativen in Deutschland werden sich deshalb am 18.
April am globalen Aktionstag gegen TTIP und CETA beteiligen – aber auch
Umweltverbände wie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Interview: Gitta Düperthal
www.Gegen-Gas-Bohren.de
Quelle: http://www.jungewelt.de/2015/01-19/030.php